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Frankfurt beschließt Konsumverbot von Lachgas im öffentlichen Raum

07.07.2025, 15:29 Uhr

Ein benutztes Lachgas-Behältnis in der Braubachstraße; Foto: Jan Hassenpflug
Ein benutztes Lachgas-Behältnis in der Braubachstraße © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Jan Hassenpflug

Schutz von Kindern und Jugendlichen im Fokus

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am Donnerstag, 3. Juli, eine wichtige Änderung der Frankfurter Gefahrenabwehrverordnung (GAVO) beschlossen. Mit der neuen Regelung reagiert die Stadt Frankfurt am Main auf den zunehmenden Missbrauch von Lachgas insbesondere durch Jugendliche und junge Erwachsene im öffentlichen Raum. Künftig ist es Minderjährigen im gesamten Geltungsbereich der Verordnung – und damit innerhalb des gesamten Stadtgebietes – untersagt, Lachgas zu konsumieren, mitzuführen oder an andere zum Konsum weiterzugeben. Darüber hinaus ist es Erwachsenen verboten, Lachgas auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen, Ballspielplätzen, Schulhöfen, vergleichbaren kinder- und jugendnahen Bereichen sowie in Fußgängerzonen und Grünanlagen zu konsumieren oder abzugeben.

Mit der neuen Regelung setzt die Stadt ein deutliches Zeichen für den Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die zunehmende Verbreitung und Verharmlosung des Lachgaskonsums, insbesondere durch Onlinehandel und Verkauf in Spätverkaufsstellen und Kiosken, stellt eine ernste Gefahr dar, denn neben akuten gesundheitlichen Risiken wie Bewusstlosigkeit oder motorischen Ausfällen sind auch Langzeitfolgen für das Nervensystem möglich. „Die Stadt Frankfurt zieht damit eine klare Grenze: Lachgas hat in den Händen von Jugendlichen und an Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche häufig aufhalten, nichts verloren. Unser Ziel ist es, den öffentlichen Raum für alle, insbesondere für junge Menschen, sicher zu gestalten“, betont Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz.

Die Frankfurter Entscheidung reiht sich in bundesweite Bestrebungen ein, den Verkauf und Konsum von Lachgas stärker zu regulieren. Zugleich ist Frankfurt aber die erste Stadt in Hessen, die Minderjährigen den Lachgaskonsum im gesamten Stadtgebiet ausnahmslos verbietet. Rinn betont, damit ein deutliches und unmissverständliches Signal senden zu wollen, und kündigt gleichzeitig verschärfte Kontrollen seitens der Stadtpolizei an.

Die Änderung der GAVO tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dies ist für Dienstag, 15. Juli, vorgesehen.

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