FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Meldungen

„Modernisierungsbonus“ für den Wohnungsbestand tritt in Kraft

06.06.2025, 12:20 Uhr

Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Donnerstag, 5. Juni, tritt die Novellierung des Förderprogramms zur Modernisierung des Wohnungsbestands in Kraft. Anträge können ab sofort nach der neuen Richtlinie beim Stadtplanungsamt eingereicht werden. Mit dem „Frankfurter Modernisierungsbonus“ sollen die energetische Modernisierung des Frankfurter Gebäudebestandes vorangetrieben und gleichzeitig Anreize für ökologisch nachhaltige Investitionen geschaffen werden.

Der Sanierungsbedarf bei Bestandsgebäuden ist hoch. Eine energetische Ertüchtigung von Wohngebäuden ist daher ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Zudem gilt es den Wohnungsbestand auf die Bedarfe des demografischen Wandels anzupassen. Gleichzeitig belasten Modernisierungsmaßnahmen die Bestandsmieten. In diesem Spannungsfeld setzt die Stadt Frankfurt jetzt auf ein Förderprogramm, das diesen Aspekten gerecht werden soll.

„Das bereits seit 2014 bestehende Modernisierungsprogramm musste angepasst werden. Einerseits um Eigentümer:innen Anreize für kostenintensive Modernisierungsmaßnahmen zu geben und sie angemessen finanziell unterstützen zu können. Anderseits möchten wir die Mieter:innen vor einer hohen Belastung schützen“, erklärt Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen. „Eine entscheidende Neuerung ist auch die Ausweitung des Fördergebiets auf die gesamte Stadt. Denn unser Ziel ist es, die Modernisierungsquote im Wohnungsbestand zu erhöhen.“

Die Stadt Frankfurt ist eine der wenigen Städte in Deutschland, die zu den bestehenden Fördermitteln von Land und Bund noch ein eigenes Förderprogramm für die Bestandsmodernisierung anbietet. Im Rahmen des beschlossenen „Modernisierungsbonus“ sind Förderungen für die energetische Modernisierung, die Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfelds sowie für die Stadtbildpflege möglich. Mit der Novellierung der Richtlinie soll neben der Umsetzung von Klimazielen auch die Zahl der barrierefrei nutzbaren Wohnungen erhöht werden.

Die Antragstellung wurde zudem vereinfacht: Die erforderlichen energetischen Nachweise orientieren sich direkt an den Vorgaben der Bundesförderung (KfW und BAFA). Bereits vorhandene Nachweise können in der Regel anerkannt werden. Anträge können ab sofort über die Website des Stadtplanungsamts gestellt werden, unter dem Reiter Wohnungsbauförderung– Modernisierungsprogramm.External Link

Mit der Richtlinienänderung wird der städtische Zuschuss von bislang 30 auf 35 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht. Zudem wird die maximale Höhe der förderfähigen Kosten um etwa 30 Prozent angehoben – ein notwendiger Schritt angesichts der gestiegenen Baukosten. Mit Inanspruchnahme des Modernisierungsbonus darf die Miethöhe maximal bis auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem jeweils gültigen Mietspiegel der Stadt Frankfurt angehoben werden. Da ein Teil der Modernisierungskosten über den Zuschuss der Stadt Frankfurt erstattet wird, ist die Umlage der verbleibenden Kosten auf die Mieterinnen und Mieter erst ab dem vierten Jahr nach der Modernisierung zulässig. Die Dauer der Zweckbindung beträgt 30 Jahre.

Seit die Einführung des „Modernisierungsbonus“ Anfang des Jahres öffentlich angekündigt und im April vom Magistrat beschlossen wurde, erreicht die Stadt eine Vielzahl von Anfragen unterschiedlicher Akteure. „An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich für die konstruktive und intensive Zusammenarbeit mit der Koalition bedanken. Mit dem Fokus auf ein gemeinsames Ziel – ein attraktives Förderprogramm für alle Beteiligten aufzusetzen – haben wir die Richtliniennovellierung auf den Weg gebracht und setzen damit ein wichtiges Zeichen für Eigentümer:innen und Mieter:innen zugleich“, führt Gwechenberger aus.

inhalte teilen