Sozialwohnungen: Neue Registrier- und Vergaberichtlinien
30.06.2023, 09:34 Uhr
In der Sitzung am 22.06.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung neue „Registrier- und Vergaberichtlinien“ beschlossen (Beschluss v. 22.06.2023 §3446External Link).
Diese Richtlinien regeln die Überlassung von Sozialwohnungen an berechtigte Haushalte in Frankfurt am Main und gelten seit dem 23.06.2023.
Die Überarbeitung war notwendig, da die bis dahin geltenden „Registrier- und Vergaberichtlinien“ noch aus dem Jahr 1996 stammten und nicht mehr den aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen entsprachen.
Erstmals hat der Magistrat auch Ausführungsbestimmungen zu den „Registrier- und Vergaberichtlinien“ erlassen. Hier werden im Detail die Bestimmungen der Richtlinien für die Verwaltung näher erklärt und ausgelegt.
Die neuen „Registrier- und Vergaberichtlinien“ gem. dem o. g. Stadtverordnetenbeschluss und die jeweils aktuellen Ausführungsbestimmungen stehen hier im Downloadbereich zur Verfügung und sorgen somit für mehr Transparenz des Verwaltungshandelns.