Bergerhoff und Voitl bemängeln Gesetzesentwurf
28.05.2024, 09:10 Uhr
„Zu befürchten ist ein Fehlschlag im ambulanten Gesundheitswesen“
„Das
Ziel ist lobenswert – aber mit dem aktuellen Gesetzesentwurf wohl nicht zu
erreichen. Ich hätte mir eine echte Reform erhofft. Zu befürchten ist jetzt
aber ein Fehlschlag in unserem ambulanten Gesundheitswesen.“ So kommentiert
Frankfurts Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff, der auch für die Kliniken
zuständig ist, den jetzt vorliegenden Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes
(GVSG). Das Kabinett hat dem Text bereits zugestimmt, nun wird sich der
Bundestag damit befassen.
Sozial- und Gesundheitsdezernentin Elke Voitl kritisiert vor allem, dass ein wichtiger Baustein, die sogenannten Gesundheitskioske, in letzter Minute aus dem Gesetzestext gestrichen wurden. „Damit wurde die Chance verschenkt, Ärzt:innen und Kliniken spürbar zu entlasten. Mit den geplanten Gesundheitskiosken hätten wir endlich einmal eine wirkungsvolle Möglichkeit gehabt, den Sozialraum zu stützen. Sie wären eine handfeste Hilfe für die Statteile und deren Bewohner:innen gewesen“, sagt die Dezernentin.
Nach Ansicht von Voitl und Dr. Bergerhoff sind Gesundheitskioske als niedrigschwellige Anlaufstellen nicht nur in strukturschwachen Gebieten, sondern auch aus Sicht der Stadt Frankfurt am Main dringend nötig. „Wir müssen uns daher weiter dafür einsetzen, dass diese im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgelegte Idee im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wieder aufgegriffen wird. Eine gute Gesundheitsversorgung darf nicht den Widerständen einzelner Interessensgruppen zum Opfer fallen“, erklären die beiden Stadträte.
Durchaus anzuerkennen sind die Ziele, den Hausarztberuf attraktiver zu machen, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie zu verbessern und die Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu erleichtern. Unbeantwortet bleibt aber in weiten Teilen die Frage der Finanzierung.
„Es ist zu befürchten, dass letztlich die Beitragszahler:innen für die Änderungen bezahlen müssen – ohne, dass die Strukturen insgesamt nennenswert verbessert werden“, sagt Bergerhoff. „Ziel muss sein, dass alle Menschen Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung haben“, ergänzt Voitl.