Deutschlandweiter Austausch zum Mieterschutz
15.10.2024, 12:45 Uhr
17 Städte haben sich beim „6. Städteaustausch Soziale Erhaltungssatzung“ zu aktuellen Herausforderungen in Milieuschutzgebieten beraten
Am Donnerstag, 10., und
Freitag, 11. Oktober, hat im Dezernat für Planen und Wohnen der
diesjährige „Städteaustausch Soziale Erhaltungssatzung“ stattgefunden. Die rund
100 Teilnehmenden waren sich über die Bedeutung des Instruments der
Erhaltungssatzungen einig und haben gemeinsam die strategische Weiterentwicklung
erörtert.
Mit dem Ziel des Erhalts von bezahlbarem Wohnraum beschäftigen sich zahlreiche
deutsche Städte. Bereits im sechsten Jahr in Folge haben sich
die Expertinnen und Experten aus mehr als einem Dutzend
deutscher Städte zum interkommunalen Austausch im Frankfurter
Dezernat für Planen und Wohnen getroffen. Die Stadt Frankfurt ist selbst schon
seit mehreren Jahren in dem Städtenetzwerk aktiv und war im Jahr 2024 erstmals
Gastgeberin.
Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, begrüßte die Gäste
und zeigte sich beeindruckt von der Bandbreite fachlicher Impulse: „Der
Erfahrungsaustausch der Städte zu sozialen Erhaltungssatzungen ist für
Frankfurt sehr wertvoll. Es geht darum, wie in wachsenden Großstädten
bezahlbarer Wohnraum erhalten werden kann. Dabei spielen Milieuschutzsatzungen
eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Beratungen ging es darum, wie dieses
Instrument noch passgenauer eingesetzt werden kann. Dabei ging es auch um die
Frage, wie die energetische Erneuerung des Gebäudebestands sozial verträglich
gestaltet werden kann.“
Dementsprechend stand dieses Jahr die Frage der energetischen Sanierung des
Wohnungsbestands in Milieuschutzgebieten im Fokus. Hinzu kommt die anstehende
Fernwärmeplanung, die weitere Fragen aufwirft. „Der Fachaustausch auf der
Anwendungsebene gibt uns wichtige Impulse. Auch wir beschäftigen uns
aktuell mit der Frage, wie energetische Sanierung über den gesetzlichen
Mindeststandard in sozialen Erhaltungssatzungsgebieten mit sozialen Komponenten
in Einklang zu bringen ist“, führen Kai Schönbach und Janina Lisch für die
Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen aus.
Dass das Thema Milieuschutz in vielen deutschen Städten aktuell ist, zeigte
sich an der Anzahl der Teilnehmenden: 19 angemeldete Städte mit rund 100
Teilnehmenden aus den Fachämtern Bau, Wohnen, Stadtplanung und Recht. Zwischen
den jährlichen Treffen finden thematisch spezifische Arbeitstreffen in
kleineren Gruppen statt, die an einzelnen Themen weiterarbeiten. Der Austausch
2025 ist in Köln geplant.
Weitere Informationen zum
Ziel der Erhaltungssatzungen
Die Stadt Frankfurt hat für verschiedene Teile des Stadtgebietes „Soziale
Erhaltungssatzungen“, umgangssprachlich als Milieuschutz-Satzungen
bezeichnet, im Vollzug. Auf der Website der Bauaufsicht können die
Gebiete online unter bauaufsicht-frankfurt.de/bauberatung/erhaltungssatzungenExternal Link eingesehen werden.
Das Ziel der Milieuschutzsatzungen besteht darin, die dort lebende
Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die durch aufwendige
Modernisierungen und entsprechende Mieterhöhungen in Wohnhäusern verursacht
werden. Bauliche Änderungen, Abriss oder Nutzungsänderungen an Wohnhäusern
stehen deshalb unter Genehmigungsvorbehalt. Unter Beteiligung der Stabsstelle
Mieterschutz werden bei der Bauaufsicht die Genehmigungsanträge im Hinblick auf
eventuelle Verdrängungsgefahren für die dort ansässigen Mieterinnen und Mieter
geprüft. Auch die die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen steht
in Milieuschutzgebieten unter Genehmigungsvorbehalt und stellt ein
wirkungsvolles Instrument dar. Denn nach Aufteilung eines Mietshauses und
Einzelverkauf der Wohnungen droht den Mieterinnen und Mietern oftmals eine
Eigenbedarfskündigung. Möchte eine Mietpartei jedoch die von ihr bewohnte
Wohnung selbst erwerben, wird dies stets genehmigt.