Frankfurt erlässt Katzenschutzverordnung
24.10.2024, 13:47 Uhr
Verbot des unkontrollierten freien Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen ab 1. Oktober
Die Stadt Frankfurt am Main hat eine neue
Rechtsverordnung zum Schutz von Katzen erlassen. Seit Dienstag, 1.
Oktober, gilt in Frankfurt ein Verbot des unkontrollierten freien Auslaufs
fortpflanzungsfähiger Katzen. Die Rechtsverordnung zum Verbot des
unkontrollierten freien Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen für das Gebiet
der Stadt Frankfurt am Main, die sogenannte Katzenschutzverordnung, soll
unkontrollierte Vermehrung von Katzen im Stadtgebiet eindämmen und damit einen
wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten.
Hintergrund und Inhalt der Verordnung
Auf Grundlage des Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der
hessischen Delegationsverordnung ist die Stadt Frankfurt ermächtigt, Maßnahmen
zum Schutz von freilebenden und Hauskatzen zu ergreifen. Ziel der
Katzenschutzverordnung ist es, die Vermehrung streunender Katzen einzudämmen,
deren Population in vielen Städten zunehmend zu einem Problem wird.
Die Verordnung sieht vor, dass Katzenhalterinnen und Katzenhalter im
Stadtgebiet Frankfurt nur fortpflanzungsunfähigen und gekennzeichneten Katzen
unkontrollierten freien Auslauf gewähren dürfen. Eine Kennzeichnung erfolgt
mittels Tätowierung oder Mikrochip, die Registrierung muss in den üblichen
Datenbanken hinterlegt werden. Für Jungtiere unter fünf Monaten gilt diese
Regelung nicht.
Kontrolle und Maßnahmen
Die Überwachung der Einhaltung der Verordnung obliegt der Abteilung
Veterinärwesen des Ordnungsamtes. Im Falle einer festgestellten Zuwiderhandlung
können Halterinnen und Halter aufgefordert werden, ihr Tier kastrieren,
kennzeichnen und registrieren zu lassen. Sollte eine fortpflanzungsfähige Katze
ohne Kennzeichnung und Registrierung aufgefunden werden und ihre Halterin oder
ihr Halter nicht innerhalb von 48 Stunden ermittelt werden können, ist das
Ordnungsamt befugt, die Kastration auf Kosten der Halterin oder des Halters
durchführen zu lassen.
Inkrafttreten
Die Katzenschutzverordnung ist zum 1. Oktober in Kraft getreten.
Sicherheitsdezernentin Annette Rinn betont die Notwendigkeit der
Katzenschutzverordnung: „Mit dieser Verordnung trägt die Stadt Frankfurt aktiv
zur Eindämmung der unkontrollierten Katzenpopulation bei und setzt sich aktiv
für den Tierschutz ein. Freigängerkatzen werden künftig besser überwacht, um
sowohl das Wohl der Tiere als auch den Schutz der heimischen Fauna zu
gewährleisten.“