Zweitwohnungssteuer jetzt online erledigen
05.09.2024
Neuer digitaler Service der Frankfurter Stadtverwaltung
Die Stadt Frankfurt hat ihr digitales Angebot erweitert: Ab sofort können alle, die eine Zweitwohnung in Frankfurt am Main haben, ihre Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ganz bequem online einreichen. „Mit ein paar Klicks die erforderlichen Daten eingeben, Nachweise hochladen und schon sind die Formalitäten erledigt – ganz ohne lästigen Gang zum Amt oder zum Briefkasten. Besonders praktisch: Nach Abschluss der Erklärung kann man alle eingereichten Daten und Dokumente direkt herunterladen und abspeichern“, fasst Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff den Ablauf zusammen. „Das steigert die Bürger:innenfreundlichkeit, macht unsere Verwaltung effizienter und bringt uns einen Schritt weiter in Richtung einer digitalen und nachhaltigen Stadtverwaltung.“
Stadträtin Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Bürger:innen, Digitales und Internationales, ergänzt: „Wir bauen unsere Online-Services kontinuierlich aus. Die Möglichkeit, die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer online abgeben zu können, ist ein weiterer Schritt und wir erfüllen damit noch mehr Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz.“
Der neue Online-Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Kassen- und Steueramt sowie dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik entwickelt. Der neue Online-Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Kassen- und Steueramt sowie dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik entwickelt.
Zur Erinnerung: Die Stadt Frankfurt erhebt seit dem 1. Januar 2019 eine Zweitwohnungssteuer. Seitdem wurden bereits rund 23.000 Erklärungen eingereicht. Steuerpflichtig ist jede volljährige Person, die im Stadtgebiet von Frankfurt am Main eine Zweitwohnung innehat und über diese im Erhebungszeitraum tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Bei der Erklärung werden Angaben zur Person, zur Zweitwohnung, zu möglichen Ausnahmen und zur Bemessungsgrundlage (beispielsweise die Nettokaltmiete) sowie – falls vorhanden – zum Buchungszeichen benötigt.
Steuerpflichtige können den neuen Online-Service über folgenden Link aufrufen: ZweitwohnungssteuerExternal Link. Für Fragen, Anregungen oder Kritik rund um die neue Online-Funktion steht das Kassen- und Steueramt gerne per E-Mail unter zweitwohnungssteuer.amt21@stadt-frankfurt.deInternal Link zur Verfügung.
Die Stadt Frankfurt hat ihr digitales Angebot erweitert: Ab sofort können alle, die eine Zweitwohnung in Frankfurt am Main haben, ihre Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ganz bequem online einreichen. „Mit ein paar Klicks die erforderlichen Daten eingeben, Nachweise hochladen und schon sind die Formalitäten erledigt – ganz ohne lästigen Gang zum Amt oder zum Briefkasten. Besonders praktisch: Nach Abschluss der Erklärung kann man alle eingereichten Daten und Dokumente direkt herunterladen und abspeichern“, fasst Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff den Ablauf zusammen. „Das steigert die Bürger:innenfreundlichkeit, macht unsere Verwaltung effizienter und bringt uns einen Schritt weiter in Richtung einer digitalen und nachhaltigen Stadtverwaltung.“
Stadträtin Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Bürger:innen, Digitales und Internationales, ergänzt: „Wir bauen unsere Online-Services kontinuierlich aus. Die Möglichkeit, die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer online abgeben zu können, ist ein weiterer Schritt und wir erfüllen damit noch mehr Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz.“
Der neue Online-Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Kassen- und Steueramt sowie dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik entwickelt. Der neue Online-Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Kassen- und Steueramt sowie dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik entwickelt.
Zur Erinnerung: Die Stadt Frankfurt erhebt seit dem 1. Januar 2019 eine Zweitwohnungssteuer. Seitdem wurden bereits rund 23.000 Erklärungen eingereicht. Steuerpflichtig ist jede volljährige Person, die im Stadtgebiet von Frankfurt am Main eine Zweitwohnung innehat und über diese im Erhebungszeitraum tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Bei der Erklärung werden Angaben zur Person, zur Zweitwohnung, zu möglichen Ausnahmen und zur Bemessungsgrundlage (beispielsweise die Nettokaltmiete) sowie – falls vorhanden – zum Buchungszeichen benötigt.
Steuerpflichtige können den neuen Online-Service über folgenden Link aufrufen: ZweitwohnungssteuerExternal Link. Für Fragen, Anregungen oder Kritik rund um die neue Online-Funktion steht das Kassen- und Steueramt gerne per E-Mail unter zweitwohnungssteuer.amt21@stadt-frankfurt.deInternal Link zur Verfügung.