Herbstlaub ist wertvoll für Humusbildung und wichtiges Winterquartier für Igel, Marienkäfer und Springschwanz
06.11.2024, 12:43 Uhr
Grünflächenamt setzt weiter auf schonende Laubbeseitigung
Jedes Jahr stellt der Herbst mit seinen bunten Laubmassen die Bevölkerung
vor die Frage, wie dieses Laub in öffentlichen Grünanlagen am besten zu
behandeln ist – ein einzelner Baum trägt je nach Größe bis zu mehreren 100.000
Blätter. Das Grünflächenamt entfernt das Laub in regelmäßigen Abständen von
Wegen, befestigten Verkehrsflächen, Spiel- und Sportplätzen sowie von Rasen-
und Wiesenflächen.
Inzwischen wird das Laub auf Rasen- und Wiesenflächen jedoch zunehmend über den
Winter hinweg liegen gelassen und erst im Februar entfernt, sofern es zur
Erhaltung der Grünflächen erforderlich ist. Während in der Vergangenheit die
Laubbeseitigung auf diesen Flächen zwischen Oktober und Dezember achtmal
stattfand, wird nun nach dem Auslaufen älterer Pflegeverträge auf eine maximal
einmalige Entfernung im Februar umgestellt. Ziel ist es, den Lebensraum für
Bodenorganismen und Kleintiere zu schonen. Es bleibt zu beobachten, wie sich
diese Anpassung auf den Zustand der Rasenflächen und das Wachstum der
Frühlingsblüher auswirkt. Bei Bedarf wird bei starkem Laubfall oder in
Bereichen mit empfindlichen Frühlingspflanzungen das Laub früher entfernt.
In geschlossenen Gehölzbeständen bleibt das Laub bereits seit Jahren konsequent
liegen, um dort lebenden Bodenorganismen wie Regenwürmern, Springschwänzen,
Marienkäfern und Tausendfüßlern den nötigen Rückzugsraum zu bieten. Das Laub
trägt durch die Humusbildung zur Nährstoffversorgung des Bodens bei und schützt
die Wurzeln vor Trockenheit, Frost und Belastungen. Auch Amphibien und kleine
Säugetiere nutzen das Laub als Winterquartier. Ebenso finden Vögel darin während
der kalten Monate wichtige Proteinquellen in Form von Insektenlarven und
Schmetterlingsraupen.
Der Betrieb von Laubbläsern wird verstärkt auf emissionsärmere, elektrisch
betriebene Modelle umgestellt, um Lärm- und Abgasbelastungen zu reduzieren. Dennoch
ist ein vollständiger Verzicht auf diese Geräte aus Kosten- und
Kapazitätsgründen derzeit nicht umsetzbar. Die Lärmschutzverordnung und
gesetzliche Ruhezeiten werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.
Die angepasste Laubpflege in den städtischen Grünanlagen leistet einen
wichtigen Beitrag zum Schutz der städtischen Biodiversität und unterstützt
wertvolle ökologische Kreisläufe auf den öffentlichen Grünflächen.