Bundestagswahl in Frankfurt am Main am 23. Februar
10.01.2025, 12:52 Uhr
Wichtige Informationen rund um die Bundestagswahl
Kreiswahlleiter Gerhard Budde, die für Wahlen zuständige Dezernentin
Eileen O‘Sullivan sowie die Amtsleiterin des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen,
Lisa Rühmann, informierten in einer gemeinsamen Pressekonferenz zu wichtigen
Themen rund um die Organisation und Durchführung der bevorstehenden Wahl zum
21. Deutschen Bundestag in Frankfurt am Main:
1. Vorgezogene
Bundestagswahl
In der Bundesrepublik Deutschland gab es bisher drei vorgezogene Neuwahlen:
1972 unter Willy Brandt, 1983 unter Helmut Kohl und 2005 unter Gerhard
Schröder,
die alle auf eine verlorene Vertrauensfrage folgten. In den Jahren 1982 und 2001 wurden Helmut Schmidt beziehungsweise Gerhard Schröder das Vertrauen ausgesprochen – entsprechend gab es keine vorgezogenen Neuwahlen.
Das
Grundgesetz gibt in Artikel 39 den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl
stattfinden muss. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des
Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der
Auflösungsentscheidung durch den Bundespräsidenten stattfinden.
Am 11. Dezember 2024 hat Bundeskanzler Olaf Scholz den Antrag für die
Vertrauensfrage dem Deutschen Bundestag übermittelt. Bei der folgenden
Abstimmung am 16. Dezember 2024 haben die Mitglieder des Bundestages dem
Bundeskanzler das Vertrauen nicht ausgesprochen.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat danach am 27. Dezember 2024 den
Bundestag aufgelöst und den Wahltag der vorgezogenen Bundestagswahl nunmehr auf
Sonntag, den 23. Februar 2025 rechtsförmlich festgesetzt.
Durch die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten
ist gemäß § 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes das Bundesministerium des Innern
und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz bestimmten Fristen durch
Rechtsverordnung abzukürzen, da bei einer vorgezogenen Wahl die regulären
Fristen nicht umgesetzt werden können. Die entsprechende Verordnung ist am 28.
Dezember 2024 in Kraft getreten.
2.
Wahlsystem
Die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages erfolgt nach dem System der
personalisierten Verhältniswahl. Dabei werden die Abgeordneten zum einen
aufgrund von Kreiswahlvorschlägen und zum anderen über die von den Parteien
aufgestellten Landeslisten gewählt. Die Wahlzeit beträgt vier Jahre.
Durch die letzte Wahlrechtsreform, wurde die Zahl der Abgeordneten auf 630
festgesetzt. Im aktuellen Bundestag sitzen 734 Abgeordnete. Ziel der Reform war
es, die ständige Vergrößerung des Bundestages durch sogenannte Überhang- und
Ausgleichsmandate zu stoppen. Gewinnen die Bewerbenden einer Partei mehr
Wahlkreise als vom Sitzanspruch der Partei nach ihrem Zweitstimmenanteil
gedeckt sind, werden keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vergeben,
sondern die Wahlkreisgewinnerinnen und -gewinner dieser Partei mit den
geringsten Stimmenanteilen erhalten kein Mandat. Man spricht hier vom
Zweitstimmendeckungsverfahren.
Des Weiteren sieht daher das neue Wahlrecht vor, dass Kreiswahlvorschläge einer
Partei nur dann zugelassen werden können, wenn für die Partei in dem
betreffenden Bundesland eine Landesliste zugelassen wird.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Wählerin beziehungsweise
der Wähler ist jedoch nicht verpflichtet, beide Stimmen abzugeben. Eine
nichtabgegebene Stimme gilt als ungültig. Mit der Erststimme wird eine
Direktkandidatin beziehungsweise ein Direktkandidat im Wahlkreis gewählt. Die
Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Mit der
Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die
Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet
darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält – sie ist daher die
maßgebliche Stimme. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur kommenden
Bundestagswahl hat die Zweitstimme an Bedeutung hinzugewonnen.
Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 %
(Sperrklausel) der im Wahlgebiet abgegebenen Zweitstimmen erhalten haben, in
mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben
oder eine Partei nationaler Minderheit sind.
3. Wahlkreiseinteilung
Die beiden Frankfurter Bundestagswahlkreise haben sich in ihrer Aufteilung
gegenüber der letzten Bundestagswahl nicht verändert. Allerdings hat sich,
aufgrund diverser Änderungen in anderen Wahlkreisen, die Nummerierung geändert.
Der Frankfurter Bundestagswahlkreis Frankfurt am Main I trägt jetzt die Nummer
181 (vorher 182) und der Bundestagswahlkreis Frankfurt am Main II trägt jetzt
die Nummer 182 (vorher 183). Die beiden Wahlkreise umfassen jeweils 23
Frankfurter Stadtteile.
4.
Kreiswahlvorschläge und Landeslisten
Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den
Wahlkreisen sowie mit eigenen Landeswahlvorschlägen – also Landeslisten – in
den Bundesländern teilnehmen.
Eine Partei darf in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag und in jedem
Bundesland nur eine Landesliste einreichen. Landeslisten können nur von
Parteien eingereicht werden, Kreiswahlvorschläge von Parteien und
Einzelbewerbenden.
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen in Hessen gibt es unterschiedliche
Zuständigkeiten. Landeslisten werden beim Landeswahlleiter und
Kreiswahlvorschläge bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingereicht.
Aufgrund der verkürzten Fristen fällt der Einreichungsschluss für
Wahlvorschläge auf den 34. Tag vor der Wahl, somit Montag, 20. Januar, 18 Uhr.
Insofern sind alle Wahlvorschlagsträger aufgefordert, die ihren
Kreiswahlvorschlag noch nicht eingereicht haben, dieses baldmöglichst zu tun.
Über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlwahlvorschläge für die beiden
Frankfurter Bundestagswahlkreise 181 und 182 entscheidet anschließend der
Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am Freitag, 24. Januar.
5.
Stimmzettel
Die Reihenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Zahl
der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Bundesland erreicht
haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge
der Namen der Parteien an. Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich
nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten, die sonstigen
Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der
Parteien oder der Kennworte an.
Die Stimmzettel sind auf der linken Vorderseite mit einem farblichen Streifen
versehen. In der rechten oberen Ecke sind die Stimmzettel abgestanzt, damit
auch blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler unter Zuhilfenahme einer
Stimmzettelschablone eigenständig an der Wahl teilnehmen können. Dies ersetzt
die Lochung, die bisher in Hessen als Orientierung für Sehbeeinträchtigte
verwandt wurde.
Die Stimmzettel der beiden Frankfurter Bundestagswahlkreise 181 und 182 stehen
ab Anfang Februar 2025 zur Verfügung. Die beiden Musterstimmzettel können zudem
ab diesem Zeitpunkt auf der Internetseite des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen
unter frankfurt.de/wahlenInternal Link,
Rubrik „Bundestagswahl 2025 / Wichtige Termine, Bekanntmachungen und Aktuelles“
eingesehen werden.
6.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des
Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit
mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft oder sich sonst gewöhnlich
aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ebenfalls wahlberechtigt
sind grundsätzlich auch Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben.
7. Wählerverzeichnis
Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
ist Sonntag, 12. Januar. Grundlage hierfür sind die Daten des Melderegisters.
Wahlberechtigte, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben
und die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden von Amts wegen in das
Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die die bereits erwähnten
Voraussetzungen erfüllen, aber keinen festen Wohnsitz haben oder im Ausland
leben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Die Frist
für die Antragstellung endet am Sonntag, 2. Februar.
8. Einsichtnahme in das
Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7.
Februar, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, während den Öffnungszeiten
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
9.
Vorläufige Wahlberechtigte
Die Zahl der vorläufigen Wahlberechtigten beläuft sich auf rund 430 000
Personen. Diese Zahl wird sich mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des
Wählerverzeichnisses bis zum Wahltag am Sonntag, 23. Februar, noch verändern.
10. Wahlbenachrichtigungen
Ab Montag, 13. Januar, werden die Wahlbenachrichtigungen für ganz Hessen
produziert. Ab der vierten Kalenderwoche werden die Frankfurter
Wahlbenachrichtigungen mit der Post sukzessive versandt. Diese müssen bis
spätestens Sonntag, 2. Februar, zugestellt sein. Wer bis zum Ende dieser Frist
keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein,
sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr
zu laufen, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.
11.
Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe mitbringen
Zur Wahl in den 378 Wahllokalen, die am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet
sind, sollte nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Das
erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Wahlberechtigte,
die ihre Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können
selbstverständlich trotzdem wählen, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen
sind. Sie müssen sich im zuständigen Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand mit
dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen.
Wahlberechtigte, die im Besitz eines Wahlscheins sind, können in einem
beliebigen Wahllokal ihres Wahlkreises die Stimmen unter Vorlage des
Wahlscheins und eines amtlichen Ausweisdokumentes abgeben. Die Wahlkreisnummer
steht auf der Vorderseite des Wahlscheins. Wahlscheine werden mit den
beantragten Briefwahlunterlagen versandt. Sofern Briefwahl beantragt wurde,
kann im Wahllokal ausschließlich nur noch unter Vorlage des Wahlscheins gewählt
werden. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung reicht hier nicht mehr aus.
12.
Wahllokale
Fast alle der 378 Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit
eines Wahllokals ist mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung
gekennzeichnet. Es besteht zudem unter frankfurt.de/briefwahlunterlagenExternal Link unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ die Möglichkeit, das zuständige
Wahllokal online selbst zu ermitteln und Informationen zur Barrierefreiheit zu
erhalten. Selbstverständlich können sich alle Wahlberechtigten auch direkt an
das Wahlamt unter Telefon 069/212-40400Internal Link wenden.
13. Briefwahl
Aufgrund der verkürzten Fristen steht erst am Donnerstag, 30. Januar, nach den
Sitzungen der Landeswahlausschüsse beziehungsweise des Bundeswahlausschusses
verbindlich fest, welche Wahlkreisbewerbenden und Landeslisten zur Wahl stehen.
Erst dann können die Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden. Insofern
steht für die Abwicklung der Briefwahl erheblich weniger Zeit zur Verfügung.
Statt der üblichen sechs Wochen, bleiben nur circa zwei bis zweieinhalb Wochen
für das Briefwahlgeschäft. Auf diesen Umstand müssen sich alle, die von der
Briefwahl Gebrauch machen möchten, einstellen. Es ist insofern Eile geboten.
Die Briefwahlunterlagen müssen dieses Mal erheblich schneller beantragt,
ausgefüllt und zurückgesendet werden.
Diejenigen, die Postlaufzeiten für den Versand und Rückversand der
Briefwahlunterlagen einsparen möchten, haben die Möglichkeit, bereits vor Ort
im Briefwahllokal zu wählen und ihren Wahlbrief dort abzugeben.
Letztlich
sind die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe
rechtzeitig am Wahltag bis spätestens 18 Uhr der Gemeinde vorliegen.
Für die Briefwahlbeantragung sollten die Wahlberechtigten zweckmäßigerweise den
Online-Antrag nutzen, der unter frankfurt.de/briefwahlunterlagenExternal Link zur Verfügung steht. Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Verwendung des
personalisierten QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Ebenso
kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und
postalisch versandt werden. Auch E-Mail ist möglich, hierfür sind Name,
Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende
Versandanschrift notwendig. Eine telefonische Beantragung hingegen ist
rechtlich nicht zulässig.
Grundsätzlich können Briefwahlunterlagen bereits jetzt schon beantragt werden.
Der Online-Antrag ist unter oben genannter Internetadresse bereits verfügbar.
Es wird empfohlen, den Antrag, unter Abwägung der jeweiligen Postlaufzeiten, so
rechtzeitig zu stellen, dass genügend Zeit für den Versand der
Briefwahlunterlagen sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt.
Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen bis Freitag, 21.
Februar, um 15 Uhr möglich.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt spätestens ab Freitag, 7. Februar.
14. Briefwahllokal
Das Frankfurter Briefwahllokal befindet sich in der Stiftstraße 29 in der
Nähe des Eschenheimer Turms und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu
erreichen.
Im Laufe der sechsten Kalenderwoche 2025 besteht dort die Möglichkeit, den
Antrag zu stellen und von der Briefwahl Gebrauch zu machen.
Der genaue Öffnungszeitpunkt wird, sobald die Stimmzettel vorliegen und die
Briefwahl beginnt, durch eine kurze Pressemitteilung unter frankfurt.de/briefwahlInternal Link bekannt gegeben.
Öffnungszeiten
Briefwahllokal (Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main):
- Montag: 9 bis 17 Uhr
- Dienstag: 7.30 bis 13 Uhr
- Mittwoch: 7.30 bis 13 Uhr
- Donnerstag: 10 bis 18 Uhr
- Freitag: 7 bis 13 Uhr
- Freitag, 21. Februar: 7.30 bis 15 Uhr
Hinweis:
Rote Wahlbriefe, die bis zu einer regulären Samstagsleerung am Samstag, 22.
Februar, in die gelben Postbriefkästen eingeworfen werden, werden noch
rechtzeitig von der Deutschen Post der Wahlbehörde übergeben. Insofern bitten
wir auf die Leerungsübersicht auf der Vorderseite des gelben Postbriefkastens
zu achten.
Wahlberechtigte, die ihren
Wahlbrief am Wahlwochenende kurzfristig abgeben möchten, haben zudem die
Möglichkeit, nachfolgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen
bis zum Wahlsonntag, 23. Februar, 18 Uhr zu nutzen:
- Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main,
- Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main sowie
- Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main
Die Abgabe des roten Wahlbriefes am Wahlsonntag bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung in der Messehalle 3.1, Friedrich-Erhard-Anlage 1 ist ebenfalls möglich. Eine Abgabe des roten Wahlbriefes in einem Frankfurter Wahlraum ist hingegen nicht zulässig.
15.
Ergebnisermittlung
Am Wahlabend werden in gewohnter Weise im Internet unter wahlen.frankfurt.deExternal Link die
Zwischenstände der Ergebnisermittlung fortlaufend veröffentlicht. Für die
Medien wird wie üblich im Römer ein Informationszentrum eingerichtet. Die
entsprechenden Einladungen werden rechtzeitig verschickt. Zur besseren
Planbarkeit der Veranstaltung wird um vorherige Anmeldung per E-Mail an akkreditierung@stadt-frankfurt.deInternal Link gebeten.
Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 19 Uhr erwartet.
16.
Wahlanalyse / Repräsentative Wahlstatistik
Noch in der Wahlnacht erstellt die Abteilung Statistik des Bürgeramts,
Statistik und Wahlen eine erste Analyse. Diese wird neben den allgemeinen
Ergebnissen auch eine Wählerwanderungsanalyse und die Repräsentative
Wahlstatistik enthalten. Dazu werden in 21 Wahl- beziehungsweise
Briefwahlbezirken, die repräsentativ für das Frankfurter Wahlergebnis insgesamt
sind, Stimmzettel mit Buchstabenkennungen, die bestimmte Gruppen bezeichnen,
ausgegeben. So können unter Wahrung des Wahlgeheimnisses Erkenntnisse über das
Wahlverhalten nach Alter und Geschlecht gewonnen werden.
Die Ergebnisse werden am Montagvormittag, 24. Februar, in einer Pressekonferenz
von Stadträtin O’Sullivan vorgestellt und sind danach online unter frankfurt.de/wahlenInternal Link in
der Rubrik „Wahlanalysen“ abrufbar.
17.
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Der Kreiswahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 28.
Februar, 14 Uhr, das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl in den beiden
Frankfurter Bundestagswahlkreisen 181 und 182 fest.
18. Ehrenamtliche
Wahlhelfende
Zur Durchführung der Bundestagswahl in Frankfurt am Main werden 378
Wahlvorstände für die allgemeinen Wahlbezirke und 200 Briefwahlvorstände für
die Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahlvorstände leiten und überwachen die
Wahlhandlung und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in ihrem
jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Außerdem ermitteln sie das vorläufige
Ergebnis im Wahlbezirk.
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Zu beachten ist, dass die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder grundsätzlich
zur Bundestagswahl selbst wahlberechtigt sein müssen.
Erfreulicherweise konnte dank einer hohen Resonanz und vieler freiwilliger
Meldungen einen Großteil der Plätze bereits belegt werden.
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie
erhalten dafür je nach Funktion grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung.
Der
Magistrat hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2024 einer Erhöhung der
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
beschlossen. Je nach Funktion wurde gegenüber der Europawahl die Entschädigungssätze
um bis zu 20 Euro erhöht. Die Wahlvorstehenden und Schriftführenden der
Urnenwahlvorstände erhalten 80 Euro sowie deren Stellvertretung 75 Euro. Bei
den Briefwahlvorständen bekommen Vorstehende und Schriftführende 75 Euro, deren
Stellvertretung 70 Euro. Beisitzenden in den Wahllokalen sowie bei der
Briefwahlergebnisermittlung wird jeweils 65 Euro bezahlt.
19. Organisatorische
Vorbereitungen
Die Vorbereitungen für die
vorgezogene Bundestagswahl sind in vollem Gange. Zu den wichtigsten Arbeiten im
Bürgeramt, Statistik und Wahlen gehören gegenwärtig:
- die Betreuung der Wahlvorschlagsträger
- die Berufung der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder für den Wahltag
- die Bereitstellung und die Ausstattung der Wahllokale und Briefwahlvorstände
- die Vorbereitungen für die Briefwahl sowie
- das Erstellen von Informationsgrundlagen sowie das Vorbereiten der Informationsveranstaltungen für Wahl- und Briefwahlvorstände.
20. Kontakt
Bei allgemeinen Fragen rund um die Bundestagswahl steht die Geschäftsstelle Wahlen
und Abstimmungen während der Öffnungszeiten unter den bekannten Kontaktdaten
gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich unter frankfurt.de/wahlenInternal Link unter der Rubrik Bundestagswahl 2025.