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Gebühren für Sondernutzungen im Straßenraum werden wirtschaftsfreundlicher

28.02.2025, 14:17 Uhr

Umfassende Reduzierungen und Anpassungen der Gebühren für Außengastronomie, Weihnachtsbaumverkaufsstände, Kundenstopper, Bannerwerbung und Elektroladestationen beschlossen
 
Bei der Umsetzung der neuen Sondernutzungssatzung, die im Sommer 2024 in Kraft getreten war, hatte sich Nachbesserungsbedarf herauskristallisiert. Im Austausch mit den Gewerbetreibenden und Wirtschaftsvertretungen hatte Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert bereits im vergangenen Jahr kurzfristig mit pragmatischen und wirtschaftsfreundlichen Anpassungen reagiert. Nach umfassenden Überarbeitungen und Gesprächen mit dem DEHOGA, der IHK, der Wirtschaftsförderung und anderen Interessenvertretern hat die Stadtverordnetenversammlung nun individuelle Anpassungen und umfassende Gebührensenkungen beschlossen.

 
Fast 60 Sondernutzungsarten – individuelle Gebührenanpassung notwendig

Die Gebührenordnung in der Sondernutzungssatzung ist in fast 60 unterschiedliche Nutzungsarten inklusive Unterarten gegliedert – von der Außengastronomie über Werbeflächen, Infoveranstaltungen und Baustellenbeschilderung bis zu E-Scooter-Abstellflächen. Der Beschluss sorgt nun für die Konkretisierung und Anpassung einzelner Gebühren, um bei den Nutzerinnen und Nutzern für mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen.
 
„Ich freue mich, dass wir für viele Sondernutzungsarten passgenaue Gebührenlösungen gefunden haben, die auf die Anliegen der Stadt ebenso wie auf die der Gewerbetreibenden eingehen“, sagt Mobilitätsdezernent Siefert. Er betont: „Die Wirtschaft ist wesentlich für eine funktionierende Stadt, deshalb müssen die kommunalen Gebühren der ökonomischen Realität unserer Gewerbetreibenden Rechnung tragen. Gleichzeitig behalten wir aber auch unseren Anspruch im Blick, den Straßenraum gerecht aufzuteilen und die Mobilitätsbedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger – Stichwort Barrierefreiheit – zu berücksichtigen.“
 
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass unsere Anregungen zur Satzung zu einer konstruktiven Aufnahme bei der Stadt Frankfurt geführt haben. Das Ergebnis der gemeinsamen Beratungen stellt eine wertvolle Unterstützung für die mittelständisch geprägten Branchen des Einzelhandels und der Gastronomie dar. Gerade diese Betriebe sind auf jede Form der Entlastung angewiesen, um sich langfristig von den Herausforderungen der vergangenen Krisenjahre zu erholen. Mit der nun erfolgten Anpassung der Satzung wurde ein wichtiger Schritt in diese Richtung gemacht – darüber freuen wir uns sehr“, sagt Ulrich Caspar, Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.
 
Robert Mangold, Vorsitzender des DEHOGA Kreisverbands Frankfurt, unterstreicht „die große Bedeutung der Außengastronomie für die Belebung der Innenstadt sowie der Stadtteile und für die Stärkung der lokalen Wirtschaft. Sie trägt maßgeblich zur Aufenthaltsqualität und zur Attraktivität der Stadt für Einheimische und Gäste bei. Zudem wird durch die ausgewogene Regelung ein fairer Ausgleich geschaffen, der die Nutzung von Parkplätzen für die Außengastronomie ermöglicht, ohne dabei die Interessen des Handels und der Fußgänger zu beeinträchtigen. Eine wirtschaftlich tragbare und angemessene Gebührenstruktur ist daher essenziell, um Gastronomiebetriebe zu unterstützen und Frankfurt als lebendige, gastfreundliche Metropole weiterzuentwickeln.“
 
Bernhard Grieb, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt, erklärt: „Das Gespräch vor Ort ist für uns als Wirtschaftsförderung ein entscheidender Baustein unserer täglichen Arbeit. Es ist ungemein wichtig, mit unserer Gewerbeberatung ein offenes Ohr für die Belange der Gewerbetreibenden in unseren Stadtteilen zu haben. Nur so können wir rasch auf drängende Fragestellungen reagieren und gemeinsam nach Lösungsansätzen suchen – und, wenn notwendig, alle Entscheider an einen Tisch holen. Dies ist auch im Falle der erhöhten Sondernutzungsgebühren wieder gelungen. Wir sind daher erleichtert, dass wir eine Anpassung der Gebührenordnung zu Gunsten des Handels und der Gastronomie gemeinsam mit unserer Dezernentin, Stadträtin Stephanie Wüst, dem Mobilitätsdezernat und Stadtrat Wolfgang Siefert sowie IHK Frankfurt und DEHOGA erreichen konnten. Allen Beteiligten gilt mein ausdrücklicher Dank.“

 
Kundenstopper werden günstiger

Das Mobilitätsdezernat reduziert die Gebühren für den Einsatz von Kundenstoppern im öffentlichen Raum deutlich. Für die erweiterte Innenstadt werden ab sofort 80 Euro im Monat beziehungsweise 960 Euro im Jahr fällig. Zuvor waren die Gebühren auf 3650 Euro im Jahr festgesetzt worden. Für wirtschaftlich weniger attraktive Lagen werden 50 Euro im Monat beziehungsweise 600 Euro im Jahr berechnet. Hier galt bislang eine Gebühr von 5 Euro am Tag beziehungsweise 1825 Euro im Jahr. 
 
Der Hintergrund für die hohen Gebühren, die vor einem halben Jahr in der Sondernutzungssatzung festgelegt worden waren: Im Entwurf des neuen Werbekonzepts der Stadt Frankfurt waren Kundenstopper nicht mehr erlaubt – mit dem Ziel, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Weil sie oft als Stolperfallen im öffentlichen Raum wahrgenommen werden, sind sie immer wieder Grund für Bürgerbeschwerden. Damit das illegale Aufstellen von Kundenstoppern zusätzlich zu den niedrigen Bußgeldern sanktioniert werden konnte, wurden in der Sondernutzungsgebührensatzung bewusst hohe Gebühren veranschlagt.

Mit Beschluss der Stadtverordneten zum Werbekonzept im Februar 2024 wurden Kundenstopper als Werbemaßnahme im öffentlichen Raum wieder zugelassen. Dies war in die Sondernutzungssatzung noch nicht eingearbeitet worden und ist nun korrigiert worden.

 
Aufschlag für Sondernutzungen auf gebührenpflichtigen Parkplätzen

Die Möglichkeit, gebührenpflichtige Parkplätze für die Außengastronomie zu nutzen, wurde erstmals mit der neuen Satzung eingeführt. Ziel ist es, die Gastronomie im öffentlichen Raum und damit ein lebendiges Stadtbild zu fördern, gleichzeitig aber dafür zu sorgen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger durch die Verlagerung des gastronomischen Mobiliars auf die Straße genügend Platz auf den Gehwegen haben.
 
Gebühren für die Nutzung von bewirtschafteten Parkplätzen, angelehnt an die Parkgebühren für den motorisierten Indidualverkehr, fanden erstmals 2024 Eingang in die Sondernutzungssatzung. Mit 15 Euro beziehungsweise 5 Euro täglich pro Parkplatz, die für die außengastronomische Nutzung und Warenauslagen veranschlagt wurden, waren die Gebühren für Handel und Gastronomie wirtschaftlich kaum darstellbar, da die Flächen häufig durchgängig über das gesamte Jahr hinweg in Anspruch genommen werden.
 
Um das gastronomische Mobiliar vom Gehweg auf die Straßen zu verlagern, darf die außengastronomische Nutzung auf Parkplätzen nicht erheblich teurer sein als auf Gehwegen. Daher verzichtet die Stadt Frankfurt nun auf diese Zusatzgebühren für bewirtschaftete Parkflächen – mit Ausnahme der Berger, der Leipziger und der Schweizer Straße. In diesen drei Stadtteileinkaufszentren ist es wichtig, entsprechende Parkflächen für den Einzelhandel beizubehalten. Hier kostet die außengastronomische Sondernutzung auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz, ebenso wie in Fußgängerzonen, 48 Euro pro Quadratmeter und Jahr.

 
Bei Weihnachtsbaumverkaufsstellen wurde nachgebessert

Mit der letzten Satzungsänderung waren die Gebühren für Weihnachtsbaumverkaufsstände von einer Pauschale auf eine flächenbezogene Erhebung umgestellt worden, so dass die Nutzung größerer Flächen zu höheren Kosten führte. Hierbei wurden dieselben Kosten je Quadratmeter wie bei Spargelständen angesetzt. Anders als etwa beim Spargelstand dient der größte Anteil eines Weihnachtsbaumstandes der Ausstellung der Weihnachtsbäume, die eigentliche Verkaufsfläche ist verhältnismäßig gering.
 
Bereits im Herbst 2024 hatte Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert auf Kritik der Weihnachtsbaumhändlerinnen und -händler hin veranlasst, dass diese nur noch eine Gebühr von täglich 0,27 Euro statt täglich 1,50 Euro pro angefangenem Quadratmeter bezahlen müssen. Dies wurde nun so in der Satzung festgeschrieben.

 
Bannerwerbung wurde ebenfalls novelliert

Bannerwerbung im Frankfurter Straßenraum bedeutet meist die Anbringung an Brücken. Die Gebühren für Banner betrugen zuletzt, also in der Satzung von 2024, 50 Euro, die für nichtkommerzielle Bannerwerbung, etwa von Vereinen, 30 Euro. Da die verhältnismäßig geringen Gebühren in keinem Verhältnis zur guten Sichtbarkeit und damit der hohen Werbewirkung der Motive stehen, wurden die Gebühren nun wieder angehoben – auf 300 Euro wöchentlich und 60 Euro wöchentlich für nichtkommerzielle Werbung.

Die Gebühren für kommerzielle Bannerwerbung unterschieden sich zuvor nach Lage der Brücken in Frankfurt. Um die Verwaltung von dem unnötigen Prüfaufwand zu entlasten, wurde nun ein einheitlicher Preis für alle Bannerwerbungen festgelegt.

 
Elektroladestationen für Elektrofahrzeuge

Die Gebühren für Elektroladestationen werden gestrichen. Die Genehmigung von Elektroladestationen und damit auch die Festlegung der Gebühren erfolgt künftig wieder über Gestattungsverträge. Mittels dieser Regelung können die Anbieter der Ladestationen mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung individuelle Vereinbarungen treffen, die die Besonderheiten eines spezifischen Ortes berücksichtigen.

 
Warum wurden die Gebühren 2024 erhöht?

Der öffentliche Raum inklusive des Straßenraums in Frankfurt wird vielfältig genutzt – nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Gewerbetreibenden, Ämtern und Institutionen.

Es ist der Stadt ein Anliegen, den öffentlichen Raum verantwortungsvoll und fair aufzuteilen. Dabei wird berücksichtigt, dass die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibenden vielfältiger geworden sind. Der Straßenraum in Frankfurt ist nicht nur durch den wachsenden Verkehr, sondern auch durch die vielfältigen Sondernutzungen der zurückliegenden Jahre extrem beansprucht, und die zur Verfügung stehenden Flächen in einer Stadt sind begrenzt.

Zur Entlastung dieser Flächen hatte die Stadt Frankfurt mit der neuen Sondernutzungssatzung die Gebühren zum Juni 2024 erhöht. Die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren fließen ausschließlich in Verkehrsinfrastrukturprojekte.


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