Kein Silvesterfeuerwerk auf dem Eisernen Steg und auf der Zeil
13.12.2024, 12:26 Uhr
Mit zwei Allgemeinverfügungen untersagt die Stadt Frankfurt am Main in der Silvesternacht das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Eisernen Steg und dessen Brückenköpfen sowie auf der Zeil, inklusive Konstablerwache und Hauptwache.
Ziel ist es, die meist eng gedrängten
Menschen auf dem Eisernen Steg vor Verletzungen zu schützen. Auch die Zeil
geriet in den vergangenen Jahren zur Jahreswende in den Fokus vermehrter
Polizeiarbeit. Um auch hier einen geordneten Übergang ins neue Jahr ohne
Verletzungen durch Feuerwerkskörper sicherzustellen, wurde das Abbrennen von
Feuerwerk untersagt.
Die Regelung auf dem Eisernen Steg gilt im Zeitraum von Dienstag, 31.
Dezember, 21 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 3 Uhr. In dieser Zeit ist das
Mitführen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher (unter anderem Raketen,
Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien) sowie pyrotechnischer Gegenstände
der Kategorie T1 und T2 (unter anderem bengalische Fackeln/Lichter,
Feuerfontänen, Raketentreibsätze) und damit natürlich auch das Verwenden dieser
Gegenstände untersagt. Auch dürfen Taschen, Tüten und sonstige Tragebehältnisse
mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern in dieser Zeit nicht auf
den Eisernen Steg und dessen Brückenköpfe mitgenommen werden.
Der Eiserne Steg wird in der Silvesternacht von beiden Seiten zur Durchsetzung
des Feuerwerksverbots kontrolliert. Im Falle einer Überlastung der Brücke mit
zu vielen Menschen sind kurzfristige Brückenschließungen möglich.
Das Feuerwerksverbot auf der Zeil gilt von Dienstag, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar.2025, 3 Uhr. Hier sind die Verwendung sowie die offene
Bereithaltung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 untersagt. Diese
Regelung gilt auch für die Konstablerwache sowie die Hauptwache.
Darüber hinaus ist das Abbrennen von Feuerwerk auch in anderen Teilen des
Stadtgebiets wegen erhöhter Brandgefahr grundsätzlich durch die bundesweit
geltende „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ verboten. Dazu zählen
Bereiche in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und
Altersheimen. Selbiges gilt für besonders brandempfindliche Gebäude oder
Anlagen wie Fachwerkhäuser oder den Frankfurter Zoo sowie generell im
Frankfurter Stadtwald. Innerhalb eines Abstands von mindestens 200 Metern um
diese Bereiche herum ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk verboten.
Die Landes- und Stadtpolizei werden die geltenden Regeln verstärkt
kontrollieren und festgestellte Verstöße verhältnismäßig und konsequent ahnden.
Wegen umfangreicher Verkehrssperrungen nördlich und südlich des Mains ist mit
Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Dieser Bereich sollte weiträumig umfahren
werden.
Die Allgemeinverfügungen können im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom
10. Dezember, Seiten 914 und 915, abgerufen werden unter amtsblatt-2024/regulaere-ausgaben-2024/ab2024_nr_50.pdfExternal Link.
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