Wahlrecht der Ausländerinnen und Ausländer abgeschafft
08.05.2020
Damit wurde ein minimales Recht der Demokratie de facto abgeschafft.
Es ist ein Schlag ins Gesicht derer Ausländerinnen und Ausländer, die - zum Teil hier geboren - in Hessen heimisch geworden sind, die sich als einen Teil der Gesellschaft fühlen und die nach Ansicht der KAV und vieler weiterer, auch politischer, Organisationen, eigentlich ein Wahlrecht verdienen. EU-Bürgerinnen und -Bürger besitzen dies seit Jahren, zumindest auf kommunaler Ebene. Die KAV forderte es immer wieder für alle hier lebenden Menschen.
Die KAV wird weiterhin für die Beibehaltung hart erkämpfter demokratischer Erfolge für Migrantinnen und Migranten kämpfen.
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)