FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Meldungen

Pilotprojekt Ausstellungsvergütung für Bildende Kunst

08.05.2025, 12:30 Uhr

Stadt Frankfurt unterstützt wiederholt Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Ausstellungshonoraren

Das Kulturamt der Stadt Frankfurt am Main stellt in einem zweijährigen Pilotprojekt Honorare an Bildende Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung. Für die Jahre 2024 und 2025 wurden dafür Mittel in Höhe von jeweils 60.000 Euro auf Basis eines Etatantrags bewilligt. Diese können von institutionell sowie verstetigt geförderten Kunst- und Kulturinstitutionen beantragt werden, um damit Bildende Künstlerinnen und Künstler zu vergüten. „Es freut mich außerordentlich, dass wir zum zweiten Mal die Möglichkeit haben, in Frankfurt lebenden und arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern Honorare für ihre Ausstellungstätigkeiten zahlen zu können“, sagt Kulturdezernentin Ina Hartwig. „Das ist neu und nicht selbstverständlich, aber notwendig. Frankfurt ist ein teures Pflaster und in der heutigen Zeit können die wenigsten Künstlerinnen und Künstler nur vom Verkauf ihrer Kunstwerke ihren Lebensunterhalt finanzieren. Mit der Ausstellungsvergütung reagieren wir auf die wirtschaftlichen Lebensrealitäten in der Bildenden Kunst und honorieren die relevante Arbeit, die Kunstschaffende leisten.“
 

Es profitieren Bildende Künstlerinnen und Künstler, die in Frankfurt ausstellen
 
Die Förderung dient der Vergütung professionell arbeitender Bildender Künstlerinnen und Künstler mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Frankfurt für die Bereitstellung ihrer künstlerischen Werke in öffentlichen, nicht kommerziellen Ausstellungen. In dem Pilotprojekt soll, angelehnt an die Leitlinien zur Ausstellungsvergütung der Stadt Stuttgart, ein „Modell für Frankfurt“ entwickelt werden, das die Vergabe regelt und das auf Basis der gesammelten Erfahrungen evaluiert werden kann. Institutionell und verstetigt geförderte Einrichtungen können ab sofort bis Montag, 30. Juni, Vergütungspauschalen für Ausstellungsvorhaben im Zeitraum 1. Juli 2025 bis 28. Februar 2026 beantragen. Zu den verstetigt geförderten Einrichtungen zählen alle Institutionen, die bereits einmal eine Förderung des Kulturamtes Frankfurt für ihre Ausstellungstätigkeit erhalten haben.
 

Vergütung abhängig von Art der Ausstellung

Abhängig von der Form der Ausstellung schlüsseln sich die Vergütungspauschalen wie folgt auf:

  • Einzelausstellung: 1500 Euro pro Person
  • Kleingruppenausstellung (2 bis 3 Künstlerinnen oder Künstler): 500 Euro pro Person
  • Gruppenausstellung (4 bis 9 Künstlerinnen oder Künstler): 250 Euro pro Person
  • Großgruppenausstellung (mehr als 9 Künstlerinnen oder Künstler): 100 Euro pro Person

Die Förderung der Ausstellungsgrundvergütung erfolgt im Rahmen der Projektförderung. Der Förderantrag ist per E-Mail bis Montag, 30. Juni, beim Kulturamt der Stadt Frankfurt an kunstfoerderung@stadt-frankfurt.deInternal Link einzureichen.
 
Die spezifischen Förderkriterien für die Antragsstellung zur Ausstellungsvergütung für Künstlerinnen und Künstler können der Website des Kulturamtes unter KulturPortal Frankfurt:Pilotprojekt Ausstellungsvergütung – Bildende Künstler*innenExternal Link entnommen werden.

inhalte teilen