Ordnungsamt verbietet israelfeindliche Demonstration in Frankfurt
27.03.2025, 16:51 Uhr
Die Versammlungsbehörde im
Ordnungsamt hat am Donnerstagnachmittag, 27. März, eine für Samstag, 29. März,
angemeldete israelfeindliche Versammlung verboten. Dies wurde dem Anmelder der
Versammlung mit einer entsprechenden Verbotsverfügung mitgeteilt.
Angemeldet ist ein Demonstrationszug zum Al‑Quds‑Tag mit dem Titel „Stoppt den
Krieg“. Zwischen 14 und 17 Uhr wollen hierzu nach Anmelderangaben 500 bis 1200
Menschen vom Kaisertor zur Friedrich‑Ebert‑Anlage durch die Innenstadt ziehen.
Versammlungen sind grundsätzlich nicht genehmigungs-, sondern lediglich
anmeldepflichtig. Nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz kann die
Versammlungsbehörde eine angemeldete Versammlung von bestimmten Auflagen
abhängig machen oder gar verbieten, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der
Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei
Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Nach Erkenntnissen der
Versammlungsbehörde liegen in Bezug auf die für Samstag angemeldete Demonstration
derart belastende Umstände vor, die ein komplettes Verbot der Versammlung
rechtfertigen.
Die Entscheidung der Versammlungsbehörde, die Demonstration zu verbieten,
beruht auf der Gefahrenbewertung der Sicherheitsbehörden, die eine hohe
Wahrscheinlichkeit für antisemitische und israelfeindliche Äußerungen sowie das
Zeigen entsprechender Symbolik sehen. Die Veranstaltung, für die 500 bis 1200
Teilnehmende erwartet wurden, hätte zudem eine verstärkte Emotionalisierung
durch die aktuelle Lage im Nahen Osten erfahren können. Erfahrungen aus den
Vorjahren zeigen das Risiko strafrechtlich relevanter Äußerungen und
extremistischer Symbolik. Zudem wird mit Gegenversammlungen und möglichen
Konfrontationen gerechnet.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass am selben Tag drei weitere Versammlungen in der Frankfurter Innenstadt angemeldet sind, die sich thematisch gegen den „Al‑Quds‑Tag“ richten:
- Opernplatz, 15 bis 18 Uhr, Thema: Solidarität mit dem Iran und gegen die islamische Regierung im Iran
- Rathenauplatz, 14 bis 17.30 Uhr, Thema: No Quds Tag Frankfurt
- Hauptwache, 12 bis 14 Uhr, Thema: Tag neun in der islamistischen Republik, Royalistische Gruppe Guardians of Javid Iran
Diese Versammlungen, die in räumlicher Nähe zueinander
und zeitlich teilweise überschneidend mit der hier betrachteten Versammlung
stattfinden sollen, lassen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Konfrontationen
und Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Versammlungsteilnehmenden
befürchten. Die durch die Medienberichterstattung über die Lage im Nahen Osten
ohnehin schon angespannte Stimmung könnte durch das Zusammentreffen
unterschiedlicher politischer und weltanschaulicher Positionen weiter angeheizt
werden. Das Zusammentreffen dieser Versammlungen birgt daher ein erhebliches
Eskalationspotenzial und die konkrete Gefahr schwerwiegender Störungen der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die durch weniger einschneidende Maßnahmen
nicht hinreichend eingedämmt werden kann.
Außerdem mussten in der Vergangenheit bereits kritisch zu bewertende Handlungen
im Zusammenhang mit der Al-Quds-Demo festgestellt werden: So wurde nicht nur
eine Flagge mit der sogenannten Samidoun-Faust, ein Kennzeichen einer
verfassungsfeindlichen, terroristischer Organisation, gezeigt, sondern es läuft
auch ein Ermittlungsverfahren gegen einen 2023 und 2024 aufgetretenen Redner
wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
Angesichts dieser Einschätzungen wurde die Versammlung im Interesse der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung untersagt. Die Voraussetzungen für ein
Verbot der Versammlung gemäß § 14 HVersFG liegen vor, denn nach den zur Zeit
des Erlasses der Verbotsverfügung erkennbaren Umständen ist die öffentliche
Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet. Mildere
Mittel, diese Versammlung mittels Auflagenverfügung stattfinden zu lassen,
sieht die Versammlungsbehörde nicht. Ein Verbot der Versammlung ist
gerechtfertigt und unumgänglich.
Sicherheitsdezernentin Annette Rinn zeigt sich entschlossen: „Angesichts der
aktuellen Bedrohungslage und der realen Gefahr extremistischer Gewalt ist es
unsere Pflicht, präventiv einzuschreiten. Der Schutz unserer Bürger und die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung stehen für uns an oberster Stelle.
Antisemitismus, Gewalt und Aufrufe zur Vernichtung Israels werden wir in
Frankfurt nie tolerieren. Die Meinungsfreiheit ist uns wichtig, darf aber
niemals dazu führen, menschenverachtende Positionen zu verbreiten oder Israels
Existenzrecht zu untergraben. Angesichts der zu erwartenden Gefährdung blieb
uns keine andere Wahl, als die Demonstration zu verbieten.“