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Magistrat beschließt Modernisierungsbonus für den Wohnungsbestand

15.04.2025, 12:38 Uhr

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat am Montag, 14. April, eine Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand beschlossen. Ziel des „Frankfurter Modernisierungsbonus“ ist es, die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes voranzutreiben und gleichzeitig Anreize für ökologisch nachhaltige Investitionen zu schaffen.

Mit der Richtlinienänderung wird die Förderung auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Der städtische Zuschuss erhöht sich von bislang 30 auf 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Zudem wird die maximale Höhe der förderfähigen Kosten deutlich angehoben – ein notwendiger Schritt angesichts der gestiegenen Baukosten. Auch die Antragstellung wird künftig vereinfacht: Die erforderlichen energetischen Nachweise orientieren sich direkt an den Vorgaben der Bundesförderung (KfW und BAFA). Bereits vorhandene Nachweise können in der Regel anerkannt werden.

Zusätzlich zur Grundförderung können Eigentümerinnen und Eigentümer künftig auch Zuschüsse für besonders umweltfreundliche Maßnahmen beantragen – etwa für den Einsatz erneuerbarer Energien, ökologisch verträglicher Dämmstoffe oder für den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Damit sollen nachhaltige Investitionen in den Gebäudebestand gezielt unterstützt werden.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer stehen künftig auch Fördermittel für den Anbau von Balkonen, für Aufwertungen im Wohnumfeld sowie für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zur Verfügung. „Wir schaffen mit dem erweiterten Modernisierungsbonus ein attraktives Angebot für Eigentümerinnen und Eigentümer. Unser Ziel ist es, die Modernisierungsquote im Wohnungsbestand zu erhöhen. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Mieten bezahlbar bleiben“, betont Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen.

Die Dauer der Zweckbindung beträgt 30 Jahre. In diesem Zeitraum darf die Miethöhe maximal der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem jeweils gültigen Mietspiegel der Stadt Frankfurt entsprechen. Da ein Teil der Modernisierungskosten über den Zuschuss der Stadt erstattet wird, ist die Umlage der verbleibenden Kosten auf die Mieterinnen und Mieter erst ab dem vierten Jahr nach der Modernisierung zulässig. 

„Durch die verbesserten Förderbedingungen im ,Frankfurter Modernisierungsbonus‘ wollen wir mehr energetische Modernisierungen in Milieuschutzgebieten ermöglichen. Damit soll sowohl den Zielen des Klimaschutzes als auch des Milieuschutzes Rechnung getragen werden“, erläutert Gwechenberger.Die überarbeiteten Richtlinien treten nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung in Kraft.

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