Vorkaufsrecht: Beantragung von Negativattesten gemäß § 28 Abs. 1 BauGB künftig online möglich
09.12.2022, 11:23 Uhr
Ziel ist es, neben der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, Prozesse so weit wie möglich zu automatisieren, um so eine Entlastung der Kaufvertragsparteien und der Verwaltung zu erwirken. Auch Material und Zeit werden eingespart, da die Vorlage eines Papiervorgangs verzichtbar wird und der Postweg für die Übersendung der Anträge entfällt. Hiermit leisten wir zudem alle einen kleinen aber wichtigen Beitrag für unsere Umwelt.
Für die Beantragung eines Negativattestes stellen wir Ihnen daher ab dem 1. Quartal 2023 ein Online-Antragsverfahren zur Verfügung, welches Sie über nachfolgenden Link erreichen:
Online-ServicesExternal Link
Fernen möchten wir Sie unter Hinweis auf die lfd. Nr. 10 des Kostenverzeichnisses der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main zugleich darüber informieren, dass wir ab dem 01.01.2023 für die Erteilung eines Negativattestes eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 75,00 € erheben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail an vorkaufsrechte.amt25@stadt-frankfurt.de oder unter 069 / 212-42500 zur Verfügung.