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Erste Ergebnisse des Gutachtens zur Satzung für die Kindertagespflege Frankfurt vorgestellt

04.11.2024

Bildungsdezernentin Weber: „Oberstes Ziel sind möglichst gute Arbeitsbedingungen für Tagespflegepersonen“

„Wir sind einen entscheidenden Schritt weiter und nun auf der Zielgerade, die lange erwartete Satzung für die städtische Kindertagespflege auf den Weg zu bringen“, sagt Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen. Der erste Satzungsentwurf musste noch einmal auf Rechtskonformität geprüft werden. Dafür wurde eine externe Stelle mit einer rechtswissenschaftlichen Beurteilung beauftragt. Diese Aufgabe hat Dr. Thomas Meysen, früherer Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe, übernommen. Er stellte nun die ersten Ergebnisse seines Gutachtens in der Sitzung des Ausschusses Bildung und Schulbau der Stadtverordnetenversammlung am Montag, 4. November, vor. „Ich bin froh, dass wir mit Dr. Meysen einen so erfahrenen Experten auf diesem Gebiet gewinnen konnten. Sein Fachwissen hilft uns, die Satzung so zu überarbeiten, dass wir eine rechtsichere und beschlussfähige Satzung erhalten, die Grundlage für die wichtige Arbeit der Tagesfamilien ist“, sagt Weber.
 
Die wichtigsten Punkte des Gutachtens sind die Berechnung der Sachkostenpauschale, die Anerkennung der Förderleistung sowie die Frage, ob die Satzung rückwirkend Inkrafttreten kann. „Die ersten Ergebnisse stärken uns und geben uns gleichzeitig einen Rahmen vor, in dem wir unser Vorhaben umsetzen können. Oberstes Ziel dabei ist es, möglichst gute Arbeitsbedingungen für die Tagesmütter und Tagesväter zu erwirken. Sie sind eine wichtige Säule der frühkindlichen Bildung und Betreuung und arbeiten momentan unter schwierigen Bedingungen. Das gilt es zu ändern“, betont Weber.
 
Rund 450 Tagesmütter und Tagesväter betreuen tagtäglich rund 1150 Kinder in ihren Tagesfamilien. Es ist ein hochwertiges Angebot mit qualifizierten Pflegepersonen, das auf den individuellen Bedarf der Eltern und Kinder abgestimmt ist.

Die zentralen Punkte des Gutachtens zur Satzung der Kindertagespflege:
 

Sachkostenpauschale

  • Die Sachkostenpauschale ist nicht mit der Betriebsausgabenpauschale gleichzusetzen. Dementsprechend ist eine fixe Pauschale von 400 Euro nicht zulässig.
  • Die Sachkostenpauschale muss anhand der örtlichen Verhältnisse und der Marktüblichkeit erstellt werden.
  • Bei der Kalkulation des Sachaufwandes muss nicht unterschieden werden, ob eine Tagespflegepersonen in privat genutzten Räumen oder in angemieteten Räumen betreut.
  • Die Sachkosten dürfen pro Kind in gleicher Höhe ausgezahlt werden, unabhängig davon, wie viele Kinder in einer Tagespflegestelle betreut werden.
  • Die Staffelung der Pauschale anhand einzelner Betreuungsstunden ist dabei zulässig.

Anerkennung der Förderleistung

  • Die politische Gestaltungsfreiheit ermöglicht der Stadt Frankfurt am Main, die Beträge für die Vergütung der Tagespflegepersonen auf unterschiedliche Weise zu berechnen.
  • Es besteht rechtlich gesehen kein Anspruch auf Vollvergütung.
  • Die Abschaffung der Degression kann umgesetzt werden. Das Modell einer linearen Erhöhung der Vergütung pro Kind mit jeweils dem gleichen Betrag wird in der Rechtsprechung einheitlich als zulässig angesehen.
  • Die Betreuungssätze können in Randzeiten erhöht und in Nachzeiten reduziert werden

 

Rückwirkendes Inkrafttreten der Satzung

  • Ein rückwirkendes Inkrafttreten der Satzung muss den Vertrauensschutz aller Beteiligten sicherstellen. Da dies rückwirkend nicht zugesichert werden kann, wird ein anderer Verfahrensweg vorgeschlagen.
  • Die Erhöhung der Geldleistung für die Tagespflegepersonen kann von den politischen Entscheidungsgremien der Stadt Frankfurt am Main für den Zeitraum vor Inkrafttreten der Satzung auch als gesonderter Beschluss gefasst werden.
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