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Der Zoo bittet darum, an Silvester das Böllerverbot rund um das Zoogelände zu beachten

20.12.2024, 11:59 Uhr

Wenn die Menschen lautstark das neue Jahr begrüßen, wird es für die Zootiere unangenehm. Die plötzlich auftretende Knallerei kann bei ihnen Stress verursachen und durch Feuerwerksraketen und andere Pyrotechnik kann es zu Bränden kommen. Um das Risiko zu mindern, setzt der Zoo in der Silvesternacht eine Brandwache ein und bittet alle Anwohnerinnen und Anwohner, das geltende Böllerverbot zu beachten.
 
Laut der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) Paragraph 23 ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Der Zoo gehört zu diesen besonders empfindlichen Orten. Dabei geht es um die Brandgefahr, aber auch um das Tierwohl in der Silvesternacht.
 
Der zum Teil bis in die Morgenstunden auftretende Lärm von Böllern und Raketen bedeutet Stress für die Tiere. Das plötzlich auftretende Getöse und die ungewohnten Lichtblitze können bei vielen Tieren sogar Panik auslösen. Davor sollen sie so gut wie möglich geschützt werden, auch wenn sie sich glücklicherweise in der Regel schnell wieder beruhigen, sobald die Knallerei vorüber ist.
 
Es kann in der Silvesternacht aber auch leicht zu Bränden kommen, ausgelöst durch Feuerwerksraketen und andere Pyrotechnik. Diese Schäden können dann dauerhaft und sehr dramatisch für den Zoo und seine Tiere sein. Um das Risiko zu mindern, setzt der Zoo in der Silvesternacht eine Brandwache ein und bittet alle Anwohnerinnen und Anwohner darum, in den Straßen und Höfen rund um den Zoo nicht zu böllern.
 
„Bei allem Verständnis für die Feierenden: Man muss sich einfach mal bewusstmachen, was für eine verheerende Wirkung eine einzige Feuerwerksrakete haben kann, wenn sie auf leicht entflammbares Material trifft. Im Namen unserer Tiere und des gesamten Zoo-Teams bitten wir daher darum, das Böllerverbot rund um den Zoo zu respektieren“, sagt der stellvertretende Zoodirektor Stefan Stadler.
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