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Haushalt und Finanzen

Vereinbarungen zum „Investitions-Booster“ im Sinne der Kommunen

23.06.2025, 09:30 Uhr

© Stadt Frankfurt am Main
Kämmerer Dr. Bergerhoff begrüßt Ankündigung von Kompensationen

Am vergangenen Mittwoch trafen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der mit dem Bundeskanzler zusammen, um über die konkrete Ausgestaltung des sogenannten „Investitions-Boosters“ zu sprechen. „Tatsächlich scheint sich diese Zusammenkunft für die Kommunen auszuzahlen“, sagt Frankfurts Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff. „Denn die übermittelten Ergebnisse gehen in die richtige Richtung – ähnlich, wie ich es bereits vor wenigen Tagen gefordert habe.“

Insbesondere begrüßt der Kämmerer die Ankündigung eines finanziellen Ausgleichs durch den Bund für die Einnahmenausfälle aus dem „Investitions-Booster" für die Kommunen. „Die Vorschläge zur Kompensation der Steuerausfälle der Kommunen sollten auch direkt im Gesetz verankert werden“, sagte Dr. Bergerhoff. „Für extrem wichtig halte ich die angekündigte Übernahme von sowohl Zins als auch Tilgung der kommunalen Anteile am 100 Milliarden Euro schweren Sondervermögen. Ansonsten wären der Vorteil für die Städte und Gemeinden und damit auch die Wirkung tatsächlich eher überschaubar gewesen. Außerdem freue ich mich über die Absicht, dass auch aus den weiteren 400 Milliarden Euro Sondervermögen, die zunächst dem Bund zu Gute kommen sollten, Investitionen auch der Kommunen Berücksichtigung finden sollen.“

Anfang der Woche hatte Dr. Bergerhoff eine entsprechende Kompensation für die Kommunen vor der Beschlussfassung des Gesetzespakets im Bundestag gefordert. „Wenn die jetzigen Ankündigungen umgesetzt werden, würden die Pläne der Bundesregierung tatsächlich die Finanzlage der Kommunen nicht belasten“, sagt Dr. Bergerhoff.

Über das unmittelbare Vorhaben hinaus begrüßt Dr. Bergerhoff die Einigkeit von Bund und Ländern in einem weiteren Punkt. „Endlich ist offenbar der Wille vorhaben, den Grundsatz der Veranlassungskonnexität mit Leben füllen zu wollen“, freut sich Dr. Bergerhoff. Bund und Länder hatten angekündigt, diesen im Koalitionsvertrag niedergelegten Grundsatz in einer Arbeitsgruppe der Veranlassungskonnexität bis Dezember 2025 zu konkretisieren und bis dahin Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
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