Frankfurt begrüßt den Beschluss des Bundesrates zur Verlängerung der Mietpreisbremse
19.02.2025, 12:37 Uhr
Der Bundesrat unterstützt mit
seinem Beschluss vom Freitag, 14. Februar, die Verlängerung der
Mietpreisbremse. Auch Hessens Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen
und ländlichen Raum, Kaweh Mansoori, stimmte für die Verlängerung. Im Dezember
vorigen Jahres appellierten Oberbürgermeister Mike Josef und der Dezernent für
Planen und Wohnen, Marcus Gwechenberger, an die Bundespolitik, das Instrument
weiterzuführen. Der Bundestag muss der Vorlage noch zustimmen.
Die Mietpreisbremse ist für die Stadt Frankfurt ein wichtiges Instrument zur Begrenzung von Mietpreissteigerungen. Auf dem angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt braucht es ein Bündel von Maßnahmen, um bezahlbaren Wohnraum im Bestand zu schützen. Die Mietpreisbremse ist eine davon. Daher drängt die Stadt Frankfurt auf die Verlängerung dieses Instruments.
„Der Beschluss im Bundesrat ist ein wichtiges Signal für alle Mieter:innnen. Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt befürworten und benötigen die Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse gilt für Bestandsimmobilien, nicht jedoch für Neubauten, was das häufig vorgebrachte Argument, sie würde den Wohnungsneubau behindern, entkräftet“, sagt Gwechenberger. Er betont zudem die Dringlichkeit, Instrumente zu entwickeln, die den Handlungsspielraum der Kommunen stärken, um die signifikanten Mietpreissteigerungen gerade in Großstädten zu begrenzen: „Wir wollen faire Mietwohnungsangebote, die für die breite Bevölkerung bezahlbar sind. Dafür brauchen wir wirksame Instrumente und die Unterstützung des Bundes und des Landes.“
In Frankfurt gilt für das gesamte Stadtgebiet seit dem 28. Juni 2019 die sogenannte Mietpreisbremse. Durch die Mietpreisbremse wird die Wiedervermietungsmiete der Höhe nach begrenzt. Die Begrenzung liegt bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich maximal zehn Prozent. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird durch den qualifizierten Mietspiegel ermittelt.
Es ist nicht nur wichtig, dass wirksame Instrumente zur Dämpfung der Mietpreissteigerungen zur Verfügung stehen, sondern es ist auch zentral, dass diese Instrumente bekannt sind und in der Praxis angewandt werden. Frankfurt verfolgt hierzu einen aktiven Ansatz, um sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter umfassend über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Hierzu zählen Informationen rund um das Thema Wohnen – vom Milieuschutz bis zu Wohnungsmängeln – ebenso wie mietrechtliche Beratung für Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter sowie das Projekt „Mietenmonitor“.
Weitere Informationen zur mietrechtlichen Beratung gibt es unter frankfurt.de/themen/planen-bauen-und-wohnen/wohnen/mietrechtliche-beratungInternal Link und zum Mietenmonitor unter frankfurt.de/themen/planen-bauen-und-wohnen/wohnen/mietrechtliche-beratung/mietenmonitor_ffmInternal Link.
Die Mietpreisbremse ist für die Stadt Frankfurt ein wichtiges Instrument zur Begrenzung von Mietpreissteigerungen. Auf dem angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt braucht es ein Bündel von Maßnahmen, um bezahlbaren Wohnraum im Bestand zu schützen. Die Mietpreisbremse ist eine davon. Daher drängt die Stadt Frankfurt auf die Verlängerung dieses Instruments.
„Der Beschluss im Bundesrat ist ein wichtiges Signal für alle Mieter:innnen. Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt befürworten und benötigen die Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse gilt für Bestandsimmobilien, nicht jedoch für Neubauten, was das häufig vorgebrachte Argument, sie würde den Wohnungsneubau behindern, entkräftet“, sagt Gwechenberger. Er betont zudem die Dringlichkeit, Instrumente zu entwickeln, die den Handlungsspielraum der Kommunen stärken, um die signifikanten Mietpreissteigerungen gerade in Großstädten zu begrenzen: „Wir wollen faire Mietwohnungsangebote, die für die breite Bevölkerung bezahlbar sind. Dafür brauchen wir wirksame Instrumente und die Unterstützung des Bundes und des Landes.“
In Frankfurt gilt für das gesamte Stadtgebiet seit dem 28. Juni 2019 die sogenannte Mietpreisbremse. Durch die Mietpreisbremse wird die Wiedervermietungsmiete der Höhe nach begrenzt. Die Begrenzung liegt bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich maximal zehn Prozent. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird durch den qualifizierten Mietspiegel ermittelt.
Es ist nicht nur wichtig, dass wirksame Instrumente zur Dämpfung der Mietpreissteigerungen zur Verfügung stehen, sondern es ist auch zentral, dass diese Instrumente bekannt sind und in der Praxis angewandt werden. Frankfurt verfolgt hierzu einen aktiven Ansatz, um sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter umfassend über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Hierzu zählen Informationen rund um das Thema Wohnen – vom Milieuschutz bis zu Wohnungsmängeln – ebenso wie mietrechtliche Beratung für Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter sowie das Projekt „Mietenmonitor“.
Weitere Informationen zur mietrechtlichen Beratung gibt es unter frankfurt.de/themen/planen-bauen-und-wohnen/wohnen/mietrechtliche-beratungInternal Link und zum Mietenmonitor unter frankfurt.de/themen/planen-bauen-und-wohnen/wohnen/mietrechtliche-beratung/mietenmonitor_ffmInternal Link.