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Meldungen

Gebühren für Kundenstopper deutlich reduziert

22.01.2025, 15:39 Uhr

Mobilitätsdezernat und IHK einigen sich auf Gebührensenkung


Das Mobilitätsdezernat reduziert die Gebühren für den Einsatz von Kundenstoppern im öffentlichen Raum deutlich. Für die erweiterte Innenstadt werden ab sofort nur noch 80 Euro im Monat beziehungsweise 960 Euro im Jahr fällig. Zuvor waren die Gebühren auf 3650 Euro im Jahr festgesetzt worden. Für wirtschaftlich weniger attraktive Lagen werden 50 Euro im Monat beziehungsweise 600 Euro im Jahr berechnet. Hier galt bislang eine Gebühr von FÜNF Euro am Tag, beziehungsweise 1825 Euro im Jahr. 
 
Der erweiterte innerstädtische Bereich wird im Norden und Osten vom Alleenring und von der Berger Straße begrenzt, im Süden von der Bahntrasse rund um den Südbahnhof. Die westliche Grenze erstreckt sich von der Senckenberganlage über die Friederich-Ebert-Anlage und den Hauptbahnhof bis zur Schweizer Straße im Süden.
 
Kundenstopper – Spagat zwischen Fußverkehr und Wirtschaft

Der Hintergrund für die hohen Gebühren, die vor einem halben Jahr in der Sondernutzungssatzung festgelegt worden waren, ist folgender: Im Entwurf des neuen Werbekonzepts der Stadt Frankfurt waren Kundenstopper nicht mehr erlaubt – mit dem Ziel, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Wahrgenommen als Stolperfallen im öffentlichen Raum, sind sie immer wieder Grund für Bürgerbeschwerden. Damit das illegale Aufstellen von Kundenstoppern zusätzlich zu den niedrigen Bußgeldern sanktioniert werden konnte, wurden in der Sondernutzungsgebührensatzung bewusst hohe Gebühren veranschlagt.
 
Mit dem Beschluss der Stadtverordneten zum Werbekonzept im Februar 2024 wurden Kundenstopper als Werbemaßnahme im öffentlichen Raum jedoch wieder zugelassen. Dies war in die Sondernutzungssatzung noch nicht eingearbeitet worden und soll nun korrigiert werden. Hierzu muss die Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung erneut geändert werden. Die Gebührensenkung ist eine Reaktion auf die wirtschaftlichen Herausforderungen der Gewerbetreibenden.
 
Mobilitätsdezernat im Dialog mit der Wirtschaft

Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert hat entschieden, dass die neuen Gebühren ab sofort gelten. Hierzu hat sich das Dezernat in den letzten Wochen konstruktiv mit den Unternehmensvertretern und der Verwaltung ausgetauscht. „Ich freue mich, dass wir nach vielen Gesprächen und Abstimmungen mit unterschiedlichen Stakeholdern eine Lösung gefunden haben, die die Interessen der Stadt ebenso berücksichtigt wie die der Wirtschaft“, sagt Siefert. „Wir widmen uns verstärkt den Bedürfnissen der Fußgängerinnen und Fußgänger, aber ich bin mir der schwierigen wirtschaftlichen Situation bewusst und halte es auch für wichtig, den Anliegen der Gewerbetreibenden entgegenzukommen. Zu meinem Job als Mobilitätsdezernent gehört auch, den Spagat zu schaffen, dass vom Gemüsehändler über die Pendlerin bis zum Vater mit Kinderwagen alle Menschen Platz finden im Frankfurter Straßenraum.“
 
Stadträtin Stephanie Wüst erklärt hierzu: „Die Unterstützung der Frankfurter Unternehmen ist für uns zentral. Ein Erfolgsrezept hierfür ist der offene Dialog mit den Gewerbetreibenden vor Ort, den wir vor allem durch unsere Wirtschaftsförderung pflegen. Dieser Kontakt war letztlich auch für die die Neujustierung der Gebührenordnung der Kundenstopper entscheidend. Denn dadurch haben wir erkannt, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht. Das haben wir auf Initiative der IHK Frankfurt, der Wirtschaftsförderung und gemeinsam mit dem Mobilitätsdezernat nun auch erfolgreich auf den Weg gebracht. Für den engen und ergebnisoffenen Austausch zu diesem Thema bin ich Stadtrat Wolfgang Siefert dankbar. Wir haben mit der Gebührensenkung gemeinsam auf schnellem Wege eine Lösung gefunden, die letztlich den Gewerbetreibenden vor Ort hilft.“
 
„Ich danke der Stadt Frankfurt, dass unsere Argumente für den Erhalt von Kundenstoppern und die Senkung der Gebührenhöhe gehört wurden. Insbesondere der Einzelhandel steht zunehmend unter Druck und ist auf jede Werbemöglichkeit angewiesen. Auch andere Branchen nutzen Kundenstopper, um auf ihre Angebote hinzuweisen. Zwar hätten wir uns als Interessensvertreter gewünscht, dass die Gebührenbelastung unserer Mitglieder nicht steigt, sind aber froh, dass die drastische Erhöhung nun zurückgenommen wird. Wir appellieren an die Stadtverordneten, bei allen politischen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Unternehmerschaft im Blick zu behalten, bürokratische Hürden abzubauen und Gebühren möglichst zu senken“, ergänzt Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt. 
 
Weitere Gebührensenkungen für den Handel geplant

Bei der anstehenden Änderung der Sondernutzungssatzung sollen auch der Weihnachtsbaumverkauf und die gastronomische Nutzung von bewirtschafteten Parkplätzen neu geregelt werden. Auch hier waren die Gebühren erhöht worden.
 
Bereits im Herbst 2024 hatte Mobilitätsdezernent Siefert kurzfristig auf die Kritik des Weihnachtsbaumhandels reagiert und die monatliche Gebühr für Weihnachtsbaumverkaufsstände auf 8,30 Euro pro Quadratmeter im Monat reduziert. Dies entspricht täglich 27 Cent – statt 1,50 Euro pro angefangenem Quadratmeter.

Bisher behandelt die Satzung Verkaufsstände aller Art – ob Weihnachtsbaum-, Spargel- oder Kerzenstand – in Hinblick auf die Höhe der Gebühren gleich. Nun entschied die Stadt, dass es sich bei den großflächigen Weihnachtsverkaufsständen, anders als etwa bei Spargelständen, nicht um klassische Verkaufsstände, sondern in erster Linie um Warenausstellungsflächen handelt. Damit ist eine Ermäßigung vertretbar, die an den Gebührentatbestand für Warenauslagen angelehnt ist.
 
Der öffentliche Raum in Frankfurt wird vielfältig genutzt – nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Gewerbetreibenden, Ämtern und Institutionen. Solche sogenannten „Sondernutzungen“ umfassen unter anderem E-Scooter-Abstellplätze, Werbeveranstaltungen und Baustelleneinrichtungsflächen bis zur Nutzung für die Außengastronomie und Marktstände. Dafür erhebt die Stadt leistungs- und sachgerecht Gebühren. „Die faire Aufteilung des öffentlichen Straßenraums ist uns wichtig“, betont Siefert. „Hierbei ist die Sondernutzungssatzung ein probates Steuerungstool. Und die Einnahmen fließen ausschließlich in den Erhalt der städtischen Verkehrsinfrastruktur.“

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