Erste Ergebnisse des Gutachtens zur Satzung für die Kindertagespflege Frankfurt vorgestellt
04.11.2024
Bildungsdezernentin Weber: „Oberstes Ziel sind möglichst gute Arbeitsbedingungen für Tagespflegepersonen“
„Wir sind
einen entscheidenden Schritt weiter und nun auf der Zielgerade, die lange
erwartete Satzung für die städtische Kindertagespflege auf den Weg zu bringen“,
sagt Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen. Der
erste Satzungsentwurf musste noch einmal auf Rechtskonformität geprüft werden.
Dafür wurde eine externe Stelle mit einer rechtswissenschaftlichen Beurteilung
beauftragt. Diese Aufgabe hat Dr. Thomas Meysen, früherer Leiter des Deutschen
Instituts für Jugendhilfe, übernommen. Er stellte nun die ersten Ergebnisse
seines Gutachtens in der Sitzung des Ausschusses Bildung und Schulbau der
Stadtverordnetenversammlung am Montag, 4. November, vor. „Ich bin froh, dass
wir mit Dr. Meysen einen so erfahrenen Experten auf diesem Gebiet gewinnen
konnten. Sein Fachwissen hilft uns, die Satzung so zu überarbeiten, dass wir
eine rechtsichere und beschlussfähige Satzung erhalten, die Grundlage für die
wichtige Arbeit der Tagesfamilien ist“, sagt Weber.
Die wichtigsten Punkte des Gutachtens sind die Berechnung der
Sachkostenpauschale, die Anerkennung der Förderleistung sowie die Frage, ob die
Satzung rückwirkend Inkrafttreten kann. „Die ersten Ergebnisse stärken uns und
geben uns gleichzeitig einen Rahmen vor, in dem wir unser Vorhaben umsetzen
können. Oberstes Ziel dabei ist es, möglichst gute Arbeitsbedingungen für die
Tagesmütter und Tagesväter zu erwirken. Sie sind eine wichtige Säule der
frühkindlichen Bildung und Betreuung und arbeiten momentan unter schwierigen
Bedingungen. Das gilt es zu ändern“, betont Weber.
Rund 450 Tagesmütter und Tagesväter betreuen tagtäglich rund 1150 Kinder in
ihren Tagesfamilien. Es ist ein hochwertiges Angebot mit qualifizierten
Pflegepersonen, das auf den individuellen Bedarf der Eltern und Kinder abgestimmt
ist.
Die zentralen Punkte des Gutachtens zur Satzung der Kindertagespflege:
Sachkostenpauschale
- Die Sachkostenpauschale ist nicht mit der Betriebsausgabenpauschale gleichzusetzen. Dementsprechend ist eine fixe Pauschale von 400 Euro nicht zulässig.
- Die Sachkostenpauschale muss anhand der örtlichen Verhältnisse und der Marktüblichkeit erstellt werden.
- Bei der Kalkulation des Sachaufwandes muss nicht unterschieden werden, ob eine Tagespflegepersonen in privat genutzten Räumen oder in angemieteten Räumen betreut.
- Die Sachkosten dürfen pro Kind in gleicher Höhe ausgezahlt werden, unabhängig davon, wie viele Kinder in einer Tagespflegestelle betreut werden.
- Die Staffelung der Pauschale anhand einzelner Betreuungsstunden ist dabei zulässig.
Anerkennung der Förderleistung
- Die politische Gestaltungsfreiheit ermöglicht der Stadt Frankfurt am Main, die Beträge für die Vergütung der Tagespflegepersonen auf unterschiedliche Weise zu berechnen.
- Es besteht rechtlich gesehen kein Anspruch auf Vollvergütung.
- Die Abschaffung der Degression kann umgesetzt werden. Das Modell einer linearen Erhöhung der Vergütung pro Kind mit jeweils dem gleichen Betrag wird in der Rechtsprechung einheitlich als zulässig angesehen.
- Die Betreuungssätze können in Randzeiten erhöht und in Nachzeiten reduziert werden
Rückwirkendes Inkrafttreten der Satzung
- Ein rückwirkendes Inkrafttreten der Satzung muss den Vertrauensschutz aller Beteiligten sicherstellen. Da dies rückwirkend nicht zugesichert werden kann, wird ein anderer Verfahrensweg vorgeschlagen.
- Die Erhöhung der Geldleistung für die Tagespflegepersonen kann von den politischen Entscheidungsgremien der Stadt Frankfurt am Main für den Zeitraum vor Inkrafttreten der Satzung auch als gesonderter Beschluss gefasst werden.