Frankfurt wird grüner: Neue Satzung für ein besseres Klima in der Stadt
24.05.2023, 09:50 Uhr
Neue Broschüre mit Infos und Tipps zu Fördermöglichkeiten vorgestellt.
Frankfurt am Main setzt ein Zeichen für mehr Grün in der Stadt: Seit
dem 10. Mai muss bei allen Neu- und Umbauten von Grundstücken und Gebäuden die
neue Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung) beachtet werden.
Mit der neuen Satzung soll eine angemessene und ausreichende Begrünung und
Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen und baulicher Anlagen im Stadtgebiet
sichergestellt werden. Dies trägt zur lokalen Klimaverbesserung und zur
Biodiversität insbesondere in den dicht bebauten Stadtteilen bei.
Im Wesentlichen müssen nach der Freiraumsatzung Höfe und Teile der
Fassade sowie hierfür geeignete Dachflächen mit Pflanzen begrünt werden.
Versiegelungen sollen vermieden werden und Bereiche mit Schatten entstehen.
„Wie stark sich die Stadt aufheizen kann, haben wir in den drei zurückliegenden
Dürresommern erlebt und wir waren froh über jede grüne Insel, jeden begrünten
Vorgarten oder beschattete Hauswand. Die Freiraum- und Gestaltungssatzung hilft
uns nun, unsere Stadt klimaresistent zu gestalten, denn solche Hitze-Sommer
werden wir öfter und vermutlich noch unerträglicher erleben“, sagt Klima- und
Umweltdezernentin Rosemarie Heilig: „Die neue Satzung wird uns auch vor
einer weiteren Gefahr des Klimawandels zu schützen: Den Starkregenereignissen.
Denn mit der Freiraum- und Gestaltungssatzung beugen wir auch einer zunehmenden
Versiegelung der Flächen vor.“
Auch Prof. Andreas Mulch, Direktor des Senckenberg Forschungsinstituts und
Naturmuseums Frankfurt, begrüßt die Initiative der Stadt Frankfurt: „Wir
sollten bei der Entwicklung unserer Städte große Kreativität zulassen.
Beispielsweise können insektenfreundliche Bepflanzung und vertikale Begrünung
mit intelligenter Stadtplanung ineinandergreifen. So entstehen enorme Chancen
den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht zu werden.“ Bereits
vor einigen Jahren wurden die Freiflächen vor und im Innenhof des Institutes
umgestaltet, Stauden, Sträucher und Bäume wurden gepflanzt, ein Insektengarten
angelegt: Das Ziel war hier, die ökologische Funktion als Lebensraum zu
verbessern und zugleich die gestalterische Qualität der Außenflächen zu
erhöhen.
Die Begrünungspflicht gilt nur für Gebäude- oder Grundstücksteile, die neu
gebaut oder umgebaut werden. Das heißt, dass etwa bei einem Dachausbau nicht
auch die Fassade oder die Grundstücksfreifläche neu begrünt werden muss. Eine
Nachbesserungspflicht für bereits bestehende Gebäude sieht die Satzung
ebenfalls nicht vor.
Eine Broschüre mit zahlreichen Informationen zur Satzung, Tipps und
Förderungsmöglichkeiten kann auf bauaufsicht-frankfurt.deExternal Link abgerufen werden. Als gedrucktes Exemplar
wird sie auch kostenlos bei Bauberatungen der Bauaufsicht ausgehändigt.