Kanadagans in Eschersheim mit Geflügelpest infiziert
06.01.2025, 14:39 Uhr
Die Veterinärbehörde im Ordnungsamt rät allen Geflügelhalterinnen und -haltern, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und anzupassen.
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist aktuell bei einer
Kanadagans in Eschersheim in der Nähe der Nidda nachgewiesen worden. Es handelt
sich dabei um die hochpathogene Variante H5N1 des Geflügelpestvirus. Die
durch (aviäre) Influenza-Viren verursachte Erkrankung kommt bei
Wildvögeln, vor allem bei Wassergeflügel, vor. Besonders empfänglich gegenüber
dem Erreger sind Hühner und Puten. Die Übertragung und Ausbreitung der Viren
findet durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie durch indirekten
Kontakt über infektiösen Kot statt. Sollte die Geflügelpest in einem
Geflügelbestand nachgewiesen werden, müssen alle Tiere des Bestandes getötet
werden.
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen sind zu ergreifen
Die Veterinärbehörde im Ordnungsamt rät allen Geflügelhalterinnen und -haltern,
die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und
anzupassen. Insbesondere sollte kein direkter oder indirekter Kontakt zwischen
Hausgeflügel und Wildvögeln möglich sein. Auch Futter, Einstreu und sonstige
Gegenstände sind für Wildvögel unzugänglich zu lagern. Für die Tränke darf nur
Wasser verwendet werden, zu dem Wildvögel keinen Kontakt haben. Allen
Geflügelhalterinnen und -haltern wird angeraten, sich bereits im Vorfeld
auf eine tierschutzkonforme Aufstallung des Geflügels im Falle einer
behördlichen Aufstallungsverfügung vorzubereiten. Sollte es zukünftig zu einer
Aufstallungsverfügung kommen, ist unter anderem sicherzustellen, dass
Geflügelhaltungen überdacht sind und seitliche Begrenzungen eine maximale
Maschenweite von 25 Millimetern aufweisen.
Geflügelhaltende sollten sich hinsichtlich einer erhöhten Sterblichkeit der
Tiere im Bestand oder bei merklich reduzierter Aktivität der Tiere umgehend an
die Veterinärbehörde im Ordnungsamt wenden. Bürgerinnen und Bürger, die tote
und kranke Tiere wie Schwäne, Enten oder Gänse finden, sollten dies
ebenfalls so schnell wie möglich der Veterinärbehörde unter Telefon 069/212-47099 oder per E-Mail an veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de melden. Trotz einer geringen
Wahrscheinlichkeit einer Übertragung auf den Menschen, welche zum
Beispiel bei intensivem Kontakt möglich ist, sollten
ansteckungsverdächtige Tiere nur mit Schutzkleidung (mindestens Handschuhe und
Schutzmaske) angefasst werden.
Weitere Informationen:
- Jede Geflügelhalterin und jeder Geflügelhalter ist unabhängig von der Anzahl der Tiere dazu verpflichtet, die Geflügelhaltung bei der Veterinärbehörde anzumelden. Dazu kann der Tierhalterantrag unter Veterinärwesen | Stadt Frankfurt am Main genutzt werden.
- Geflügelhalterinnen und -halter finden aktuelle Informationen zur Geflügelpest unter umwelt.hessen.de sowie zu den Biosicherheitsmaßnahmen unter Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen, Stand 25.11.2016.
- Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt zudem, die Risikoanalyse des eigenen Betriebes mithilfe der Risikoampel für Geflügelpest durchzuführen. Nach Abschluss der Analyse erhalten Geflügelhalterinnen und -halter eine Optimierungsanalyse, die zeigt, welche Maßnahmen den einzelnen Betrieb noch sicherer machen: Risikoampel - Vorwort - Geflügelpest - Risikoampel Universität Vechta
- Weitere Informationen des Veterinärwesens im Ordnungsamt finden sich unter frankfurt.de/veterinaerwesen