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Ordnungsamt verbietet israelfeindliche Demonstration in Frankfurt

27.03.2025, 16:51 Uhr

Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt hat am Donnerstagnachmittag, 27. März, eine für Samstag, 29. März, angemeldete israelfeindliche Versammlung verboten. Dies wurde dem Anmelder der Versammlung mit einer entsprechenden Verbotsverfügung mitgeteilt.

Angemeldet ist ein Demonstrationszug zum Al‑Quds‑Tag mit dem Titel „Stoppt den Krieg“. Zwischen 14 und 17 Uhr wollen hierzu nach Anmelderangaben 500 bis 1200 Menschen vom Kaisertor zur Friedrich‑Ebert‑Anlage durch die Innenstadt ziehen.

Versammlungen sind grundsätzlich nicht genehmigungs-, sondern lediglich anmeldepflichtig. Nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz kann die Versammlungsbehörde eine angemeldete Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder gar verbieten, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Nach Erkenntnissen der Versammlungsbehörde liegen in Bezug auf die für Samstag angemeldete Demonstration derart belastende Umstände vor, die ein komplettes Verbot der Versammlung rechtfertigen.

Die Entscheidung der Versammlungsbehörde, die Demonstration zu verbieten, beruht auf der Gefahrenbewertung der Sicherheitsbehörden, die eine hohe Wahrscheinlichkeit für antisemitische und israelfeindliche Äußerungen sowie das Zeigen entsprechender Symbolik sehen. Die Veranstaltung, für die 500 bis 1200 Teilnehmende erwartet wurden, hätte zudem eine verstärkte Emotionalisierung durch die aktuelle Lage im Nahen Osten erfahren können. Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen das Risiko strafrechtlich relevanter Äußerungen und extremistischer Symbolik. Zudem wird mit Gegenversammlungen und möglichen Konfrontationen gerechnet.

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass am selben Tag drei weitere Versammlungen in der Frankfurter Innenstadt angemeldet sind, die sich thematisch gegen den „Al‑Quds‑Tag“ richten:

  • Opernplatz, 15 bis 18 Uhr, Thema: Solidarität mit dem Iran und gegen die islamische Regierung im Iran
  • Rathenauplatz, 14 bis 17.30 Uhr, Thema: No Quds Tag Frankfurt
  • Hauptwache, 12 bis 14 Uhr, Thema: Tag neun in der islamistischen Republik, Royalistische Gruppe Guardians of Javid Iran

Diese Versammlungen, die in räumlicher Nähe zueinander und zeitlich teilweise überschneidend mit der hier betrachteten Versammlung stattfinden sollen, lassen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Konfrontationen und Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Versammlungsteilnehmenden befürchten. Die durch die Medienberichterstattung über die Lage im Nahen Osten ohnehin schon angespannte Stimmung könnte durch das Zusammentreffen unterschiedlicher politischer und weltanschaulicher Positionen weiter angeheizt werden. Das Zusammentreffen dieser Versammlungen birgt daher ein erhebliches Eskalationspotenzial und die konkrete Gefahr schwerwiegender Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die durch weniger einschneidende Maßnahmen nicht hinreichend eingedämmt werden kann.

Außerdem mussten in der Vergangenheit bereits kritisch zu bewertende Handlungen im Zusammenhang mit der Al-Quds-Demo festgestellt werden: So wurde nicht nur eine Flagge mit der sogenannten Samidoun-Faust, ein Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen, terroristischer Organisation, gezeigt, sondern es läuft auch ein Ermittlungsverfahren gegen einen 2023 und 2024 aufgetretenen Redner wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Angesichts dieser Einschätzungen wurde die Versammlung im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung untersagt. Die Voraussetzungen für ein Verbot der Versammlung gemäß § 14 HVersFG liegen vor, denn nach den zur Zeit des Erlasses der Verbotsverfügung erkennbaren Umständen ist die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet. Mildere Mittel, diese Versammlung mittels Auflagenverfügung stattfinden zu lassen, sieht die Versammlungsbehörde nicht. Ein Verbot der Versammlung ist gerechtfertigt und unumgänglich.

Sicherheitsdezernentin Annette Rinn zeigt sich entschlossen: „Angesichts der aktuellen Bedrohungslage und der realen Gefahr extremistischer Gewalt ist es unsere Pflicht, präventiv einzuschreiten. Der Schutz unserer Bürger und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung stehen für uns an oberster Stelle. Antisemitismus, Gewalt und Aufrufe zur Vernichtung Israels werden wir in Frankfurt nie tolerieren. Die Meinungsfreiheit ist uns wichtig, darf aber niemals dazu führen, menschenverachtende Positionen zu verbreiten oder Israels Existenzrecht zu untergraben. Angesichts der zu erwartenden Gefährdung blieb uns keine andere Wahl, als die Demonstration zu verbieten.“

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