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Frankfurter Konjunkturprogramm für den Wohnungsbau beschlossen

21.03.2025, 12:14 Uhr

Der Frankfurter Magistrat hat neue Förderrichtlinien für den geförderten Wohnungsbau beschlossen.

Mit der Novellierung der Förderprogramme und den damit verbundenen erhöhten Zuschüssen und zinslosen Darlehen für Sozialwohnungen und Wohnungen für Personen mit mittleren Einkommen soll der Wohnungsbau in Frankfurt angekurbelt werden.
 
Steigende Bau- und Finanzierungskosten haben in den vergangenen Jahren zu einem Rückgang des Wohnungsbaus geführt. Damit waren auch die bisherigen Konditionen im geförderten Wohnungsbau nicht mehr ausreichend. Die Stadt Frankfurt reagiert nun mit einer grundlegenden Anpassung der Förderprogramme. Der Magistrat hat die Neufassung der Förderrichtlinien am Freitag, 21. März, beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung muss die Anpassung der Förderrichtlinien noch beschließen, anschließend tritt die Neuregelung in Kraft. Das Frankfurter Konjunkturprogramm soll den Wohnungs- und Immobilienmarkt stärken.

„Die neuen Förderrichtlinien sind eine Antwort auf die Veränderungen am Immobilien- und Wohnungsmarkt. Uns war es wichtig, mit den verbesserten Förderbedingungen einen deutlichen Impuls für den Wohnungsbau zu setzen. Gleichzeitig möchten wir dafür sorgen, dass die neuen Wohnungen bezahlbar sind. Daher ist die Anpassung der Förderkulisse für uns ein wichtiger Schritt, um bessere Rahmenbedingungen für den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In Frankfurt sind derzeit zahlreiche Flächen baureif. Wir gehen daher davon aus, dass nach der Verabschiedung der neuen Förderrichtlinien durch die Stadtverordnetenversammlung zeitnah der Bau von Wohnungen startet“, erklärt Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, die neuen Richtlinien.

Die Einstiegsmieten werden leicht erhöht. Eine klassische Sozialwohnung darf ab 6,50 Euro Einstiegsmiete vermietet werden. Im Mittelstandsprogramm liegen die Einstiegsmieten je nach Haushaltseinkommen zwischen 9,50 und 11,50 Euro. Damit garantiert die Stadt Frankfurt weiterhin eine angemessene Mietbelastungsquote der Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Denn deutlich mehr als die Hälfte aller Haushalte in Frankfurt ist zurzeit berechtigt, eine geförderte Wohnung zu beziehen. Zugleich wurden die Zuschüsse und Darlehen erhöht.

„Durch den Ankauf von Belegungsrechten und die Verlängerung auslaufender Bindungen versuchen wir schon heute, Wohnungen im geförderten Segment zu halten. Im Rahmen der neuen Förderprogramme haben wir daher auch diesen Aspekt aufgegriffen und eine neue Förderoption für eine Bindungsdauer von 40 Jahren mit attraktiven Konditionen eingeführt“, sagt Gwechenberger. In der Neufassung gibt es daher nun die Option, mehr Fördermittel in Anspruch zu nehmen, wenn die Bindungsdauer der geförderten Wohnungen auf 40 Jahre erhöht wird. Die Mindestbindungsfrist der Stadt Frankfurt beträgt weiterhin 30 Jahre.
 
Zum Hintergrund
Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt ist hoch. Deshalb wird in Frankfurt bei der Entwicklung neuer Baugebiete der Baulandbeschluss angewendet. Er sieht vor, dass mindestens 60 Prozent Mietwohnungen entstehen müssen, davon die Hälfte als geförderter Wohnraum und ein Viertel als innovativer Wohnraum wie gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen.

Die Stadt Frankfurt stellt jährlich Mittel im Haushalt bereit, durch die bezahlbare Mietwohnungen entstehen. Diese Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden und unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich der Einkommensgrenzen, der Einstiegsmiete und der Förderhöhe.

Es stehen drei Förderwege zur Verfügung

Förderweg 1:

Auf Grundlage des hessischen Wohnraumförderungsgesetzes (HWoFG) sowie der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung werden nach dem Förderweg 1 zinslose Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen Einkommen gewährt.

Förderweg 2:

Für den Neubau von Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen vergibt die Stadt Frankfurt ebenfalls zinslose Baudarlehen und Zuschüsse nach dem „Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2“.

3. Wohnungsbauförderung Studierende und Auszubildende:

Das Förderangebot mit Darlehen und Zuschüssen bietet finanzielle Anreize zur Neuschaffung von Apartments und Wohnplätzen in Gemeinschaftswohnungen für Studierende und Auszubildende.

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