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Geschäftsstelle der KAV

KAV lobt die Hessische Landesregierung für das neue Bleiberecht

26.07.2022, 07:30 Uhr

Dass die Hessische Landesregierung eine Vorgriffsregelung auf das bundesweit geplante „Chancenaufenthaltsrecht“ getroffen hat, wird von der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) ausdrücklich gelobt. Damit wird für viele langjährig Geduldete gesichert, dass sie nicht doch noch bis zum Inkrafttreten der Bundesregelung abgeschoben werden. Viel mehr noch: Sie können schon jetzt beginnen, ihr Leben ohne Angst zu planen. Die KAV regt an, dass sie alle so schnell wie möglich in individuellen Schreiben darüber unterrichtet werden.

Die Regelung stellt auch eine Erleichterung für die Ausländerbehörden in Hessen dar: Termine fallen zukünftig weg, es bleibt mehr Zeit für die anderen Vorsprechenden.
Als Vertretung der Migrantinnen und Migranten wünschen wir uns eine möglichst zügige und großzügige Umsetzung.

gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
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