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Deutschlandweiter Austausch zum Mieterschutz

15.10.2024, 12:45 Uhr

17 Städte haben sich beim „6. Städteaustausch Soziale Erhaltungssatzung“ zu aktuellen Herausforderungen in Milieuschutzgebieten beraten

Am Donnerstag, 10., und Freitag, 11. Oktober,  hat im Dezernat für Planen und Wohnen der diesjährige „Städteaustausch Soziale Erhaltungssatzung“ stattgefunden. Die rund 100 Teilnehmenden waren sich über die Bedeutung des Instruments der Erhaltungssatzungen einig und haben gemeinsam die strategische Weiterentwicklung erörtert.

Mit dem Ziel des Erhalts von bezahlbarem Wohnraum beschäftigen sich zahlreiche deutsche Städte. Bereits im sechsten Jahr in Folge haben sich die Expertinnen und Experten aus mehr als einem Dutzend deutscher Städte zum interkommunalen Austausch im Frankfurter Dezernat für Planen und Wohnen getroffen. Die Stadt Frankfurt ist selbst schon seit mehreren Jahren in dem Städtenetzwerk aktiv und war im Jahr 2024 erstmals Gastgeberin.

Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, begrüßte die Gäste und zeigte sich beeindruckt von der Bandbreite fachlicher Impulse: „Der Erfahrungsaustausch der Städte zu sozialen Erhaltungssatzungen ist für Frankfurt sehr wertvoll. Es geht darum, wie in wachsenden Großstädten bezahlbarer Wohnraum erhalten werden kann. Dabei spielen Milieuschutzsatzungen eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Beratungen ging es darum, wie dieses Instrument noch passgenauer eingesetzt werden kann. Dabei ging es auch um die Frage, wie die energetische Erneuerung des Gebäudebestands sozial verträglich gestaltet werden kann.“

Dementsprechend stand dieses Jahr die Frage der energetischen Sanierung des Wohnungsbestands in Milieuschutzgebieten im Fokus. Hinzu kommt die anstehende Fernwärmeplanung, die weitere Fragen aufwirft. „Der Fachaustausch auf der Anwendungsebene gibt uns wichtige Impulse. Auch wir beschäftigen uns aktuell mit der Frage, wie energetische Sanierung über den gesetzlichen Mindeststandard in sozialen Erhaltungssatzungsgebieten mit sozialen Komponenten in Einklang zu bringen ist“, führen Kai Schönbach und Janina Lisch für die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen aus.

Dass das Thema Milieuschutz in vielen deutschen Städten aktuell ist, zeigte sich an der Anzahl der Teilnehmenden: 19 angemeldete Städte mit rund 100 Teilnehmenden aus den Fachämtern Bau, Wohnen, Stadtplanung und Recht. Zwischen den jährlichen Treffen finden thematisch spezifische Arbeitstreffen in kleineren Gruppen statt, die an einzelnen Themen weiterarbeiten. Der Austausch 2025 ist in Köln geplant.

Weitere Informationen zum Ziel der Erhaltungssatzungen

Die Stadt Frankfurt hat für verschiedene Teile des Stadtgebietes „Soziale Erhaltungssatzungen“,  umgangssprachlich als Milieuschutz-Satzungen bezeichnet, im Vollzug. Auf der Website der Bauaufsicht  können die Gebiete online unter bauaufsicht-frankfurt.de/bauberatung/erhaltungssatzungenExternal Link eingesehen werden. 

Das Ziel der Milieuschutzsatzungen besteht darin, die dort lebende Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die durch aufwendige Modernisierungen und entsprechende Mieterhöhungen in Wohnhäusern verursacht werden. Bauliche Änderungen, Abriss oder Nutzungsänderungen an Wohnhäusern stehen deshalb unter Genehmigungsvorbehalt. Unter Beteiligung der Stabsstelle Mieterschutz werden bei der Bauaufsicht die Genehmigungsanträge im Hinblick auf eventuelle Verdrängungsgefahren für die dort ansässigen Mieterinnen und Mieter geprüft. Auch die die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen steht in Milieuschutzgebieten unter Genehmigungsvorbehalt und stellt ein wirkungsvolles Instrument dar. Denn nach Aufteilung eines Mietshauses und Einzelverkauf der Wohnungen droht den Mieterinnen und Mietern oftmals eine Eigenbedarfskündigung. Möchte eine Mietpartei jedoch die von ihr bewohnte Wohnung selbst erwerben, wird dies stets genehmigt.


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