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Geschäftsstelle der KAV

Die KAV begrüßt das Ende des racial profiling der Polizei als einen längst überfälligen Schritt

23.04.2019

Pressemitteilung der KAV 23.04.2019

„Ich habe einen Traum, dass meine vier kleinen Kinder eines Tages in einer Nation leben werden, in der man sie nicht nach ihrer Hautfarbe, sondern nach ihrem Charakter beurteilen wird“, sagte Martin Luther King 1963.
Über 50 Jahre später war es in Deutschland immer noch möglich, dass Menschen allein aufgrund ihrer Hautfarbe von der Polizei kontrolliert wurden. In einem Zugabteil wurde einzig ein dunkelhäutiger Inder von der Polizei – verdachtsunabhängig! – kontrolliert. Die hellhäutigen Menschen nicht. Kann man sich das Gleiche auch mit der Augenfarbe oder der Körpergröße vorstellen? Augenfarbe, Körpergröße, Hautfarbe sind allesamt äußerliche Merkmale - trotzdem wurden einige Merkmale herausgepickt und anders bewertet. Bisher.

Doch nun hat die Polizei endlich dieses so genannte „racial profiling“ als rechtswidrig anerkannt. Wobei der Begriff „rechtswidrig“ viel zu kurz greift, denn nicht nur die Würde der Menschen und der Gleichheitsgrundsatz eines Gesetzes (des Grundgesetzes) wurden dabei verletzt, sondern zudem Gefühle und Vertrauen in eine staatliche Instanz.

Die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) begrüßt diesen längst überfälligen Schritt der Polizei und verbindet damit die Hoffnung, dass „racial profiling“ nicht nur auf dem Papier, sondern vor allem in der Praxis in Deutschland der Vergangenheit angehört.

gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
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