Pilotprojekt Ausstellungsvergütung für Bildende Kunst
08.05.2025, 12:30 Uhr
Stadt Frankfurt unterstützt wiederholt Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Ausstellungshonoraren
Das Kulturamt der Stadt Frankfurt am Main stellt in einem
zweijährigen Pilotprojekt Honorare an Bildende Künstlerinnen und Künstler zur
Verfügung. Für die Jahre 2024 und 2025 wurden dafür Mittel in Höhe von jeweils
60.000 Euro auf Basis eines Etatantrags bewilligt. Diese können von
institutionell sowie verstetigt geförderten Kunst- und Kulturinstitutionen
beantragt werden, um damit Bildende Künstlerinnen und Künstler zu vergüten. „Es
freut mich außerordentlich, dass wir zum zweiten Mal die Möglichkeit haben, in
Frankfurt lebenden und arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern Honorare für
ihre Ausstellungstätigkeiten zahlen zu können“, sagt Kulturdezernentin Ina
Hartwig. „Das ist neu und nicht selbstverständlich, aber notwendig. Frankfurt
ist ein teures Pflaster und in der heutigen Zeit können die wenigsten
Künstlerinnen und Künstler nur vom Verkauf ihrer Kunstwerke ihren
Lebensunterhalt finanzieren. Mit der Ausstellungsvergütung reagieren wir auf
die wirtschaftlichen Lebensrealitäten in der Bildenden Kunst und honorieren die
relevante Arbeit, die Kunstschaffende leisten.“
Es profitieren Bildende
Künstlerinnen und Künstler, die in Frankfurt ausstellen
Die Förderung dient der Vergütung professionell arbeitender Bildender
Künstlerinnen und Künstler mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in
Frankfurt für die Bereitstellung ihrer künstlerischen Werke in
öffentlichen, nicht kommerziellen Ausstellungen. In dem Pilotprojekt soll,
angelehnt an die Leitlinien zur Ausstellungsvergütung der Stadt Stuttgart, ein
„Modell für Frankfurt“ entwickelt werden, das die Vergabe regelt und das auf
Basis der gesammelten Erfahrungen evaluiert werden kann. Institutionell und
verstetigt geförderte Einrichtungen können ab sofort bis Montag, 30. Juni,
Vergütungspauschalen für Ausstellungsvorhaben im Zeitraum 1. Juli 2025 bis 28.
Februar 2026 beantragen. Zu den verstetigt geförderten Einrichtungen zählen
alle Institutionen, die bereits einmal eine Förderung des Kulturamtes Frankfurt
für ihre Ausstellungstätigkeit erhalten haben.
Vergütung abhängig von Art
der Ausstellung
Abhängig von der Form der Ausstellung schlüsseln sich die Vergütungspauschalen
wie folgt auf:
- Einzelausstellung: 1500 Euro pro Person
- Kleingruppenausstellung (2 bis 3 Künstlerinnen oder Künstler): 500 Euro pro Person
- Gruppenausstellung (4 bis 9 Künstlerinnen oder Künstler): 250 Euro pro Person
- Großgruppenausstellung (mehr als 9 Künstlerinnen oder Künstler): 100 Euro pro Person
Die Förderung der Ausstellungsgrundvergütung erfolgt
im Rahmen der Projektförderung. Der Förderantrag ist per E-Mail bis Montag, 30.
Juni, beim Kulturamt der Stadt Frankfurt an kunstfoerderung@stadt-frankfurt.deInternal Link einzureichen.
Die spezifischen Förderkriterien für die Antragsstellung zur
Ausstellungsvergütung für Künstlerinnen und Künstler können der Website des
Kulturamtes unter KulturPortal Frankfurt:Pilotprojekt Ausstellungsvergütung – Bildende Künstler*innenExternal Link entnommen werden.