Fastnachtsumzüge in Frankfurt: Wann die Narren durch die Stadt ziehen
26.02.2025, 12:26 Uhr
Ab Samstag, 1. März, bis einschließlich Faschingsdienstag, 4. März, finden auf Frankfurts Straßen wieder Fastnachtsumzüge statt. Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen. Es wird darum gebeten, die betroffenen Bereiche weiträumig zu umfahren und den ÖPNV zu nutzen. Bei allen Fastnachtsumzügen gilt ein generelles Waffenverbot.
Wann und wo findet die
Frankfurter Straßenfastnacht statt?
Kinderumzug &
Römerstürmung, Samstag, 1. März, 12.11 bis 15.30 Uhr
- Zugweg über Hauptwache – Zeil – Hasengasse – Domstraße – Markt – Römerberg
Großer Frankfurter Fastnachtsumzug, Sonntag, 2. März, 12.21
bis 18 Uhr
- Zugweg über Untermainkai – Neue Mainzer Straße – Friedensstraße – Kaiserstraße – Roßmarkt – Katharinenpforte – Bleidenstraße – Töngesgasse – Fahrgasse – Battonnstraße – Kurt-Schumacher- Straße – Fahrgasse – Braubachstraße – Römerberg
Kinder-Rosenmontagsumzug Bockenheim, Montag, 3. März, 13.45 bis 16 Uhr
- Zugweg auf der Leipziger Straße, zwischen Bockenheimer Warte und Kirchplatz
Klaa Pariser Fastnachtsumzug, Dienstag, 4. März, 14.11 bis 17.11 Uhr
Zugweg über In der Römerstadt – Alt Heddernheim – Heddernheimer Landstraße – Dillgasse – Brühlstraße – Hessestraße – Heddernheimer Landstraße – Domitianstraße – Cohausenstraße – Mark-Aurel-Straße – Heddernheimer Landstraße – Oranienstraße – Habelstraße
Mitführen von Waffen verboten
Mit Blick auf die anstehenden Fastnachtsumzüge weist das Ordnungsamt darauf
hin, dass das Mitführen von Waffen und bestimmten Messern streng untersagt ist.
Grundlage hierfür ist Parapraph 42 des Waffengesetzes (WaffG), der das Führen
von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Märkten oder
Sportevents verbietet. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für
Fastnachtsveranstaltungen.
Sicher feiern ohne Waffen
Die Regelung dient dem Schutz aller Feiernden und soll dazu beitragen, mögliche
Gefährdungen oder Eskalationen im Gedränge der Umzüge zu verhindern. Auch
scheinbar harmlose Waffenattrappen können in Menschenmengen zu gefährlichen
Situationen führen oder bei Sicherheitskräften für Verunsicherung sorgen.
Neben Schusswaffen sind auch bestimmte Messer vom Verbot betroffen. Wer gegen
die Vorschriften verstößt, muss mit dem Entzug der Waffen, Bußgeldern oder in
schwerwiegenden Fällen sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die
Sicherheitsbehörden werden verstärkt kontrollieren und appellieren an alle
Besucherinnen und Besucher, sich an die Vorgaben zu halten.
Ausnahme für Brauchtum und
Kostümierung
Nicht betroffen von diesem Verbot sind typische Brauchtumsutensilien, die
fester Bestandteil traditioneller Verkleidungen sind, sofern sie eindeutig als
solche erkennbar sind und keine Gefahr für andere darstellen. Dennoch sollte
bei der Wahl des Kostüms darauf geachtet werden, dass keine echten oder
täuschend echt aussehenden Waffen mitgeführt werden.
Das Ordnungsamt bittet alle Fastnachtsbegeisterten um Verständnis und Kooperation,
damit die närrischen Tage für alle sicher und unbeschwert verlaufen können.
Lesen Sie mehr über Änderungen beim ÖPNV zur FassenachtInternal Link.