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Meldungen

Bundestagswahl in Frankfurt am Main am 23. Februar

10.01.2025, 12:52 Uhr

Wichtige Informationen rund um die Bundestagswahl

Kreiswahlleiter Gerhard Budde, die für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O‘Sullivan sowie die Amtsleiterin des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen, Lisa Rühmann, informierten in einer gemeinsamen Pressekonferenz zu wichtigen Themen rund um die Organisation und Durchführung der bevorstehenden Wahl zum 21. Deutschen Bundestag in Frankfurt am Main:
 
1. Vorgezogene Bundestagswahl
 
In der Bundesrepublik Deutschland gab es bisher drei vorgezogene Neuwahlen: 1972 unter Willy Brandt, 1983 unter Helmut Kohl und 2005 unter Gerhard Schröder,

die alle auf eine verlorene Vertrauensfrage folgten. In den Jahren 1982 und 2001 wurden Helmut Schmidt beziehungsweise Gerhard Schröder das Vertrauen ausgesprochen – entsprechend gab es keine vorgezogenen Neuwahlen.

Das Grundgesetz gibt in Artikel 39 den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung durch den Bundespräsidenten stattfinden.
 
Am 11. Dezember 2024 hat Bundeskanzler Olaf Scholz den Antrag für die Vertrauensfrage dem Deutschen Bundestag übermittelt. Bei der folgenden Abstimmung am 16. Dezember 2024 haben die Mitglieder des Bundestages dem Bundeskanzler das Vertrauen nicht ausgesprochen.
 
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat danach am 27. Dezember 2024 den Bundestag aufgelöst und den Wahltag der vorgezogenen Bundestagswahl nunmehr auf Sonntag, den 23. Februar 2025 rechtsförmlich festgesetzt.
 
Durch die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten ist gemäß § 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz bestimmten Fristen durch Rechtsverordnung abzukürzen, da bei einer vorgezogenen Wahl die regulären Fristen nicht umgesetzt werden können. Die entsprechende Verordnung ist am 28. Dezember 2024 in Kraft getreten.

2. Wahlsystem
 
Die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages erfolgt nach dem System der personalisierten Verhältniswahl. Dabei werden die Abgeordneten zum einen aufgrund von Kreiswahlvorschlägen und zum anderen über die von den Parteien aufgestellten Landeslisten gewählt. Die Wahlzeit beträgt vier Jahre.
 
Durch die letzte Wahlrechtsreform, wurde die Zahl der Abgeordneten auf 630 festgesetzt. Im aktuellen Bundestag sitzen 734 Abgeordnete. Ziel der Reform war es, die ständige Vergrößerung des Bundestages durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate zu stoppen. Gewinnen die Bewerbenden einer Partei mehr Wahlkreise als vom Sitzanspruch der Partei nach ihrem Zweitstimmenanteil gedeckt sind, werden keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vergeben, sondern die Wahlkreisgewinnerinnen und -gewinner dieser Partei mit den geringsten Stimmenanteilen erhalten kein Mandat. Man spricht hier vom Zweitstimmendeckungsverfahren.
 
Des Weiteren sieht daher das neue Wahlrecht vor, dass Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden können, wenn für die Partei in dem betreffenden Bundesland eine Landesliste zugelassen wird.
 
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Wählerin beziehungsweise der Wähler ist jedoch nicht verpflichtet, beide Stimmen abzugeben. Eine nichtabgegebene Stimme gilt als ungültig. Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin beziehungsweise ein Direktkandidat im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält – sie ist daher die maßgebliche Stimme. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur kommenden Bundestagswahl hat die Zweitstimme an Bedeutung hinzugewonnen.
 
Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 % (Sperrklausel) der im Wahlgebiet abgegebenen Zweitstimmen erhalten haben, in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben oder eine Partei nationaler Minderheit sind.
 
3. Wahlkreiseinteilung
 
Die beiden Frankfurter Bundestagswahlkreise haben sich in ihrer Aufteilung gegenüber der letzten Bundestagswahl nicht verändert. Allerdings hat sich, aufgrund diverser Änderungen in anderen Wahlkreisen, die Nummerierung geändert. Der Frankfurter Bundestagswahlkreis Frankfurt am Main I trägt jetzt die Nummer 181 (vorher 182) und der Bundestagswahlkreis Frankfurt am Main II trägt jetzt die Nummer 182 (vorher 183). Die beiden Wahlkreise umfassen jeweils 23 Frankfurter Stadtteile.

4. Kreiswahlvorschläge und Landeslisten
 
Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie mit eigenen Landeswahlvorschlägen – also Landeslisten – in den Bundesländern teilnehmen.
 
Eine Partei darf in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag und in jedem Bundesland nur eine Landesliste einreichen. Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden, Kreiswahlvorschläge von Parteien und Einzelbewerbenden.
 
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen in Hessen gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. Landeslisten werden beim Landeswahlleiter und Kreiswahlvorschläge bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingereicht.
 
Aufgrund der verkürzten Fristen fällt der Einreichungsschluss für Wahlvorschläge auf den 34. Tag vor der Wahl, somit Montag, 20. Januar, 18 Uhr.
 
Insofern sind alle Wahlvorschlagsträger aufgefordert, die ihren Kreiswahlvorschlag noch nicht eingereicht haben, dieses baldmöglichst zu tun.
 
Über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlwahlvorschläge für die beiden Frankfurter Bundestagswahlkreise 181 und 182 entscheidet anschließend der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am Freitag, 24. Januar.

5. Stimmzettel
 
Die Reihenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Bundesland erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an. Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten, die sonstigen Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien oder der Kennworte an.
 
Die Stimmzettel sind auf der linken Vorderseite mit einem farblichen Streifen versehen. In der rechten oberen Ecke sind die Stimmzettel abgestanzt, damit auch blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler unter Zuhilfenahme einer Stimmzettelschablone eigenständig an der Wahl teilnehmen können. Dies ersetzt die Lochung, die bisher in Hessen als Orientierung für Sehbeeinträchtigte verwandt wurde.
 
Die Stimmzettel der beiden Frankfurter Bundestagswahlkreise 181 und 182 stehen ab Anfang Februar 2025 zur Verfügung. Die beiden Musterstimmzettel können zudem ab diesem Zeitpunkt auf der Internetseite des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen unter frankfurt.de/wahlenInternal Link, Rubrik „Bundestagswahl 2025 / Wichtige Termine, Bekanntmachungen und Aktuelles“ eingesehen werden.

6. Wahlberechtigung
 
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ebenfalls wahlberechtigt sind grundsätzlich auch Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben.
 
7. Wählerverzeichnis
 
Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist Sonntag, 12. Januar. Grundlage hierfür sind die Daten des Melderegisters.
 
Wahlberechtigte, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben und die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die die bereits erwähnten Voraussetzungen erfüllen, aber keinen festen Wohnsitz haben oder im Ausland leben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Die Frist für die Antragstellung endet am Sonntag, 2. Februar.
 
8. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
 
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, während den Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

9. Vorläufige Wahlberechtigte
 
Die Zahl der vorläufigen Wahlberechtigten beläuft sich auf rund 430 000 Personen. Diese Zahl wird sich mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des Wählerverzeichnisses bis zum Wahltag am Sonntag, 23. Februar, noch verändern.

10. Wahlbenachrichtigungen
 
Ab Montag, 13. Januar, werden die Wahlbenachrichtigungen für ganz Hessen produziert. Ab der vierten Kalenderwoche werden die Frankfurter Wahlbenachrichtigungen mit der Post sukzessive versandt. Diese müssen bis spätestens Sonntag, 2. Februar, zugestellt sein. Wer bis zum Ende dieser Frist keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr zu laufen, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.

11. Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe mitbringen
 
Zur Wahl in den 378 Wahllokalen, die am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind, sollte nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Das erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Wahlberechtigte, die ihre Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können selbstverständlich trotzdem wählen, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen sich im zuständigen Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen.
 
Wahlberechtigte, die im Besitz eines Wahlscheins sind, können in einem beliebigen Wahllokal ihres Wahlkreises die Stimmen unter Vorlage des Wahlscheins und eines amtlichen Ausweisdokumentes abgeben. Die Wahlkreisnummer steht auf der Vorderseite des Wahlscheins. Wahlscheine werden mit den beantragten Briefwahlunterlagen versandt. Sofern Briefwahl beantragt wurde, kann im Wahllokal ausschließlich nur noch unter Vorlage des Wahlscheins gewählt werden. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung reicht hier nicht mehr aus.

12. Wahllokale
 
Fast alle der 378 Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines Wahllokals ist mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Es besteht zudem unter frankfurt.de/briefwahlunterlagenExternal Link unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ die Möglichkeit, das zuständige Wahllokal online selbst zu ermitteln und Informationen zur Barrierefreiheit zu erhalten. Selbstverständlich können sich alle Wahlberechtigten auch direkt an das Wahlamt unter Telefon 069/212-40400Internal Link wenden.
 
13. Briefwahl
 
Aufgrund der verkürzten Fristen steht erst am Donnerstag, 30. Januar, nach den Sitzungen der Landeswahlausschüsse beziehungsweise des Bundeswahlausschusses verbindlich fest, welche Wahlkreisbewerbenden und Landeslisten zur Wahl stehen. Erst dann können die Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden. Insofern steht für die Abwicklung der Briefwahl erheblich weniger Zeit zur Verfügung. Statt der üblichen sechs Wochen, bleiben nur circa zwei bis zweieinhalb Wochen für das Briefwahlgeschäft. Auf diesen Umstand müssen sich alle, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, einstellen. Es ist insofern Eile geboten. Die Briefwahlunterlagen müssen dieses Mal erheblich schneller beantragt, ausgefüllt und zurückgesendet werden.
 
Diejenigen, die Postlaufzeiten für den Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen einsparen möchten, haben die Möglichkeit, bereits vor Ort im Briefwahllokal zu wählen und ihren Wahlbrief dort abzugeben.

Letztlich sind die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig am Wahltag bis spätestens 18 Uhr der Gemeinde vorliegen.
 
Für die Briefwahlbeantragung sollten die Wahlberechtigten zweckmäßigerweise den Online-Antrag nutzen, der unter frankfurt.de/briefwahlunterlagenExternal Link zur Verfügung steht. Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Verwendung des personalisierten QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Ebenso kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und postalisch versandt werden. Auch E-Mail ist möglich, hierfür sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift notwendig. Eine telefonische Beantragung hingegen ist rechtlich nicht zulässig.
 
Grundsätzlich können Briefwahlunterlagen bereits jetzt schon beantragt werden. Der Online-Antrag ist unter oben genannter Internetadresse bereits verfügbar.
 
Es wird empfohlen, den Antrag, unter Abwägung der jeweiligen Postlaufzeiten, so rechtzeitig zu stellen, dass genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen bis Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr möglich.
 
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt spätestens ab Freitag, 7. Februar.

14. Briefwahllokal
 
Das Frankfurter Briefwahllokal befindet sich in der Stiftstraße 29 in der Nähe des Eschenheimer Turms und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
 
Im Laufe der sechsten Kalenderwoche 2025 besteht dort die Möglichkeit, den Antrag zu stellen und von der Briefwahl Gebrauch zu machen.
 
Der genaue Öffnungszeitpunkt wird, sobald die Stimmzettel vorliegen und die Briefwahl beginnt, durch eine kurze Pressemitteilung unter frankfurt.de/briefwahlInternal Link bekannt gegeben.
 
Öffnungszeiten Briefwahllokal (Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main):

  • Montag: 9 bis 17 Uhr
  • Dienstag: 7.30 bis 13 Uhr
  • Mittwoch: 7.30 bis 13 Uhr
  • Donnerstag: 10 bis 18 Uhr
  • Freitag: 7 bis 13 Uhr
  • Freitag, 21. Februar: 7.30 bis 15 Uhr

Hinweis:
Rote Wahlbriefe, die bis zu einer regulären Samstagsleerung am Samstag, 22. Februar, in die gelben Postbriefkästen eingeworfen werden, werden noch rechtzeitig von der Deutschen Post der Wahlbehörde übergeben. Insofern bitten wir auf die Leerungsübersicht auf der Vorderseite des gelben Postbriefkastens zu achten.
 
Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief am Wahlwochenende kurzfristig abgeben möchten, haben zudem die Möglichkeit, nachfolgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bis zum Wahlsonntag, 23. Februar, 18 Uhr zu nutzen:

  • Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main,
  • Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main sowie
  • Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main

Die Abgabe des roten Wahlbriefes am Wahlsonntag bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung in der Messehalle 3.1, Friedrich-Erhard-Anlage 1 ist ebenfalls möglich. Eine Abgabe des roten Wahlbriefes in einem Frankfurter Wahlraum ist hingegen nicht zulässig.

15. Ergebnisermittlung
 
Am Wahlabend werden in gewohnter Weise im Internet unter wahlen.frankfurt.deExternal Link die Zwischenstände der Ergebnisermittlung fortlaufend veröffentlicht. Für die Medien wird wie üblich im Römer ein Informationszentrum eingerichtet. Die entsprechenden Einladungen werden rechtzeitig verschickt. Zur besseren Planbarkeit der Veranstaltung wird um vorherige Anmeldung per E-Mail an akkreditierung@stadt-frankfurt.deInternal Link gebeten.
 
Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 19 Uhr erwartet.

16. Wahlanalyse / Repräsentative Wahlstatistik
 
Noch in der Wahlnacht erstellt die Abteilung Statistik des Bürgeramts, Statistik und Wahlen eine erste Analyse. Diese wird neben den allgemeinen Ergebnissen auch eine Wählerwanderungsanalyse und die Repräsentative Wahlstatistik enthalten. Dazu werden in 21 Wahl- beziehungsweise Briefwahlbezirken, die repräsentativ für das Frankfurter Wahlergebnis insgesamt sind, Stimmzettel mit Buchstabenkennungen, die bestimmte Gruppen bezeichnen, ausgegeben. So können unter Wahrung des Wahlgeheimnisses Erkenntnisse über das Wahlverhalten nach Alter und Geschlecht gewonnen werden.
 
Die Ergebnisse werden am Montagvormittag, 24. Februar, in einer Pressekonferenz von Stadträtin O’Sullivan vorgestellt und sind danach online unter frankfurt.de/wahlenInternal Link in der Rubrik „Wahlanalysen“ abrufbar.

17. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
 
Der Kreiswahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 28. Februar, 14 Uhr, das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl in den beiden Frankfurter Bundestagswahlkreisen 181 und 182 fest.
 
18. Ehrenamtliche Wahlhelfende
 
Zur Durchführung der Bundestagswahl in Frankfurt am Main werden 378 Wahlvorstände für die allgemeinen Wahlbezirke und 200 Briefwahlvorstände für die Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahlvorstände leiten und überwachen die Wahlhandlung und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Außerdem ermitteln sie das vorläufige Ergebnis im Wahlbezirk.
 
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zu beachten ist, dass die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder grundsätzlich zur Bundestagswahl selbst wahlberechtigt sein müssen.
 
Erfreulicherweise konnte dank einer hohen Resonanz und vieler freiwilliger Meldungen einen Großteil der Plätze bereits belegt werden.
 
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie erhalten dafür je nach Funktion grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung.

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2024 einer Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beschlossen. Je nach Funktion wurde gegenüber der Europawahl die Entschädigungssätze um bis zu 20 Euro erhöht. Die Wahlvorstehenden und Schriftführenden der Urnenwahlvorstände erhalten 80 Euro sowie deren Stellvertretung 75 Euro. Bei den Briefwahlvorständen bekommen Vorstehende und Schriftführende 75 Euro, deren Stellvertretung 70 Euro. Beisitzenden in den Wahllokalen sowie bei der Briefwahlergebnisermittlung wird jeweils 65 Euro bezahlt.

19. Organisatorische Vorbereitungen
 
Die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl sind in vollem Gange. Zu den wichtigsten Arbeiten im Bürgeramt, Statistik und Wahlen gehören gegenwärtig:

  • die Betreuung der Wahlvorschlagsträger
  • die Berufung der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder für den Wahltag
  • die Bereitstellung und die Ausstattung der Wahllokale und Briefwahlvorstände
  • die Vorbereitungen für die Briefwahl sowie
  • das Erstellen von Informationsgrundlagen sowie das Vorbereiten der Informationsveranstaltungen für Wahl- und Briefwahlvorstände.

20. Kontakt
 
Bei allgemeinen Fragen rund um die Bundestagswahl steht die Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen während der Öffnungszeiten unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich unter frankfurt.de/wahlenInternal Link unter der Rubrik Bundestagswahl 2025.


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