Gebühren für Kundenstopper deutlich reduziert
22.01.2025, 15:39 Uhr
Mobilitätsdezernat und IHK einigen sich auf Gebührensenkung
Das Mobilitätsdezernat reduziert die Gebühren für den Einsatz von
Kundenstoppern im öffentlichen Raum deutlich. Für die erweiterte Innenstadt
werden ab sofort nur noch 80 Euro im Monat beziehungsweise 960
Euro im Jahr fällig. Zuvor waren die Gebühren auf 3650 Euro im Jahr
festgesetzt worden. Für wirtschaftlich weniger attraktive Lagen werden 50 Euro
im Monat beziehungsweise 600 Euro im Jahr berechnet. Hier galt
bislang eine Gebühr von FÜNF Euro am Tag, beziehungsweise 1825
Euro im Jahr.
Der erweiterte innerstädtische Bereich wird im Norden und Osten vom Alleenring
und von der Berger Straße begrenzt, im Süden von der Bahntrasse rund um den
Südbahnhof. Die westliche Grenze erstreckt sich von der Senckenberganlage über
die Friederich-Ebert-Anlage und den Hauptbahnhof bis zur Schweizer Straße
im Süden.
Kundenstopper – Spagat zwischen Fußverkehr und
Wirtschaft
Der Hintergrund für die hohen Gebühren, die vor einem halben Jahr in der
Sondernutzungssatzung festgelegt worden waren, ist folgender: Im Entwurf des
neuen Werbekonzepts der Stadt Frankfurt waren Kundenstopper nicht mehr erlaubt
– mit dem Ziel, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu verbessern.
Wahrgenommen als Stolperfallen im öffentlichen Raum, sind sie immer wieder
Grund für Bürgerbeschwerden. Damit das illegale Aufstellen von Kundenstoppern
zusätzlich zu den niedrigen Bußgeldern sanktioniert werden konnte, wurden in
der Sondernutzungsgebührensatzung bewusst hohe Gebühren veranschlagt.
Mit dem Beschluss der Stadtverordneten zum Werbekonzept im Februar 2024 wurden
Kundenstopper als Werbemaßnahme im öffentlichen Raum jedoch wieder zugelassen.
Dies war in die Sondernutzungssatzung noch nicht eingearbeitet worden und soll
nun korrigiert werden. Hierzu muss die Satzung durch die
Stadtverordnetenversammlung erneut geändert werden. Die Gebührensenkung ist
eine Reaktion auf die wirtschaftlichen Herausforderungen der Gewerbetreibenden.
Mobilitätsdezernat im Dialog mit der Wirtschaft
Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert hat entschieden, dass die neuen Gebühren
ab sofort gelten. Hierzu hat sich das Dezernat in den letzten Wochen konstruktiv
mit den Unternehmensvertretern und der Verwaltung ausgetauscht. „Ich freue
mich, dass wir nach vielen Gesprächen und Abstimmungen mit unterschiedlichen
Stakeholdern eine Lösung gefunden haben, die die Interessen der Stadt ebenso
berücksichtigt wie die der Wirtschaft“, sagt Siefert. „Wir widmen uns
verstärkt den Bedürfnissen der Fußgängerinnen und Fußgänger, aber ich bin mir
der schwierigen wirtschaftlichen Situation bewusst und halte es auch für
wichtig, den Anliegen der Gewerbetreibenden entgegenzukommen. Zu meinem Job als
Mobilitätsdezernent gehört auch, den Spagat zu schaffen, dass vom Gemüsehändler
über die Pendlerin bis zum Vater mit Kinderwagen alle Menschen Platz finden im
Frankfurter Straßenraum.“
Stadträtin Stephanie Wüst erklärt hierzu: „Die Unterstützung der Frankfurter
Unternehmen ist für uns zentral. Ein Erfolgsrezept hierfür ist der offene
Dialog mit den Gewerbetreibenden vor Ort, den wir vor allem durch unsere
Wirtschaftsförderung pflegen. Dieser Kontakt war letztlich auch für die die
Neujustierung der Gebührenordnung der Kundenstopper entscheidend. Denn dadurch
haben wir erkannt, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht. Das haben wir
auf Initiative der IHK Frankfurt, der Wirtschaftsförderung und gemeinsam mit
dem Mobilitätsdezernat nun auch erfolgreich auf den Weg gebracht. Für den engen
und ergebnisoffenen Austausch zu diesem Thema bin ich Stadtrat Wolfgang Siefert
dankbar. Wir haben mit der Gebührensenkung gemeinsam auf schnellem Wege eine
Lösung gefunden, die letztlich den Gewerbetreibenden vor Ort hilft.“
„Ich danke der Stadt Frankfurt, dass unsere Argumente für den Erhalt von
Kundenstoppern und die Senkung der Gebührenhöhe gehört wurden. Insbesondere der
Einzelhandel steht zunehmend unter Druck und ist auf jede Werbemöglichkeit
angewiesen. Auch andere Branchen nutzen Kundenstopper, um auf ihre Angebote
hinzuweisen. Zwar hätten wir uns als Interessensvertreter gewünscht, dass die
Gebührenbelastung unserer Mitglieder nicht steigt, sind aber froh, dass die
drastische Erhöhung nun zurückgenommen wird. Wir appellieren an die
Stadtverordneten, bei allen politischen Entscheidungen, die Auswirkungen auf
die Unternehmerschaft im Blick zu behalten, bürokratische Hürden abzubauen und
Gebühren möglichst zu senken“, ergänzt Ulrich Caspar, Präsident der IHK
Frankfurt.
Weitere Gebührensenkungen für den Handel
geplant
Bei der anstehenden Änderung der Sondernutzungssatzung sollen auch der
Weihnachtsbaumverkauf und die gastronomische Nutzung von bewirtschafteten
Parkplätzen neu geregelt werden. Auch hier waren die Gebühren erhöht worden.
Bereits im Herbst 2024 hatte Mobilitätsdezernent Siefert kurzfristig auf die
Kritik des Weihnachtsbaumhandels reagiert und die monatliche Gebühr für
Weihnachtsbaumverkaufsstände auf 8,30 Euro pro Quadratmeter im Monat
reduziert. Dies entspricht täglich 27 Cent – statt 1,50 Euro pro
angefangenem Quadratmeter.
Bisher behandelt die Satzung Verkaufsstände aller Art – ob Weihnachtsbaum-,
Spargel- oder Kerzenstand – in Hinblick auf die Höhe der Gebühren gleich. Nun
entschied die Stadt, dass es sich bei den großflächigen
Weihnachtsverkaufsständen, anders als etwa bei Spargelständen, nicht um
klassische Verkaufsstände, sondern in erster Linie um Warenausstellungsflächen
handelt. Damit ist eine Ermäßigung vertretbar, die an den Gebührentatbestand
für Warenauslagen angelehnt ist.
Der öffentliche Raum in Frankfurt wird vielfältig genutzt – nicht nur von
Privatpersonen, sondern auch von Gewerbetreibenden, Ämtern und Institutionen.
Solche sogenannten „Sondernutzungen“ umfassen unter anderem
E-Scooter-Abstellplätze, Werbeveranstaltungen und Baustelleneinrichtungsflächen
bis zur Nutzung für die Außengastronomie und Marktstände. Dafür erhebt die
Stadt leistungs- und sachgerecht Gebühren. „Die faire Aufteilung des öffentlichen
Straßenraums ist uns wichtig“, betont Siefert. „Hierbei ist die
Sondernutzungssatzung ein probates Steuerungstool. Und die Einnahmen fließen
ausschließlich in den Erhalt der städtischen Verkehrsinfrastruktur.“