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Haushalt und Finanzen

Neue Hebesatzsatzung gilt ab 2025

13.12.2024, 09:30 Uhr

Steuerbescheid
Bevor Steuerbescheide ergehen, muss die Gemeinde die Grundsteuer berechnen. Dafür wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: pixabay/wir_sind_klein

Grundsteuerbescheide werden im Januar verschickt

Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung hat am gestrigen Abend die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Damit gelten ab 1. Januar 2025 Hebesätze für die Grundsteuer A von 317,62 (statt bislang 175) Prozent und für die Grundsteuer B 854,69 (statt bislang 500) Prozent. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke für Land- und Forstwirtschaft erhoben, die Grundsteuer B (baulich) auf bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude.

„Wir folgen mit der Festlegung der neuen Grundsteuerhebesätze den Empfehlungen des Landes Hessen. Damit wird ein Steueraufkommen in Höhe der bisherigen Erträge erwartet“, sagt Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff. „Freilich wirkt sich das auf die Steuerpflichtigen unterschiedlich aus: Manche werden mehr, andere weniger bezahlen als bisher.“ Der Magistrat prüft gegenwärtig ein Konzept für mögliche Härtefälle. Dem Haushaltsplan 2024/2025 zufolge liegt der Grundsteuerertrag in Frankfurt wie in den vergangenen Jahren bei jährlich rund 220 Millionen Euro.

Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich am 10. Januar 2025 verschickt. Wer inhaltliche Fragen zur Grundsteuerreform in Frankfurt am Main hat, kann sich nach Erhalt des Bescheids an das Kassen- und Steueramt wenden, entweder per E-Mail grundsteuer.amt21@stadt-frankfurt.deInternal Link oder telefonisch unter: 069/212-74512Internal Link.

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