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Bundesrat beschließt Gewalthilfegesetz am V-Day

17.02.2025, 12:23 Uhr

Frauendezernentin Zapf-Rodríguez begrüßt Entscheidung: „Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist eine menschenrechtliche Verpflichtung“

„Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist eine menschenrechtliche Verpflichtung. Das Gewalthilfegesetz wird den Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung garantieren. Es schützt Frauen und Kinder vor Gewalt, nimmt Täterarbeit stärker in den Fokus und fördert die Präventionsarbeit. Dieses lange überfällige Gesetz ist ein Meilenstein für die Sicherheit und den Schutz von Gewalt betroffenen Frauen“, sagt Frauendezernentin Tina Zapf-Rodríguez. Sie betont: „Das Gesetz setzt außerdem zentrale Forderungen der Istanbul-Konvention um, darunter dringend notwendige, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Frauenhäuser und ihre Finanzierung.“

Frankfurt verfüge zwar über ein verhältnismäßig gutes Hilfsangebot, so Tina Zapf-Rodríguez. Das Gewalthilfegesetz werde aber die grundlegenden Verbesserungen bringen, die von den Trägern schon lange eingefordert werden. Aufgrund der angespannten Mietsituation in Frankfurt müssen Frauen beispielsweise länger als notwendig im Frauenhaus bleiben. Wenn der Ausbau des Hilfesystems für alle Kommunen, das heißt auch im ländlichen Raum sichergestellt ist, würde das auch für Frankfurt eine Entlastung bedeuten, sagt die Dezernentin: „Es ist nun Aufgabe von Land und Bund, die Hilfesysteme bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs 2032 auch durch finanzielle Mittel gemeinsam mit den Kommunen weiter auszubauen. Wie sich die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Frankfurt im Einzelnen darstellen wird, ist nun zeitnah zu klären.“

 „Die Zustimmung des Bundesrats zu diesem Gesetz gerade am heutigen V-Day ist ein starkes Zeichen für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Es zeigt, dass der politische Druck und das Engagement von Aktivistinnen und Aktivisten Wirkung zeigen. Ein großer Erfolg für alle, die sich für mehr Schutz und Gerechtigkeit einsetzen!“, erklärte Zapf-Rodríguez am Freitag, 14. Februar.

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