Im Austausch mit Frankfurter Gewerbe: Mobilitätsdezernat reduziert Kosten für Weihnachtsbaumstände
15.10.2024, 12:33 Uhr
Das Mobilitätsdezernat hat
kurzfristig veranlasst, die neuen Sondernutzungsgebühren der Stadt Frankfurt am
Main, die im Sommer dieses Jahres in Kraft getreten waren, für
Weihnachtsbaumverkaufsstände erheblich zu reduzieren. Ab sofort müssen
Gewerbetreibende für Weihnachtsbaumverkaufsstände nur noch eine monatliche
Gebühr von 8,30 Euro pro Quadratmeter – also täglich 0,27 Cent
statt 1,50 Euro pro Tag je angefangenem Quadratmeter – zahlen.
Der Grund für die erneute Änderung: In der neuen Satzung von 2024 werden
Verkaufsstände aller Art – ob Weihnachtsbaum-, Spargel- oder Kerzenstand –
gleich behandelt. Nach Beschwerden des anstehenden Weihnachtsbaumhandels wurde
die Situation noch einmal mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse
der Gebührenpflichtigen überprüft. Die Stadt hat entschieden, dass es sich bei
Weihnachtsbaumverkaufsständen, anders als etwa bei Spargelständen, um
Warenausstellungsflächen handelt und damit eine Ermäßigung möglich ist, die an
den Gebührentatbestand von Warenauslagen angelehnt ist.
„Wir als Mobilitätsdezernat müssen die ökonomische Situation der
Gewerbetreibenden immer im Blick behalten und die Wirtschaft als wesentliche
Säule für eine funktionierende Stadt bei unserer Mobilitätsplanung
berücksichtigen“, sagt Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert.
Warum wurden die Gebühren
2024 erhöht?
Der öffentliche Raum inklusive des Straßenraums wird vielfältig genutzt, nicht
nur von Privatpersonen, sondern auch von Gewerbetreibenden, Ämtern und
Institutionen. Solche sogenannten Sondernutzungen umfassen unter anderem
E-Scooter-Abstellplätze, Werbeveranstaltungen und Baustelleneinrichtungsflächen
bis zur Nutzung für die Außengastronomie und Marktstände. Dafür erhebt die
Stadt leistungs- und sachgerecht Gebühren für die einzelnen Belange.
Es ist der Stadt ein Anliegen, den öffentlichen Raum verantwortungsvoll und
fair aufzuteilen und zu nutzen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die
Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden vielfältiger
geworden sind. Der Straßenraum in Frankfurt ist jedoch durch die vielfältigen
Sondernutzungen der vergangenen Jahre extrem beansprucht und die zur
Verfügung stehenden Flächen in einer Stadt sind begrenzt.
Deshalb hat die Stadt Frankfurt mit der neuen Sondernutzungssatzung die
Gebühren zum Juni 2024 erhöht. Die aktuelle Neufassung der Satzung über
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren ist zum Download
angehängt.
Die Frankfurter Sondernutzungsgebühren waren seit 1998 nicht mehr angepasst
worden. Viele Städte, beispielsweise Köln, rufen weit höhere
Sondernutzungsgebühren als Frankfurt auf.
Wozu flächenspezifische
statt pauschale Gebühren?
Die Umstellung von pauschalen auf flächenbezogene Gebühren, wie bei den
Weihnachtsbaumverkaufsstellen geschehen, unterstützt das Anliegen der Stadt,
die Flächen möglichst sparsam zu nutzen. Das Ziel: Fußgängerinnen und Fußgänger
sollen möglichst wenig eingeschränkt werden. Vor Einführung der neuen
Sondernutzungssatzung im Juni 2024 waren für Weihnachtsbaumstände
fünf Euro pro Tag plus pauschale Zuschläge, etwa für Stände in
Fußgängerzonen, erhoben worden.