Kulturmeile in Sicht: Rahmenvereinbarung zu Erbbaurechtsvertrag für Neubau Schauspielhaus unterschrieben
05.05.2025, 12:40 Uhr

Die Stadt Frankfurt hat mit
der Frankfurter Sparkasse als Eigentümerin des Grundstücks und der Helaba
Landesbank Hessen-Thüringen eine Rahmenvereinbarung unterschrieben, die die
Eckpunkte zur Gewährung eines Erbbaurechts für ein Grundstück an der Neuen
Mainzer Straße im Frankfurter Bankenviertel festlegt. Die Stadt will das
Grundstück nutzen, um dort das neue Schauspielhaus zu bauen. Die
Stadtverordneten hatten im Dezember vergangenen Jahres zugestimmt, mit der
Sparkasse und der Helaba diese Rahmenvereinbarung zu schließen, die die
wichtigsten planerischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Elemente des
Projekts umfasst.
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu neuen Städtischen Bühnen
„Mit der jetzt geschlossenen Rahmenvereinbarung sind wir wieder einen kleinen, aber wichtigen Schritt vorangekommen auf unserem Weg in Richtung der dringend benötigten Neubauten unserer Städtischen Bühnen“, sagt Kultur- und Wissenschaftsdezernentin Ina Hartwig. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass das bisherige Sparkassenareal geteilt wird. Das Grundstück, das die Frankfurter Sparkasse der Stadt in Form eines Erbbaurechts zur Verfügung stellt, hat eine Größe von rund 5500 Quadratmetern. Neben dem zukünftigen Schauspielhaus soll auf dem verbleibenden Grundstück der Frankfurter Sparkasse Baurecht geschaffen werden, um einen neuen Hochhauskomplex von bis zu 175 Metern Höhe zu realisieren. Über eine entsprechende Änderung des geltenden Bebauungsplans entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Schauspielhaus und Hochhaus sollen getrennt, aber aufeinander bezogen sein
Die Projekte Schauspielhaus und Hochhauskomplex sollen sowohl baulich als auch hinsichtlich des Betriebs voneinander getrennt sein. Ziel ist aber, dass sich beide Gebäude, insbesondere mit ihren Hauptzugängen, zueinander hin orientieren, um einen möglichst belebten städtischen Freiraum neu zu schaffen. Zwischen dem Schauspielhaus und dem Hochhauskomplex soll so eine gemeinsame Mitte entstehen, die auch die Neue Mainzer Straße und die Wallanlage verbindet. Im Umfeld der Neubauten sollen dabei neue Freiflächen angelegt werden. Die denkmalgeschützten Wallanlagen bleiben unberührt. Um eine langfristige Perspektive für das Schauspielhaus zu gewährleisten, wurde eine Laufzeit des Erbbaurechts von 199 Jahren gewählt. Es soll durch eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Millionen Euro abgegolten werden.
„Für die Frankfurter Sparkasse ist die getroffene Rahmenvereinbarung ein wichtiger Meilenstein und Grundlage für die Verlagerung unserer Zentrale an die Hauptwache 1. Gleichzeitig zeigt der Vertrag Perspektiven zur Entwicklung des Grundstückes in der Neuen Mainzer Straße auf“, sagt Ingo Wiedemeier, Vorsitzender des Vorstands der Frankfurter Sparkasse, die zur Helaba-Gruppe gehört.
„Projekte von generationsübergreifender Relevanz wie die Kulturmeile sind uns als Landesbank ein besonderes Anliegen. Daher freuen wir uns, dass wir gemeinsam mit der Stadt den Kulturstandort Frankfurt deutlich voranbringen. Die Einigung stellt für uns eine zufriedenstellende Gesamtlösung mit einer neuen Perspektive für den Hochhausbau in Frankfurt dar“, sagt Christian Schmid, der im Vorstand der Helaba für das Immobiliengeschäft verantwortlich ist.
Standortentscheidungen für Oper und Schauspiel sind getroffen – wie geht es weiter?
Die Variante der sogenannten Kulturmeile sieht vor, zuerst das Schauspielhaus auf dem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße zu bauen und im Anschluss den Neubau für die Oper am jetzigen Standort der Städtischen Bühnen, am Willy-Brandt-Platz, zu realisieren. Die Entscheidungen für den Standort der Oper am Willy-Brandt-Platz hat die Stadtverordnetenversammlung bereits 2023 getroffen. Die Entscheidung für den Standort des Schauspiels an der Neuen Mainzer Straße hat die Stadtverordnetenversammlung unter dem Vorbehalt des noch zu schließenden Erbbaurechtsvertrags Ende vergangenen Jahres getroffen.
Derzeit laufen bereits alle weiteren notwendigen Vorbereitungen für den Neubau des Schauspielhauses. So wird aktuell das EU-Beihilfenrechtskonformitätsverfahren angestoßen. Zudem laufen ebenfalls schon die Vorbereitungen für den Architekturwettbewerb für das Schauspielhaus auf dem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße.
Als Nächstes soll auf Grundlage der getroffenen Rahmenvereinbarung der Erbbaurechtsvertrag finalisiert und nach Abschluss des EU-Beihilfenkonformitätsverfahrens der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden.
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu neuen Städtischen Bühnen
„Mit der jetzt geschlossenen Rahmenvereinbarung sind wir wieder einen kleinen, aber wichtigen Schritt vorangekommen auf unserem Weg in Richtung der dringend benötigten Neubauten unserer Städtischen Bühnen“, sagt Kultur- und Wissenschaftsdezernentin Ina Hartwig. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass das bisherige Sparkassenareal geteilt wird. Das Grundstück, das die Frankfurter Sparkasse der Stadt in Form eines Erbbaurechts zur Verfügung stellt, hat eine Größe von rund 5500 Quadratmetern. Neben dem zukünftigen Schauspielhaus soll auf dem verbleibenden Grundstück der Frankfurter Sparkasse Baurecht geschaffen werden, um einen neuen Hochhauskomplex von bis zu 175 Metern Höhe zu realisieren. Über eine entsprechende Änderung des geltenden Bebauungsplans entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Schauspielhaus und Hochhaus sollen getrennt, aber aufeinander bezogen sein
Die Projekte Schauspielhaus und Hochhauskomplex sollen sowohl baulich als auch hinsichtlich des Betriebs voneinander getrennt sein. Ziel ist aber, dass sich beide Gebäude, insbesondere mit ihren Hauptzugängen, zueinander hin orientieren, um einen möglichst belebten städtischen Freiraum neu zu schaffen. Zwischen dem Schauspielhaus und dem Hochhauskomplex soll so eine gemeinsame Mitte entstehen, die auch die Neue Mainzer Straße und die Wallanlage verbindet. Im Umfeld der Neubauten sollen dabei neue Freiflächen angelegt werden. Die denkmalgeschützten Wallanlagen bleiben unberührt. Um eine langfristige Perspektive für das Schauspielhaus zu gewährleisten, wurde eine Laufzeit des Erbbaurechts von 199 Jahren gewählt. Es soll durch eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Millionen Euro abgegolten werden.
„Für die Frankfurter Sparkasse ist die getroffene Rahmenvereinbarung ein wichtiger Meilenstein und Grundlage für die Verlagerung unserer Zentrale an die Hauptwache 1. Gleichzeitig zeigt der Vertrag Perspektiven zur Entwicklung des Grundstückes in der Neuen Mainzer Straße auf“, sagt Ingo Wiedemeier, Vorsitzender des Vorstands der Frankfurter Sparkasse, die zur Helaba-Gruppe gehört.
„Projekte von generationsübergreifender Relevanz wie die Kulturmeile sind uns als Landesbank ein besonderes Anliegen. Daher freuen wir uns, dass wir gemeinsam mit der Stadt den Kulturstandort Frankfurt deutlich voranbringen. Die Einigung stellt für uns eine zufriedenstellende Gesamtlösung mit einer neuen Perspektive für den Hochhausbau in Frankfurt dar“, sagt Christian Schmid, der im Vorstand der Helaba für das Immobiliengeschäft verantwortlich ist.
Standortentscheidungen für Oper und Schauspiel sind getroffen – wie geht es weiter?
Die Variante der sogenannten Kulturmeile sieht vor, zuerst das Schauspielhaus auf dem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße zu bauen und im Anschluss den Neubau für die Oper am jetzigen Standort der Städtischen Bühnen, am Willy-Brandt-Platz, zu realisieren. Die Entscheidungen für den Standort der Oper am Willy-Brandt-Platz hat die Stadtverordnetenversammlung bereits 2023 getroffen. Die Entscheidung für den Standort des Schauspiels an der Neuen Mainzer Straße hat die Stadtverordnetenversammlung unter dem Vorbehalt des noch zu schließenden Erbbaurechtsvertrags Ende vergangenen Jahres getroffen.
Derzeit laufen bereits alle weiteren notwendigen Vorbereitungen für den Neubau des Schauspielhauses. So wird aktuell das EU-Beihilfenrechtskonformitätsverfahren angestoßen. Zudem laufen ebenfalls schon die Vorbereitungen für den Architekturwettbewerb für das Schauspielhaus auf dem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße.
Als Nächstes soll auf Grundlage der getroffenen Rahmenvereinbarung der Erbbaurechtsvertrag finalisiert und nach Abschluss des EU-Beihilfenkonformitätsverfahrens der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden.
Weitere Informationen zum Foto:
v.l.n.r.: Christian Schmid, Vorstand Helaba, Ina Hartwig, Dezernentin für Kultur und Wissenschaft, Ingo Wiedemeier, Vorsitzender Vorstand Frankfurter Sparkasse, und Arne Weick, Frankfurter Sparkasse, haben die Rahmenvereinbarung unterzeichnet