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Geschäftsstelle der KAV

Wahlrecht der Ausländerinnen und Ausländer abgeschafft

08.05.2020

Statt den in Hessen lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die hier arbeiten, forschen, studieren, Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen, mehr Wahlrecht einzuräumen, hat die hessische Landesregierung ihnen auch noch ihr eingeschränktes Wahlrecht völlig genommen. Ob es zukünftig ein freies, demokratisches Wahlrecht zu einem Ausländerbeirat geben wird, können nun die Kommunen selbst nach eigenem Gutdünken entscheiden. Wenn nicht, wird der Ausländerbeirat durch eine so genannte "Integrationskommission" ersetzt, über deren Zusammensetzung aber wiederum die Kommune selbst entscheidet. Sie besteht dann nur zur Hälfte aus Migrantinnen und Migranten, die dazu willkürlich ausgewählt werden. 
Damit wurde ein minimales Recht der Demokratie de facto abgeschafft.

Es ist ein Schlag ins Gesicht derer Ausländerinnen und Ausländer, die - zum Teil hier geboren - in Hessen heimisch geworden sind, die sich als einen Teil der Gesellschaft fühlen und die nach Ansicht der KAV und vieler weiterer, auch politischer, Organisationen, eigentlich ein Wahlrecht verdienen. EU-Bürgerinnen und -Bürger besitzen dies seit Jahren, zumindest auf kommunaler Ebene. Die KAV forderte es immer wieder für alle hier lebenden Menschen.

Die KAV wird weiterhin für die Beibehaltung hart erkämpfter demokratischer Erfolge für Migrantinnen und Migranten kämpfen.

gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)

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