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Amt für Straßenbau und Erschließung

Außengastronomie: Stadt Frankfurt verlängert großzügige Regelungen bis 31. Oktober 2022

14.03.2022, 09:35 Uhr

Blick auf die Paulskirche in Frankfurt
Sommergärten auf dem Paulsplatz: Diese Stühle müssen während Corona weiter auseinander stehen. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Christian Chur
Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, können die öffentlichen Verkehrsflächen weiterhin großzügig nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass straßenrechtliche Belange nicht berührt werden. Diese Regelung war zuletzt bis 30. April befristet und wird nun über den Sommer hinaus bis 31. Oktober 2022 verlängert.

Planungssicherheit so früh wie möglich

„Die Corona-Pandemie ist leider noch nicht vorbei. Dem wollen wir Rechnung tragen. Wir geben frühzeitig Planungssicherheit und unterstützen weiterhin die Gastronomie“, erläutert Mobilitäts- und Gesundheitsdezernent Stefan Majer.

„Die Gastronomiebetriebe haben bereits erweisen, dass sie Hygienekonzepte gut, sinnvoll und zuverlässig umsetzen. Die Auswirkungen der Auflagen durch die Covid-19-Pandemie treffen das Gewerbe immer noch hart. Noch immer fehlen Touristinnen und Touristen sowie Kongress- oder Messebesucher. Auch setzen viele Büros und Unternehmen weiterhin auf Homeoffice“, so Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst.

So sieht die Unterstützung aus

Wie sieht die Unterstützung aus: Wer im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie ist, kann diese mit der geschilderten Regelung ohne Antrag erweitern. Dabei ist es wichtig, dass Geh- und Radwege frei bleiben und die Flächen mit Augenmaß genutzt werden. Die Details sind im Internet unter www.ase-frankfurt.de zu finden und in einem Merkblatt zusammengestellt.

Wer eine Außengastronomiefläche neu beantragen möchte, kann dies online unter www.frankfurt.de/aussengastronomie erledigen.
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