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Drogenreferat

Das neue Cannabisgesetz (Stand April 2024) – das Wichtigste in Kürze

09.04.2024, 15:14 Uhr

Standard
Was ist erlaubt, was ist verboten - das neue Cannabisgesetz in Kürze © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Drogenreferat

Drogenreferatsleiter Artur Schroers fordert von Bund und Land Unterstützung bei Prävention

Seit 1. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft. Erwachsene können nun legal einen Joint rauchen und Cannabis konsumieren. Allerdings gibt es dafür Regeln, die der Gesetzgeber für den Konsum, Kauf, Anbau und Besitz von Cannabis festgelegt hat. Was nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit erlaubt und verboten ist, auf einen Blick:

Menschen ab 18 Jahren …

  • dürfen Cannabis legal konsumieren
  • dürfen unterwegs bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich tragen
  • dürfen daheim bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen
  • dürfen pro Person bis zu drei Cannabispflanzen selbst anbauen
  • dürfen ab dem 1. Juli 2024 Mitglied in einer Anbauvereinigung werden und erhalten dort legal eine festgelegte Menge Cannabis
  • dürfen Cannabis-Samen aus anderen EU-Ländern bestellen oder ab dem 1. Juli 2024 persönlich bei Anbauvereinigungen kaufen

Verboten ist …

  • Cannabis darf nicht an andere Personen weitergegeben oder von anderen angenommen werden –auch wenn dies kostenlos unter Freunden oder Verwandten geschieht. Es ist auch verboten, einen Joint weiterzureichen.
  • Cannabis darf nicht auf dem Schwarzmarkt gekauft oder verkauft werden.
  • Cannabis darf nicht genommen werden, wenn Kinder und Jugendliche in der Nähe sind.
  • Cannabis darf nicht in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und Anbauvereinigungen genommen werden.
  • Zwischen 7 und 20 Uhr darf Cannabis nicht in Fußgängerzonen konsumiert werden.
  • Unter dem Einfluss von Cannabis ist die Teilnahme am Straßenverkehr verboten. Auch wenn der Konsum schon einige Stunden zurückliegt, kann es aufgrund des aktuellen Grenzwerts zu einer Strafe kommen.

Kinder- und Jugendschutz

Ein wichtiger Punkt des neuen Cannabisgesetzes ist der Kinder- und Jugendschutz: Für Minderjährige bleibt Cannabis weiterhin verboten. Jugendliche, die dennoch mit einem Joint erwischt werden, haben aber in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr zu befürchten. Alles, was Erwachsenen in Bezug auf Cannabis erlaubt ist, gilt auch für Jugendliche nicht mehr als kriminelle Handlung. „Wir versprechen uns davon, dass Cannabis kein Tabuthema mehr ist und sich Jugendliche ohne Scheu an Beratungsstellen wenden können oder auch offen mit Beratungslehrkräften an Schulen über das Thema sprechen können“, sagt Dr. Artur Schroers, Leiter des Drogenreferats Frankfurt.

Bereits jetzt finanziert das Drogenreferat Angebote der Frankfurter Fachstelle für Prävention, die mit Informationsveranstaltungen, Workshops, Elternabenden oder Fortbildungen zum Thema Cannabis in Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe aktiv ist. Das Gleiche gilt für spezielle Angebote zum Thema Cannabis in den Drogenberatungsstellen. Ein Beispiel ist das Programm CaBs, das sich an Jugendliche und junge Erwachsene richtet, die regelmäßig und intensiv Cannabis konsumieren. Beraten werden ebenfalls Angehörige, Mitarbeitende an Schulen, Ausbildungsstellen und Einrichtungen der Jugendhilfe.

Der Verein BASIS greift das Thema Cannabis mit dem Projekt Safe Party People auf, das mit Info- und Safer-Use-Angeboten zur Stelle ist, wo sich Jugendliche und junge Erwachsene zum Feiern und Chillen treffen.

Frankfurt hat dank der jährlichen Schüler:innenbefragung im Zuge der Drogentrendstudie MoSyD seit 2002 im Blick, dass Cannabis bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen die am häufigsten genommene illegale Substanz ist. Die Stadt Frankfurt hat mit entsprechenden Angeboten darauf reagiert, sagt Drogenreferatsleiter Artur Schroers. Mit der Teillegalisierung von Cannabis wird der Bedarf an Aufklärung, Beratung und Prävention steigen, schätzt Schroers: „Wir hoffen, dass uns Bund und Land jetzt mit zusätzlichen Mitteln und Projekten zur Prävention unterstützen.“  

Weiterführende Informationen zum neuen Cannabisgesetz und Links zu Beratungsangeboten:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetzExternal Link
https://be-u.info/paedagogische-fachkraefte/ansprechpartner/jugend-und-drogenberatungsstellen/External Link
Fachstelle Prävention – EineEinrichtung des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. - Home(fachstelle-praevention.de)External Link
Startseite / Basis (basis-ev.eu)External Link

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