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Grillverbot in städtischen Grünanlagen tritt am 9. Juli in Kraft

08.07.2025, 12:18 Uhr

Klima- und Umweltdezernentin Zapf-Rodríguez: Grillverbot schützt Grünanlagen und Stadtwald vor Bränden

Trotz Regenschauern bleibt es insgesamt in Frankfurt zu trocken. Jeder Funke kann daher einen verheerenden Brand auslösen. Zum Schutz der Grünanlagen ist das Grillen mit offenem Feuer wegen der weiteren Wetterprognosen auf allen öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt am Main ab Mittwoch, 9. Juli, verboten.

Klima- und Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diesen Schritt: „Ich weiß, dass für viele Frankfurter:innen Grillen zu einem perfekten Sommer gehört. Doch zum Schutz unserer Grünanlagen appelliere ich, das Grillverbot ernst zu nehmen. Selbst bei größter Umsicht kann ein Funke ausreichen, einen Brand zu verursachen.“

Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Zudem ist die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, draußen ebenfalls untersagt. Da auch die Frankfurter Friedhöfe gefährdet sind, wird empfohlen, dort das Entzünden von Grablichtern und andere Formen von offenem Feuer ebenfalls zu unterlassen.

Das Grillen ist in Frankfurt auch unter normalen Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Dabei sollte Funkenflug möglichst vermieden sowie Asche- und Kohlereste in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Anfallender Müll muss entsprechend richtig entsorgt oder wieder mitgenommen werden.

Auch für den Wald gilt eine erhöhte Gefahr. Die Waldböden, die Bodenvegetation und herabgefallenes Laub sind ausgetrocknet und leicht entzündlich. Wie ernst die Lage ist, zeigt ein aktuelles Beispiel: Am Sonntag, 6. Juli, kam es im Frankfurter Stadtwald in Bergen-Enkheim zu einem Waldbrand. Das Feuer brach gegen 15 Uhr aus und konnte erst in den frühen Abendstunden vollständig gelöscht werden. Die Försterinnen und Förster des Grünflächenamtes bitten die Waldbesucherinnen und -besucher daher dringend um umsichtiges Verhalten. Schon eine achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe kann Auslöser für einen Waldbrand sein.

Rauchen und offenes Feuer sind im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt im Rahmen des jetzt erlassenen Grill- und Feuerverbotes auch für die Grillplätze an den Waldspielparks Schwanheim und Scheerwald.

Weitere Informationen gibt es telefonisch beim Grünflächenamt unter 069/212-30991Internal Link. Auch Hinweise zu möglichen Gefahrenquellen können über diese Rufnummer mitgeteilt werden. Kontrolliert wird das Grillverbot durch das Ordnungsamt.

Das Grillverbot tritt auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom 1. Juli in Kraft und gilt ab dem 9. Juli. Es gilt bis auf Weiteres, bis dieses aktiv wieder aufgehoben wird. Die Allgemeinverfügung ist auf der Infoseite zum GrillverbotInternal Link einzusehen.

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