Stadt Frankfurt verlängert erneut großzügige Regelungen für die Gastronomie
10.11.2021, 13:24 Uhr
Stadtrat Stefan Majer: „Wir wollen unterstützen und entlasten“
Mehr Platz im öffentlichen Raum: Die Stadt Frankfurt gibt der Gastronomie weiterhin größeren Spielraum für Außenbewirtung. Alle Betriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, dürfen weiterhin die öffentlichen Verkehrsflächen großzügig nutzen, sofern straßenrechtliche Belange nicht berührt wurden. Diese Regelung galt zunächst bis 31. Dezember 2021 und wird nun bis zum 30. April 2022 verlängert. „Auch wenn wir durch die Impfkampagne im Vergleich zum Vorjahr einen großen Schritt weiter sind, ist ein normaler Alltag gerade jetzt in der vierten Welle nicht vorstellbar. Es ist weiterhin wichtig Abstand zu halten, um sich und andere vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. Mit den großzügigen Regelungen bekommen Frankfurts Gastronomiebetriebe Planungssicherheit für die Wintersaison. Cafés, Bars, Restaurants und weitere Betriebe sind ein wichtiger Teil unseres Lebens, den wir unterstützen und entlasten wollen“, erläutert Mobilitäts- und Gesundheitsdezernent Stefan Majer.Nutzung mit Augenmaß
Was die Duldung bedeutet: Wer im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie ist, kann diese mit der jetzigen Regelung ohne Antrag erweitern, damit die Gäste auf den Außenflächen besser Abstand zueinander halten können. Dabei ist es wichtig, dass Geh- und Radwege frei bleiben und die Flächen mit Augenmaß genutzt werden. Die Details sind im Internet unter www.ase-frankfurt.de zu finden und in einem Merkblatt zusammengestellt.
Wer eine Außengastronomiefläche neu beantragen möchte, kann dies online unter www.frankfurt.de/aussengastronomie erledigen.