Gebühren für Sondernutzungen im Straßenraum werden wirtschaftsfreundlicher
28.02.2025, 14:17 Uhr
Umfassende Reduzierungen und Anpassungen der Gebühren
für Außengastronomie, Weihnachtsbaumverkaufsstände, Kundenstopper,
Bannerwerbung und Elektroladestationen beschlossen
Bei der Umsetzung der neuen Sondernutzungssatzung, die im Sommer 2024 in
Kraft getreten war, hatte sich Nachbesserungsbedarf herauskristallisiert. Im
Austausch mit den Gewerbetreibenden und Wirtschaftsvertretungen hatte
Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert bereits im vergangenen Jahr kurzfristig
mit pragmatischen und wirtschaftsfreundlichen Anpassungen reagiert. Nach
umfassenden Überarbeitungen und Gesprächen mit dem DEHOGA, der IHK, der
Wirtschaftsförderung und anderen Interessenvertretern hat die Stadtverordnetenversammlung
nun individuelle Anpassungen und umfassende Gebührensenkungen beschlossen.
Fast 60 Sondernutzungsarten – individuelle Gebührenanpassung notwendig
Die Gebührenordnung in der Sondernutzungssatzung ist in fast 60
unterschiedliche Nutzungsarten inklusive Unterarten gegliedert – von der
Außengastronomie über Werbeflächen, Infoveranstaltungen und
Baustellenbeschilderung bis zu E-Scooter-Abstellflächen. Der Beschluss sorgt
nun für die Konkretisierung und Anpassung einzelner Gebühren, um bei den
Nutzerinnen und Nutzern für mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen.
„Ich freue mich, dass wir für viele Sondernutzungsarten passgenaue
Gebührenlösungen gefunden haben, die auf die Anliegen der Stadt ebenso wie auf
die der Gewerbetreibenden eingehen“, sagt Mobilitätsdezernent Siefert. Er
betont: „Die Wirtschaft ist wesentlich für eine funktionierende Stadt, deshalb
müssen die kommunalen Gebühren der ökonomischen Realität unserer
Gewerbetreibenden Rechnung tragen. Gleichzeitig behalten wir aber auch unseren
Anspruch im Blick, den Straßenraum gerecht aufzuteilen und die
Mobilitätsbedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger – Stichwort Barrierefreiheit
– zu berücksichtigen.“
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass unsere Anregungen zur Satzung zu einer konstruktiven
Aufnahme bei der Stadt Frankfurt geführt haben. Das Ergebnis der
gemeinsamen Beratungen stellt eine wertvolle Unterstützung für die
mittelständisch geprägten Branchen des Einzelhandels und der Gastronomie dar.
Gerade diese Betriebe sind auf jede Form der Entlastung angewiesen, um sich
langfristig von den Herausforderungen der vergangenen Krisenjahre zu erholen.
Mit der nun erfolgten Anpassung der Satzung wurde ein wichtiger Schritt in
diese Richtung gemacht – darüber freuen wir uns sehr“, sagt Ulrich Caspar,
Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.
Robert Mangold, Vorsitzender des DEHOGA Kreisverbands Frankfurt, unterstreicht
„die große Bedeutung der Außengastronomie für die Belebung der Innenstadt sowie
der Stadtteile und für die Stärkung der lokalen Wirtschaft. Sie trägt
maßgeblich zur Aufenthaltsqualität und zur Attraktivität der Stadt für
Einheimische und Gäste bei. Zudem wird durch die ausgewogene Regelung ein
fairer Ausgleich geschaffen, der die Nutzung von Parkplätzen für die
Außengastronomie ermöglicht, ohne dabei die Interessen des Handels und der
Fußgänger zu beeinträchtigen. Eine wirtschaftlich tragbare und angemessene
Gebührenstruktur ist daher essenziell, um Gastronomiebetriebe zu unterstützen
und Frankfurt als lebendige, gastfreundliche Metropole weiterzuentwickeln.“
Bernhard Grieb, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt, erklärt:
„Das Gespräch vor Ort ist für uns als Wirtschaftsförderung ein entscheidender
Baustein unserer täglichen Arbeit. Es ist ungemein wichtig, mit unserer
Gewerbeberatung ein offenes Ohr für die Belange der Gewerbetreibenden in
unseren Stadtteilen zu haben. Nur so können wir rasch auf drängende
Fragestellungen reagieren und gemeinsam nach Lösungsansätzen suchen – und, wenn
notwendig, alle Entscheider an einen Tisch holen. Dies ist auch im Falle der
erhöhten Sondernutzungsgebühren wieder gelungen. Wir sind daher erleichtert,
dass wir eine Anpassung der Gebührenordnung zu Gunsten des Handels und der
Gastronomie gemeinsam mit unserer Dezernentin, Stadträtin Stephanie Wüst, dem
Mobilitätsdezernat und Stadtrat Wolfgang Siefert sowie IHK Frankfurt und DEHOGA
erreichen konnten. Allen Beteiligten gilt mein ausdrücklicher Dank.“
Kundenstopper werden günstiger
Das Mobilitätsdezernat reduziert die Gebühren für den Einsatz von
Kundenstoppern im öffentlichen Raum deutlich. Für die erweiterte Innenstadt
werden ab sofort 80 Euro im Monat beziehungsweise 960 Euro im Jahr
fällig. Zuvor waren die Gebühren auf 3650 Euro im Jahr festgesetzt worden. Für
wirtschaftlich weniger attraktive Lagen werden 50 Euro im Monat
beziehungsweise 600 Euro im Jahr berechnet. Hier galt bislang eine Gebühr
von 5 Euro am Tag beziehungsweise 1825 Euro im Jahr.
Der Hintergrund für die hohen Gebühren, die vor einem halben Jahr in der
Sondernutzungssatzung festgelegt worden waren: Im Entwurf des neuen
Werbekonzepts der Stadt Frankfurt waren Kundenstopper nicht mehr erlaubt – mit
dem Ziel, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Weil sie oft
als Stolperfallen im öffentlichen Raum wahrgenommen werden, sind sie immer
wieder Grund für Bürgerbeschwerden. Damit das illegale Aufstellen von
Kundenstoppern zusätzlich zu den niedrigen Bußgeldern sanktioniert werden
konnte, wurden in der Sondernutzungsgebührensatzung bewusst hohe Gebühren
veranschlagt.
Mit Beschluss der Stadtverordneten zum Werbekonzept im Februar 2024 wurden
Kundenstopper als Werbemaßnahme im öffentlichen Raum wieder zugelassen. Dies
war in die Sondernutzungssatzung noch nicht eingearbeitet worden und ist nun
korrigiert worden.
Aufschlag für Sondernutzungen auf gebührenpflichtigen Parkplätzen
Die Möglichkeit, gebührenpflichtige Parkplätze für die Außengastronomie zu
nutzen, wurde erstmals mit der neuen Satzung eingeführt. Ziel ist es, die
Gastronomie im öffentlichen Raum und damit ein lebendiges Stadtbild zu fördern,
gleichzeitig aber dafür zu sorgen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger durch die
Verlagerung des gastronomischen Mobiliars auf die Straße genügend Platz auf den
Gehwegen haben.
Gebühren für die Nutzung von bewirtschafteten Parkplätzen, angelehnt an die
Parkgebühren für den motorisierten Indidualverkehr, fanden erstmals 2024
Eingang in die Sondernutzungssatzung. Mit 15 Euro beziehungsweise 5
Euro täglich pro Parkplatz, die für die außengastronomische Nutzung und
Warenauslagen veranschlagt wurden, waren die Gebühren für Handel und
Gastronomie wirtschaftlich kaum darstellbar, da die Flächen häufig durchgängig
über das gesamte Jahr hinweg in Anspruch genommen werden.
Um das gastronomische Mobiliar vom Gehweg auf die Straßen zu verlagern, darf
die außengastronomische Nutzung auf Parkplätzen nicht erheblich teurer sein als
auf Gehwegen. Daher verzichtet die Stadt Frankfurt nun auf diese
Zusatzgebühren für bewirtschaftete Parkflächen – mit Ausnahme der Berger, der
Leipziger und der Schweizer Straße. In diesen drei Stadtteileinkaufszentren ist
es wichtig, entsprechende Parkflächen für den Einzelhandel beizubehalten. Hier
kostet die außengastronomische Sondernutzung auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz,
ebenso wie in Fußgängerzonen, 48 Euro pro Quadratmeter und Jahr.
Bei Weihnachtsbaumverkaufsstellen wurde nachgebessert
Mit der letzten Satzungsänderung waren die Gebühren für
Weihnachtsbaumverkaufsstände von einer Pauschale auf eine flächenbezogene
Erhebung umgestellt worden, so dass die Nutzung größerer Flächen zu höheren
Kosten führte. Hierbei wurden dieselben Kosten je Quadratmeter wie bei
Spargelständen angesetzt. Anders als etwa beim Spargelstand dient der größte
Anteil eines Weihnachtsbaumstandes der Ausstellung der Weihnachtsbäume, die
eigentliche Verkaufsfläche ist verhältnismäßig gering.
Bereits im Herbst 2024 hatte Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert auf Kritik
der Weihnachtsbaumhändlerinnen und -händler hin veranlasst, dass diese nur noch
eine Gebühr von täglich 0,27 Euro statt täglich 1,50 Euro pro angefangenem
Quadratmeter bezahlen müssen. Dies wurde nun so in der Satzung festgeschrieben.
Bannerwerbung wurde ebenfalls novelliert
Bannerwerbung im Frankfurter Straßenraum bedeutet meist die Anbringung an
Brücken. Die Gebühren für Banner betrugen zuletzt, also in der Satzung von
2024, 50 Euro, die für nichtkommerzielle Bannerwerbung, etwa von Vereinen, 30
Euro. Da die verhältnismäßig geringen Gebühren in keinem Verhältnis zur guten
Sichtbarkeit und damit der hohen Werbewirkung der Motive stehen, wurden die
Gebühren nun wieder angehoben – auf 300 Euro wöchentlich und 60
Euro wöchentlich für nichtkommerzielle Werbung.
Die Gebühren für kommerzielle Bannerwerbung unterschieden sich zuvor nach Lage
der Brücken in Frankfurt. Um die Verwaltung von dem unnötigen Prüfaufwand zu
entlasten, wurde nun ein einheitlicher Preis für alle Bannerwerbungen
festgelegt.
Elektroladestationen für Elektrofahrzeuge
Die Gebühren für Elektroladestationen werden gestrichen. Die Genehmigung
von Elektroladestationen und damit auch die Festlegung der Gebühren erfolgt
künftig wieder über Gestattungsverträge. Mittels dieser Regelung können die
Anbieter der Ladestationen mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung
individuelle Vereinbarungen treffen, die die Besonderheiten eines spezifischen
Ortes berücksichtigen.
Warum wurden die Gebühren 2024 erhöht?
Der öffentliche Raum inklusive des Straßenraums in Frankfurt wird vielfältig
genutzt – nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Gewerbetreibenden,
Ämtern und Institutionen.
Es ist der Stadt ein Anliegen, den öffentlichen Raum verantwortungsvoll und
fair aufzuteilen. Dabei wird berücksichtigt, dass die Bedürfnisse der
Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibenden vielfältiger geworden sind. Der
Straßenraum in Frankfurt ist nicht nur durch den wachsenden Verkehr, sondern
auch durch die vielfältigen Sondernutzungen der zurückliegenden Jahre extrem
beansprucht, und die zur Verfügung stehenden Flächen in einer Stadt sind
begrenzt.
Zur Entlastung dieser Flächen hatte die Stadt Frankfurt mit der neuen
Sondernutzungssatzung die Gebühren zum Juni 2024 erhöht. Die Einnahmen aus den
Sondernutzungsgebühren fließen ausschließlich in Verkehrsinfrastrukturprojekte.