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Straffreie Abgabe von Springmessern noch bis zum 1. Oktober möglich

20.06.2025, 14:05 Uhr

Mit der Änderung des Waffengesetzes im Oktober 2024 gelten für Springmesser mit seitlich herausschnellender Klinge neue, deutlich strengere Regelungen. Der Besitz ist künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa für Berufstätige mit besonderem Bedarf, für gewerbliche Händler und Hersteller oder bei Vorlage einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein solches Messer besitzen, haben noch bis zum 1. Oktober die Möglichkeit, es straffrei und kostenlos bei der örtlichen Waffenbehörde des Ordnungsamtes abzugeben.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Das ist möglich per E-Mail an wjf.amt32@stadt-frankfurt.deInternal Link oder unter einer der folgenden Telefonnummern: 069/212-42422Internal Link, 069/212-43927Internal Link, 069-212/42416Internal Link oder 069/212-38237Internal Link.
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