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Amt für Straßenbau und Erschließung

Stadt Frankfurt, DEHOGA und IHK unterstützen Gewerbetreibende in schweren Zeiten

26.09.2022, 12:17 Uhr

Blick auf die Paulskirche in Frankfurt
Sommergärten auf dem Paulsplatz: Diese Stühle müssen während Corona weiter auseinander stehen. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Christian Chur
Energiekosten und Inflation sind sehr belastend: Betriebe dürfen Flächen für Außengastronomie weiterhin großzügig nutzen.

Planungssicherheit in schweren Zeiten: Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, dürfen öffentliche Verkehrsflächen weiterhin großzügig nutzen. Die Stadt Frankfurt am Main, der DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt am Main und die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK) verständigten sich darauf, die bisher bis 31. Oktober 2022 befristete Sonderregelung erneut zu verlängern.

„Eine vielfältige Außengastronomie ist Teil des städtischen Lebens, das wir erhalten und fördern wollen. Mit der Verlängerung der bestehenden Regelung entlasten wir Betriebe, die ohnehin schon mit erhöhten Lebensmittel- und Energiekosten zu kämpfen haben: Sich draußen statt ins Café oder Restaurant zu setzen, vermindert darüber hinaus das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus deutlich“, erklärt Mobilitäts- und Gesundheitsdezernent Stefan Majer.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die überwältigende Anzahl von Gastronomiebetrieben sehr gewissenhaft und umsichtig mit den neuen Möglichkeiten der Erweiterung umgegangen sind. Viele Straßen und Plätze wurden nach den Corona-Restriktionen wiederbelebt und die Aufenthaltsqualität deutlich erhöht. Bei einer größeren Nutzung kann es aber auch zu Konflikten kommen. Deshalb wollen die Stadt Frankfurt, der DEHOGA Frankfurt und die IHK Frankfurt gemeinsam darüber sprechen, wie unterschiedliche Interessen des Fußverkehrs, der Stadtgestaltung und der Außengastronomie besser voneinander profitieren können. Hierzu wollen die Beteiligten bis zum Frühjahr 2023 die grundsätzlichen Regelungen gemeinsam langfristig neu definieren. Zudem wurde vereinbart, dass es künftig einen regelmäßigen Austausch geben soll.

„Die Außengastronomie hat spätestens seit der Corona-Pandemie einen hohen Stellenwert im Ausgehverhalten eingenommen. Gäste genießen das mediterrane Flair und erwarten, insoweit das möglich ist, von den Betrieben auch in kälteren Jahreszeiten ein Platzangebot im Freien“, unterstreicht der Vorsitzende des DEHOGA Frankfurt, Robert Mangold. „Mit Blick auf die guten Erfahrungen der letzten Jahre sollten die flächenmäßige Freizügigkeit sowie die Winterregelungen dauerhaft beibehalten werden.“ Der Vorsitzende betonte, dass eine solche Regelung zur Attraktivität der Stadt Frankfurt beiträgt und im nationalen, aber insbesondere internationalen Wettbewerb längst überfällig ist. Mit der Fußball-Weltmeisterschaft steht zudem ein Fußball-Winter an, so der DEHOGA-Vertreter.

Der Präsident der IHK Frankfurt am Main, Ulrich Caspar, äußert sich erfreut über die getroffene Regelung: „Ich begrüße die mit der Stadt Frankfurt und dem DEHOGA Frankfurt beschlossene Maßnahme, die Sonderregelung für die Außengastronomie zu verlängern. Auch im Hinblick auf die derzeitigen Energiepreissteigerungen trägt die Regelung dazu bei, das Überleben der gastronomischen Betriebe zu sichern. Im Sinne der Planungssicherheit für die nächsten Jahre sollte die Erweiterung der Außengastronomie dauerhaft möglich sein.“


So sieht die Unterstützung aus

Wer im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie ist, kann diese mit der geschilderten Regelung ohne Antrag erweitern. Dabei ist es wichtig, dass straßenrechtliche Belange nicht berührt werden, also Geh- und Radwege frei bleiben und die Flächen mit Augenmaß genutzt werden. Die Details sind im beigefügten Merkblatt zusammengestellt.

Wer eine Außengastronomiefläche neu beantragen möchte, kann dies online unter Antrag AußengastronomieExternal Link erledigen.
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