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Haushalt und Finanzen

Neues Instrument gegen Fachkräftemangel in der Verwaltung

17.03.2025

Einstellungsfeier für die Nachwuchskräfte der Stadtverwaltung Frankfurt am Main, aufgenommen am Montag (02.09.2024) in der Paulskirche in Frankfurt am Main.
Einstellungsfeier für die Nachwuchskräfte der Stadtverwaltung Frankfurt am Main, aufgenommen am Montag (02.09.2024) in der Paulskirche in Frankfurt am Main. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Salome Roessler

Projekt- und Vertretungsstellen können künftig unbefristet besetzt werden

Um dem Fachkräftemangel in der Stadtverwaltung entgegenzuwirken, sind künftig auch Hilfsstellen für zeitlich begrenzte Projekte unbefristet besetzbar. Das hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main beschlossen.

„Ab sofort erfolgt in Vertretungssituationen oder bei projektbedingt vorübergehendem Bedarf grundsätzlich eine unbefristete Einstellung im Beschäftigungsverhältnis“, berichtet Stadtkämmerer und Personaldezernent Dr. Bastian Bergerhoff. „Damit wollen wir die Personalgewinnung und -bindung verbessern und die Dienstleistungsfähigkeit der Stadtverwaltung aufrechterhalten. Denn stadtweit sind in vielen Berufsfeldern etliche Stellen unbesetzt. Eine lediglich befristete Ausschreibung von Stellen ist aber für viele Bewerbende unattraktiv.“

Unbefristete Beschäftigungen kommen dann in Betracht, wenn gewährleistet ist, dass über die Vertretungs- beziehungsweise Projektdauer hinaus im Rahmen des Stellenplans eine Dauerbeschäftigung angeboten werden kann. Der Einsatz der Mitarbeitenden nach Rückkehr der vertretenen Person beziehungsweise nach Abschluss des Projekts erfolgt grundsätzlich im jeweiligen Amt beziehungsweise Betrieb.

Eine unbefristete Beschäftigung im Vertretungsfall oder bei projektbedingt vorübergehendem Bedarf kann von Entgeltgruppe 5 bis 13 TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst) und von Entgeltgruppe S 8b bis S 18 TVöD-SuE (Tarif Sozial- und Erziehungsdienst) erfolgen. Aktuell laufende Befristungen können nach denselben Kriterien als Einzelfallentscheidung vorzeitig in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse überführt werden. Nur sehr selten vorkommende Berufsbilder sind hiervon allerdings ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Anschlussbeschäftigung im jeweiligen Amt beziehungsweise Betrieb sichergestellt ist. Für vorhandene Mitarbeitende besteht in analoger Anwendung entsprechend die Möglichkeit einer Höhergruppierung auch bei nur vorübergehender Wahrnehmung höherwertigerer Tätigkeiten.

„Wir werden bereits in den Ausschreibungen auf die besondere Konstellation hinweisen und nach zwei Jahren die Wirksamkeit dieses Personalgewinnungsinstruments evaluieren“, sagt Dr. Bergerhoff. „In Zeiten des Fachkräftemangels müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, die zu einer verbesserten Personalgewinnung und -bindung beitragen und die Stadt Frankfurt als gute Arbeitgeberin positionieren.“

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