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Im Austausch mit Frankfurter Gewerbe: Mobilitätsdezernat reduziert Kosten für Weihnachtsbaumstände

15.10.2024, 12:33 Uhr

Das Mobilitätsdezernat hat kurzfristig veranlasst, die neuen Sondernutzungsgebühren der Stadt Frankfurt am Main, die im Sommer dieses Jahres in Kraft getreten waren, für Weihnachtsbaumverkaufsstände erheblich zu reduzieren. Ab sofort müssen Gewerbetreibende für Weihnachtsbaumverkaufsstände nur noch eine monatliche Gebühr von 8,30 Euro pro Quadratmeter – also täglich 0,27 Cent statt 1,50 Euro pro Tag je angefangenem Quadratmeter – zahlen.
 
Der Grund für die erneute Änderung: In der neuen Satzung von 2024 werden Verkaufsstände aller Art – ob Weihnachtsbaum-, Spargel- oder Kerzenstand – gleich behandelt. Nach Beschwerden des anstehenden Weihnachtsbaumhandels wurde die Situation noch einmal mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gebührenpflichtigen überprüft. Die Stadt hat entschieden, dass es sich bei Weihnachtsbaumverkaufsständen, anders als etwa bei Spargelständen, um Warenausstellungsflächen handelt und damit eine Ermäßigung möglich ist, die an den Gebührentatbestand von Warenauslagen angelehnt ist.
 
„Wir als Mobilitätsdezernat müssen die ökonomische Situation der Gewerbetreibenden immer im Blick behalten und die Wirtschaft als wesentliche Säule für eine funktionierende Stadt bei unserer Mobilitätsplanung berücksichtigen“, sagt Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert.

Warum wurden die Gebühren 2024 erhöht?

Der öffentliche Raum inklusive des Straßenraums wird vielfältig genutzt, nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Gewerbetreibenden, Ämtern und Institutionen. Solche sogenannten Sondernutzungen umfassen unter anderem E-Scooter-Abstellplätze, Werbeveranstaltungen und Baustelleneinrichtungsflächen bis zur Nutzung für die Außengastronomie und Marktstände. Dafür erhebt die Stadt leistungs- und sachgerecht Gebühren für die einzelnen Belange.
 
Es ist der Stadt ein Anliegen, den öffentlichen Raum verantwortungsvoll und fair aufzuteilen und zu nutzen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden vielfältiger geworden sind. Der Straßenraum in Frankfurt ist jedoch durch die vielfältigen Sondernutzungen der vergangenen Jahre extrem beansprucht und die zur Verfügung stehenden Flächen in einer Stadt sind begrenzt.

Deshalb hat die Stadt Frankfurt mit der neuen Sondernutzungssatzung die Gebühren zum Juni 2024 erhöht. Die aktuelle Neufassung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren ist zum Download angehängt.
 
Die Frankfurter Sondernutzungsgebühren waren seit 1998 nicht mehr angepasst worden. Viele Städte, beispielsweise Köln, rufen weit höhere Sondernutzungsgebühren als Frankfurt auf.

Wozu flächenspezifische statt pauschale Gebühren?

Die Umstellung von pauschalen auf flächenbezogene Gebühren, wie bei den Weihnachtsbaumverkaufsstellen geschehen, unterstützt das Anliegen der Stadt, die Flächen möglichst sparsam zu nutzen. Das Ziel: Fußgängerinnen und Fußgänger sollen möglichst wenig eingeschränkt werden. Vor Einführung der neuen Sondernutzungssatzung im Juni 2024 waren für Weihnachtsbaumstände fünf Euro pro Tag plus pauschale Zuschläge, etwa für Stände in Fußgängerzonen, erhoben worden.


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