Ausländerbehörde Frankfurt stellt optimierte Antragsstellung auf neuer Website vor
27.06.2023, 15:08 Uhr
- Website mit schlankem Design, einfacher und intuitiver Benutzeroberfläche und gut strukturierten Informationen
- Keine Papieranträge mehr nötig / Antragsstellung auch per Mobiltelefon möglich
- OZG-konformes Kontaktformular in zehn Sprachen verkürzt Bearbeitungszeiten und steigert die Effizienz
- Weitere Prozessoptimierung durch Reduzierung von E-Mails und Wegfall zusätzlicher Arbeiten
Sicherheitsdezernentin Annette Rinn, Ordnungsamtsleiterin Karin Müller und Norbert Euler, Leiter der Frankfurter Ausländerbehörde, haben am Dienstag, 27. Juni, während einer Pressekonferenz im Ordnungsamt einen optimierten Antragsstellungsprozess über eine neue Website der Ausländerbehörde vorgestellt. Unter frankfurt.de/abhInternal Link stellt das Ordnungsamt ab Mittwoch, 28. Juni, alle Verwaltungsleistungen der Ausländerbehörde digital und OZG-konform zur Verfügung. Insgesamt sind rund 110 Anträge auf der Website online abrufbar.
Sicherheitsdezernentin Annette Rinn lobt das Engagement der Ausländerbehörde:
„Ein kleines Team von Sachbearbeitenden und Führungskräften hat in den letzten
zehn Monaten mit Unterstützung des Amts für Informations- und
Kommunikationstechnik einen umfassenden digitalen Verfahrensweg im
Aufenthaltsrecht auf die Beine gestellt, der sich sehen lassen kann. Unseren
rund 250.000 Kundinnen und Kunden wird es damit ermöglicht, schnell und einfach
Anträge zu stellen und mit der Ausländerbehörde in Kontakt zu treten. Wir
versprechen uns durch diese neue Verfahrensweise einen besseren Service durch
kürzere Bearbeitungszeiten und passgenaue Informationen.“
Interessierte finden auf der neuen Plattform der Ausländerbehörde gut
strukturierte und nach übergeordneten Themen gebündelt Inhalte. Hierunter
fallen alle Antragsmöglichkeiten im Aufenthaltsrecht, alle erforderlichen
Informationen zum jeweiligen Aufenthaltszweck (beispielsweise Arbeit oder
Studium) sowie eine Liste der benötigten Unterlagen. Sobald diese vollständig
vorliegen, kann der Antrag online gestartet werden. Das Ausfüllen der bisher
benötigten Papieranträge, mit nicht selten fehlenden Informationen oder
unvollständigen Unterlagen, entfällt komplett. Anträge können jetzt auch mit
dem Mobiltelefon gestellt werden.
Ausführliche Informationen, sogenannte Frequently Asked Questions – FAQs –
sollen bereits im Vorfeld die An- und Nachfragen reduzieren. Sollten dennoch
Fragen auftauchen, kann die Ausländerbehörde über die Rubrik „Ich habe eine
Frage“ kontaktiert werden. Hinzu kommt, dass sich die Anliegen der
Antragsstellenden über das Kontaktformular besser auswerten lassen, sodass auf
Fragen und Themen, die gerade sehr viele Menschen bewegen, zügig durch eine
unmittelbare Anpassung der Informationen auf der Website reagiert werden kann.
„Der neue, digitale Antragsweg der Ausländerbehörde soll das Kernstück einer
serviceorientierten und fristgerechten Sachbearbeitung im Aufenthaltsrecht
werden“, betont Müller. „Wir versprechen uns durch diesen starken Grad an
Digitalisierung von Verwaltungsleistungen eine Entlastung in allen Bereichen
der Ausländerbehörde bei gleichzeitig steigendem Service gegenüber den Menschen
in Frankfurt. Ich sehe in der Ausländerbehörde viele Bedienstete, die sich auf
dieses neue System freuen, das nicht nur für die Menschen mit
Migrationsgeschichte in unserer Stadt, sondern auch für die Mitarbeitenden
selbst einen starken Benefit bringen wird.“
Herzstück ist das neue Kontaktformular in zehn Sprachen
Die Antragsstellung und das Einreichen der notwendigen Unterlagen erfolgt über
ein neues Kontaktformular, das Dreh- und Angelpunkt der neuen, digitalen Lösung
ist und ab sofort in zehn Sprachen genutzt werden kann. Diese zählen zu den am
häufigsten in Frankfurt vertretenen Sprachen und sind: chinesisch (Mandarin),
deutsch, englisch, französisch, russisch, serbisch, spanisch, türkisch,
ukrainisch und tigrinisch. Tigrinya ist eine Sprache, die in Äthiopien und
Eritrea gesprochen wird. Das Kontaktformular wird zukünftig den bisherigen Weg
der Kontaktaufnahme von außen per E-Mail ersetzen. Der neue Online-Service
erlaubt es den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde, die Anträge effizient und
lückenlos zu bearbeiten, da Anträge nur gestellt werden können, wenn alle
notwendigen Informationen und Pflichtunterlagen eingereicht wurden. Das
mehrmalige Nachfordern bei unvollständigen Antragsunterlagen entfällt, ebenso
wie das Ausstellen vorübergehender Dokumente, wie beispielsweise von
Fiktionsbescheinigungen. Durch die effektiven Bearbeitungsmöglichkeiten werden
die Bearbeitungszeiten reduziert, sodass auch mit weniger Nachfragen nach dem
Bearbeitungsstand zu rechnen ist.
Die Bearbeitung kann durch den Wegfall der zahlreichen E-Mails mit
Teilinformationen und die kompakte Antragsstellung mit allen erforderlichen
Unterlagen jetzt schnell und effizient erfolgen. Nach der Antragsstellung
erhält der Antragsstellende eine Bestätigung und wird in einigen
Fallkonstellationen über einen Link zur Online-Terminierung geführt. Dadurch
stellt die Ausländerbehörde sicher, dass die Terminreservierung bei dem
zuständigen Team der Behörde erfolgt. Aufgrund des neuen Verfahrens sollen
freie Kapazitäten geschaffen werden, sodass jedes Team der Ausländerbehörde
eine Terminauswahlmöglichkeit anbieten kann, die eine Vorlaufzeit von sechs
Wochen nicht überschreitet. An der flächendeckenden Verknüpfung aller
Leistungen der Ausländerbehörde mit der Online-Terminierung wird derzeit noch
gearbeitet. Eine persönliche Vorsprache im Amt ist nach wie vor für die Abnahme
biometrischer Daten sowie die Zahlung von Verwaltungsgebühren nötig. Die
Einbindung eines E-Payment-Moduls in das neue System wird derzeit geprüft.
Über Flyer und Informationsbroschüren sowie via Social Media werden Interessierte
auf den neuen Online-Dienst der Ausländerbehörde aufmerksam gemacht. Menschen,
die Informationen auf analogem Weg bevorzugen, steht weiterhin der postalische
Weg offen. Antragsformulare stehen hierzu als PDF unter frankfurt.de/abhInternal Link zum Download bereit. Auch die telefonische
Erreichbarkeit der Ausländerbehörde ist weiterhin gegeben