Die Zeit ist reif für den nächsten Schritt der Teilhabe!
29.10.2021
Noch 1990 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Kommunalwahlrecht
für Ausländerinnen und Ausländer für verfassungswidrig erklärt. Menschen ohne
deutschen Pass würden nicht zum so genannten „Staatsvolk“ gehören. Die Gegner
dieses Urteils machten schon damals deutlich, dass nirgendwo im Grundgesetz das
Wort „Staatsvolk“ mit dem „deutschen Volk“ identisch ist. Auch dass man auf
kommunaler Ebene nicht von „Staatsgewalt“ (die ja vom Volke ausgeht) sprechen
kann, wurde kritisiert, denn Gemeindevertretungen haben keine gesetzgebende
Gewalt.
Nur drei Jahre später wurde durch den EG-Vertrag von Maastricht die Unionsbürgerschaft eingeführt und damit auch das Kommunalwahlrecht zumindest für EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Mit einer Gesetzesänderung also wurden EU-Bürger quasi dem Staatsvolk gleichgestellt und durften wählen. Keiner fragte mehr nach den Begründungen des Bundesverfassungsgerichtes.
Die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) erkennt das Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und -Bürger an. Sie geht sogar noch weiter: Allen hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern muss zumindest das Kommunalwahlrecht eingeräumt werden.
Die KAV ruft alle demokratischen Parteien und deren Bundestagsabgeordnete dazu auf, sich für das kommunale Wahlrecht einzusetzen und es endlich in dieser Wahlperiode umzusetzen.
Viele europäische Länder erkennen dies bereits an und haben es ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht. Das ist nicht nur folgerichtig, sondern zugleich auch eine wichtige Geste.
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Nur drei Jahre später wurde durch den EG-Vertrag von Maastricht die Unionsbürgerschaft eingeführt und damit auch das Kommunalwahlrecht zumindest für EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Mit einer Gesetzesänderung also wurden EU-Bürger quasi dem Staatsvolk gleichgestellt und durften wählen. Keiner fragte mehr nach den Begründungen des Bundesverfassungsgerichtes.
Die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) erkennt das Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und -Bürger an. Sie geht sogar noch weiter: Allen hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern muss zumindest das Kommunalwahlrecht eingeräumt werden.
Die KAV ruft alle demokratischen Parteien und deren Bundestagsabgeordnete dazu auf, sich für das kommunale Wahlrecht einzusetzen und es endlich in dieser Wahlperiode umzusetzen.
Viele europäische Länder erkennen dies bereits an und haben es ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht. Das ist nicht nur folgerichtig, sondern zugleich auch eine wichtige Geste.
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)