Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel: Fragen und Antworten
01.11.2023, 13:41 Uhr
Oberbürgermeister Mike Josef und Stadträtin Annette Rinn,
Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, haben am Mittwoch, 1.
November, die Verordnung zur Waffenverbotszone im Frankfurter
Bahnhofsviertel in Kraft gesetzt. Symbolisch dafür waren sie bei der
Installation der letzten Hinweisschilder für das Gebiet anwesend.
Da sowohl bei der Presse als auch bei vielen Bürgern in den vergangenen Tagen
seit der Veröffentlichung der Verordnung noch einige Fragen aufgekommen waren,
beantworteten beide diese während des Pressetermins:
- Warum wird es eine Waffenverbotszone in Frankfurt geben?
- So wie es ist, kann es im Bahnhofsviertel nicht bleiben. Der Grad der Bewaffnung im Bahnhofsgebiet ist viel zu hoch. Die Zahl der Körperverletzungen hat sich laut Kriminalstatistik zwischen 2019 und 2022 verdreifacht. Ziel der Waffenverbotszone ist es, diesen zu minimieren und der Eskalation von Streitigkeiten durch die frühzeitige Wegnahme von Waffen und Messern vorzubeugen. Die Waffenverbotszone ist eine wichtige Maßnahme in der Sicherheitsarchitektur der Stadt und gegen die Unkultur des Messertragens. Jedes eingezogene Messer verbessert die Sicherheit.
- Wo gilt die Waffenverbotszone, ab welchem Zeitpunkt
gilt sie?
Die Waffenverbotszone schließt den Bahnhofsvorplatz mit ein und umfasst das Gebiet des Viertels, dass durch die Polizeistatistik von 2018 bis 2022 erfasst wurde (siehe Grafik). Sie gilt ab dem 1. November 2023 jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr.
- Warum gilt die Waffenverbotszone nur von 20 Uhr bis 5
Uhr und nicht ganztägig?
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von restriktiven Maßnahmen sind sehr eng gesteckt. So muss sowohl die räumliche als auch die zeitliche Ausdehnung sehr klar und anhand der polizeilichen Statistik erkennbar sein, um auch gerichtsfest zu sein.
- Auf welcher rechtlichen Basis steht die
Waffenverbotszone?
Waffenverbotszone für das Frankfurter Bahnhofsviertel wurde auf der Grundlage des Waffengesetzes verfügt. Rechtsgrundlage für den Erlass der Rechtsverordnung ist Paragraph 42 Absatz 5 und 6 des Waffengesetzes, der die Erstreckung der Verbote auf Messer zulässt. Zuständig für den Erlass einer Waffenverbotszone ist der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main.
- Welche Waffen sind verboten?
Alle Waffen, die bereits durch das Waffengesetz verboten sind sowie auch Messer mit einer Klingenlänge von 4 bis 12 Zentimeter. Diese können auch eingezogen werden.
- Ist Pfefferspray in der Zone erlaubt?
Das Mitführen von behördlich geprüften und mit Prüfsymbol versehenen Reizstoffsprühgeräten sowie das Mitführen von Tierabwehrspray (zur Verteidigung von Angriffen von Tieren) ist erlaubt. Pfefferspray ist durch das Waffengesetz verboten.
- Was ist mit „Racial Profiling“?
Die Einführung der Waffenverbotszone erweitert nicht die Kontrollbefugnisse der Polizei. Die Einführung gibt der Polizei die Möglichkeit, Messer früher aus dem Verkehr zu ziehen. Das ist unmittelbarer Opferschutz. Das Bahnhofsviertel ist ein erheblicher Kriminalitätsschwerpunkt, an dem sich viele Straftäter aufhalten. Durch die Einstufung als verrufener Ort (§ 18 Abs. 2 HSOG) sind bereits jetzt Kontrollen zur Identitätsfeststellung und die Durchsuchung von Personen ohne Anlass erlaubt.
- Welche weiteren Maßnahmen gibt es im Bahnhofsviertel?
In den vier Säulen des Frankfurter Wegs waren immer bereits die beiden Säulen Drogenhilfe und Repression vertreten. Deshalb wurden weitere Maßnahmen auch zur Sauberkeit, zur Sicherheit und zur Drogenhilfe veranlasst und es werden weitere folgen. Es ist wichtig, dass es Hilfestellungen für drogenkranke Menschen gibt, aber auch, dass sich die Menschen in Frankfurt mit einem sicheren Gefühl durch das Viertel bewegen können. Jedes eingezogene Messer verbessert die Sicherheit und hilft dabei, Leben zu schützen.