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Frankfurt erlässt Katzenschutzverordnung

24.10.2024, 13:47 Uhr

Eine Freigängerkatze sitzt in einer Baumgabel
Eine Freigängerkatze sitzt in einer Baumgabel © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Mirco Overländer

Verbot des unkontrollierten freien Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen ab 1. Oktober

Die Stadt Frankfurt am Main hat eine neue Rechtsverordnung zum Schutz von Katzen erlassen. Seit Dienstag, 1. Oktober, gilt in Frankfurt ein Verbot des unkontrollierten freien Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen. Die Rechtsverordnung zum Verbot des unkontrollierten freien Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main, die sogenannte Katzenschutzverordnung, soll unkontrollierte Vermehrung von Katzen im Stadtgebiet eindämmen und damit einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten.

Hintergrund und Inhalt der Verordnung

Auf Grundlage des Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der hessischen Delegationsverordnung ist die Stadt Frankfurt ermächtigt, Maßnahmen zum Schutz von freilebenden und Hauskatzen zu ergreifen. Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, die Vermehrung streunender Katzen einzudämmen, deren Population in vielen Städten zunehmend zu einem Problem wird.

Die Verordnung sieht vor, dass Katzenhalterinnen und Katzenhalter im Stadtgebiet Frankfurt nur fortpflanzungsunfähigen und gekennzeichneten Katzen unkontrollierten freien Auslauf gewähren dürfen. Eine Kennzeichnung erfolgt mittels Tätowierung oder Mikrochip, die Registrierung muss in den üblichen Datenbanken hinterlegt werden. Für Jungtiere unter fünf Monaten gilt diese Regelung nicht.


Kontrolle und Maßnahmen


Die Überwachung der Einhaltung der Verordnung obliegt der Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes. Im Falle einer festgestellten Zuwiderhandlung können Halterinnen und Halter aufgefordert werden, ihr Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Sollte eine fortpflanzungsfähige Katze ohne Kennzeichnung und Registrierung aufgefunden werden und ihre Halterin oder ihr Halter nicht innerhalb von 48 Stunden ermittelt werden können, ist das Ordnungsamt befugt, die Kastration auf Kosten der Halterin oder des Halters durchführen zu lassen.

Inkrafttreten

Die Katzenschutzverordnung ist zum 1. Oktober in Kraft getreten. Sicherheitsdezernentin Annette Rinn betont die Notwendigkeit der Katzenschutzverordnung: „Mit dieser Verordnung trägt die Stadt Frankfurt aktiv zur Eindämmung der unkontrollierten Katzenpopulation bei und setzt sich aktiv für den Tierschutz ein. Freigängerkatzen werden künftig besser überwacht, um sowohl das Wohl der Tiere als auch den Schutz der heimischen Fauna zu gewährleisten.“

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