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Grillverbot in städtischen Grünanlagen tritt am 9. Juli in Kraft
08.07.2025, 12:18 Uhr
Klima- und Umweltdezernentin Zapf-Rodríguez: Grillverbot schützt Grünanlagen und Stadtwald vor Bränden
Trotz Regenschauern bleibt es
insgesamt in Frankfurt zu trocken. Jeder Funke kann daher einen
verheerenden Brand auslösen. Zum Schutz der Grünanlagen ist das
Grillen mit offenem Feuer wegen der weiteren Wetterprognosen auf
allen öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt am Main ab
Mittwoch, 9. Juli, verboten.
Klima- und Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez bittet die
Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diesen Schritt: „Ich
weiß, dass für viele Frankfurter:innen Grillen zu einem perfekten Sommer
gehört. Doch zum Schutz unserer Grünanlagen appelliere ich, das
Grillverbot ernst zu nehmen. Selbst bei größter Umsicht kann ein
Funke ausreichen, einen Brand zu verursachen.“
Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch
für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Zudem ist die Nutzung von
Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, draußen ebenfalls
untersagt. Da auch die Frankfurter Friedhöfe gefährdet sind, wird
empfohlen, dort das Entzünden von Grablichtern und andere Formen von
offenem Feuer ebenfalls zu unterlassen.
Das Grillen ist in Frankfurt auch unter normalen
Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum nur auf ausgewiesenen
Grillplätzen gestattet. Dabei sollte Funkenflug möglichst vermieden
sowie Asche- und Kohlereste in den dafür vorgesehenen Containern
entsorgt werden. Anfallender Müll muss entsprechend richtig entsorgt
oder wieder mitgenommen werden.
Auch für den Wald gilt eine erhöhte Gefahr. Die Waldböden, die
Bodenvegetation und herabgefallenes Laub sind ausgetrocknet und
leicht entzündlich. Wie ernst die Lage ist, zeigt ein aktuelles
Beispiel: Am Sonntag, 6. Juli, kam es im Frankfurter Stadtwald in
Bergen-Enkheim zu einem Waldbrand. Das Feuer brach gegen 15 Uhr aus
und konnte erst in den frühen Abendstunden vollständig gelöscht
werden. Die Försterinnen und Förster des Grünflächenamtes bitten die
Waldbesucherinnen und -besucher daher dringend um umsichtiges
Verhalten. Schon eine achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe kann
Auslöser für einen Waldbrand sein.
Rauchen und offenes Feuer sind im Wald grundsätzlich nicht gestattet.
Dies gilt im Rahmen des jetzt erlassenen Grill- und Feuerverbotes
auch für die Grillplätze an den Waldspielparks Schwanheim und
Scheerwald.
Weitere Informationen gibt es telefonisch beim Grünflächenamt
unter 069/212-30991Internal Link.
Auch Hinweise zu möglichen Gefahrenquellen können über diese
Rufnummer mitgeteilt werden. Kontrolliert wird das Grillverbot durch
das Ordnungsamt.
Das Grillverbot tritt auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom 1.
Juli in Kraft und gilt ab dem 9. Juli. Es gilt bis auf
Weiteres, bis dieses aktiv wieder aufgehoben wird. Die
Allgemeinverfügung ist auf der Infoseite zum GrillverbotInternal Link einzusehen.