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Fastnachtsumzüge in Frankfurt: Wann die Narren durch die Stadt ziehen

26.02.2025, 12:26 Uhr

Ab Samstag, 1. März, bis einschließlich Faschingsdienstag, 4. März, finden auf Frankfurts Straßen wieder Fastnachtsumzüge statt. Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen. Es wird darum gebeten, die betroffenen Bereiche weiträumig zu umfahren und den ÖPNV zu nutzen. Bei allen Fastnachtsumzügen gilt ein generelles Waffenverbot.



Wann und wo findet die Frankfurter Straßenfastnacht statt?

 
Kinderumzug & Römerstürmung, Samstag, 1. März, 12.11 bis 15.30 Uhr

  • Zugweg über Hauptwache – Zeil – Hasengasse – Domstraße – Markt – Römerberg


Großer Frankfurter Fastnachtsumzug, Sonntag, 2. März, 12.21 bis 18 Uhr

  • Zugweg über Untermainkai – Neue Mainzer Straße – Friedensstraße – Kaiserstraße – Roßmarkt – Katharinenpforte – Bleidenstraße – Töngesgasse – Fahrgasse – Battonnstraße – Kurt-Schumacher- Straße – Fahrgasse – Braubachstraße – Römerberg 

Kinder-Rosenmontagsumzug Bockenheim, Montag, 3. März, 13.45 bis 16 Uhr

  • Zugweg auf der Leipziger Straße, zwischen Bockenheimer Warte und Kirchplatz

 

Klaa Pariser Fastnachtsumzug, Dienstag, 4. März, 14.11 bis 17.11 Uhr


  • Zugweg über In der Römerstadt – Alt Heddernheim – Heddernheimer Landstraße – Dillgasse – Brühlstraße – Hessestraße – Heddernheimer Landstraße – Domitianstraße – Cohausenstraße – Mark-Aurel-Straße – Heddernheimer Landstraße – Oranienstraße – Habelstraße


Mitführen von Waffen verboten


Mit Blick auf die anstehenden Fastnachtsumzüge weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das Mitführen von Waffen und bestimmten Messern streng untersagt ist. Grundlage hierfür ist Parapraph 42 des Waffengesetzes (WaffG), der das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Märkten oder Sportevents verbietet. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für Fastnachtsveranstaltungen.

Sicher feiern ohne Waffen

Die Regelung dient dem Schutz aller Feiernden und soll dazu beitragen, mögliche Gefährdungen oder Eskalationen im Gedränge der Umzüge zu verhindern. Auch scheinbar harmlose Waffenattrappen können in Menschenmengen zu gefährlichen Situationen führen oder bei Sicherheitskräften für Verunsicherung sorgen.

Neben Schusswaffen sind auch bestimmte Messer vom Verbot betroffen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit dem Entzug der Waffen, Bußgeldern oder in schwerwiegenden Fällen sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Sicherheitsbehörden werden verstärkt kontrollieren und appellieren an alle Besucherinnen und Besucher, sich an die Vorgaben zu halten.


Ausnahme für Brauchtum und Kostümierung


Nicht betroffen von diesem Verbot sind typische Brauchtumsutensilien, die fester Bestandteil traditioneller Verkleidungen sind, sofern sie eindeutig als solche erkennbar sind und keine Gefahr für andere darstellen. Dennoch sollte bei der Wahl des Kostüms darauf geachtet werden, dass keine echten oder täuschend echt aussehenden Waffen mitgeführt werden.

Das Ordnungsamt bittet alle Fastnachtsbegeisterten um Verständnis und Kooperation, damit die närrischen Tage für alle sicher und unbeschwert verlaufen können.

 

Lesen Sie mehr über Änderungen beim ÖPNV zur FassenachtInternal Link


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