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Sport

Corona-bedingte Regelungen im Sport

30.10.2020, 16:30 Uhr

Sport- und Freizeitzentrum Kalbach, Leichtathletikhalle mit Laufbahn und Sprunganlage
Die Leichtathletikhalle im Sport- und Freizeitzentrum Kalbach © Stadt Frankfurt am Main, Sportamt, Foto: Roby Chiriatti

Aufgrund der stark steigenden CoVid-19-Fallzahlen wurden von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Bundesländer am 29.10.2020 verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bekannt gegeben. 

Gemäß der in Hessen geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung und Regelungen (Stand 6.11.2020) gilt für den Sport bis 30.11.2020:

  • Freizeit- und Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand stattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis Einzel, Tischtennis im Einzel, Golf mit zwei Personen, Judo oder auch Schießsport ausüben. Auch Sportarten wie Leichtathletik, Rudern, Segeln, oder Segelfliegen dürfen ausgeübt werden. Das Erteilen von Unterricht in Individualsportarten im 1:1 ist zulässig (Reitunterricht, Tennistraining und ähnliches). Es findet zudem keine
    Unterscheidung zwischen kontaktlosen und Kontaktsportarten statt. Karate, Ringen oder Judo sind zulässig, sofern mit einem festen Partner trainiert wird. Dies gilt immer mit den oben genannten Auflagen für den Personenkreis. Quelle:  Hessisches Ministerium des Innern und fuer Sport FAQ pdf Corona SportvereineExternal Link
  • Es ist möglich, im öffentlichen Raum (Wege, Wald, Parks, öffentliche Wasserflächen etc.) Individualsport zu betreiben, etwa Joggen, Wandern, Radfahren. Auch z.B. Reiten, Rudern, Segeln und Ski-Langlauf sind als freizeitsportliche Tätigkeit in der Öffentlichkeit unter Einhaltung der sonstigen Kontaktbeschränkungen möglich.
    Bürgerinnen und Bürger können in der Öffentlichkeit entweder allein oder mit Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße bis max. 10 Personen Sport treiben.
    Zuschauer sind in allen genannten Fällen nicht gestattet. Lediglich zwingend notwendige Begleitpersonen wie etwa Erziehungsberechtigte können teilnehmen.
  • ist der Betrieb von Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen untersagt. Schwimmkurse und der Trainingsbetrieb von Sportvereinen im Breiten- und Freizeitsport sind untersagt.
  • ist der Betrieb von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen, z.B. Yoga- oder Pilatesstudios, untersagt.
  • sind öffentliche Veranstaltungen nur bei besonderem öffentlichem Interesse und mit Genehmigung gestattet.
  • Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur allein oder mit Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von max. 10 Personen gestattet.
  • dürfen gastronomische Betriebe (auch Vereinsgaststätten) Speisen und Getränke nur zur Abholung oder Lieferung anbieten. 
  • gilt in Fahrzeugen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn Mitglieder aus mehr als zwei Hausständen mitfahren.  

Aktuelle Informationen zur Eissporthalle Frankfurt auf  Eissporthalle Frankfurt am MainExternal Link


Profi- und Spitzensport

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept vorliegt, ist gestattet. Die Zugehörigkeit zum Spitzen- und Profisport muss nachgewiesen werden.

Beim Profisport erfolgt dies über die Profivereine. Das Innenministerium grenzt in Abstimmung mit dem Landessportbund Hessen den Profisport als bezahlte Vollzeittätigkeit von Berufssportlern in Kapitalgesellschaften bzw. über den Wirtschaftsbetrieb von Vereinen ab.
Die Zugehörigkeit zu den Bundeskadern wird über den Olympiastützpunkt Hessen nachgewiesen. Die Zugehörigkeit zu den Landeskadern wird über die zuständigen Fachverbände nachgewiesen.

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