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Amt für Bau und Immobilien

Vorkaufsrecht: Beantragung von Negativattesten gemäß § 28 Abs. 1 BauGB künftig online möglich

09.12.2022, 11:23 Uhr

Symbolbild für Verträge und Schriftstücke im Vorkaufsrecht
Symbolbild für Verträge und Schriftstücke im Vorkaufsrecht © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Amt für Bau und Immobilien
Aufgrund der Anforderungen des Hessischen E-Government Gesetzes (HEGovG) in Verbindung mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG), werden künftig immer mehr kommunale Dienstleistungen auch online angeboten.

Ziel ist es, neben der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, Prozesse so weit wie möglich zu automatisieren, um so eine Entlastung der Kaufvertragsparteien und der Verwaltung zu erwirken. Auch Material und Zeit werden eingespart, da die Vorlage eines Papiervorgangs verzichtbar wird und der Postweg für die Übersendung der Anträge entfällt. Hiermit leisten wir zudem alle einen kleinen aber wichtigen Beitrag für unsere Umwelt.

Für die Beantragung eines Negativattestes stellen wir Ihnen daher ab dem 1. Quartal 2023 ein Online-Antragsverfahren zur Verfügung, welches Sie über nachfolgenden Link erreichen:

Online-ServicesExternal Link


Fernen möchten wir Sie unter Hinweis auf die lfd. Nr. 10 des Kostenverzeichnisses der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main zugleich darüber informieren, dass wir ab dem 01.01.2023 für die Erteilung eines Negativattestes eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 75,00 € erheben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail an vorkaufsrechte.amt25@stadt-frankfurt.de oder unter 069 / 212-42500 zur Verfügung.
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