Der städtische Haushalt 2023 ist rechtskräftig
15.12.2023, 09:07 Uhr

Dr.
Bergerhoff: „Müssen künftig noch klarere Prioritäten setzen“
Der
Haushaltsplan 2023 der Stadt Frankfurt am Main ist ab heute, 15. Dezember 2023, rechtskräftig.
Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff teilt mit: „Die öffentliche Auslegung ist
beendet und die Stadtverordnetenversammlung hat gestern Abend die Genehmigung
sowie Auflagen und Hinweise des Landes Hessen formal zur Kenntnis genommen.
Zugleich haben die Stadtverordneten unsere Allgemeinen
Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt in Bezug auf übergreifende Regelungen
zu Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit im Sinne der Aufsichtsbehörde geändert.“
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hatte in seinem
Genehmigungserlass diese Veränderung gefordert, da die bisherige Fassung die
Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung zu weit auslege.
Das Innenministerium hatte
mit dem Erlass auch die Inanspruchnahme von Budgetüberträgen über 109,14
Millionen Euro aus dem Jahr 2022 beschränkt: Sie dürfen nur insoweit
freigegeben werden, wenn damit bereits 2022 begonnene Aufgaben und die laufende
Verwaltungstätigkeit fortgeführt werden. Die darüberhinausgehenden Budgetüberträge
werden gesperrt und dürfen nicht wieder übertragen werden. Dazu bereits
vorliegende Einzelbeschlüsse zu neuen Projekten werden aufgehoben; hier werden
erneute Beschlussfassungen und Veranschlagungen in den kommenden Haushalten
erforderlich. Keine Genehmigung hatte das Land Hessen dem
Haushaltssicherungskonzept erteilt, da es pauschale Konsolidierungen enthalte
und nur in Teilen konkrete Schritte für eine Ergebnisverbesserung aufzeige.
„Es ist zwar ärgerlich,
dass wir die Budgetüberträge von rund 109 Millionen Euro neu beordnen müssen
und bereits gefasste Beschlüsse im Nachhinein ohne Budget sind. Damit werden wir
uns in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 befassen. Wichtig ist aber,
dass wir jetzt einen rechtskräftigen Haushalt haben. Die Genehmigung wurde
erteilt, da in die Beurteilung maßgeblich auch Angaben insbesondere zur
Liquidität und zum Stand der Liquiditätskredite sowie die aktuelle Steuerentwicklung
miteingeflossen sind“, führt Kämmerer Dr. Bergerhoff aus. „Nun müssen mit Blick
auf den kommenden Haushalt alle Beteiligten gemeinsam verantwortlich handeln, künftig
noch klarere Prioritäten setzen und diese bestmöglich an der Wirkung
orientieren.“ Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass der Haushalt 2024/2025 Anfang
März 2024 vom Magistrat beschlossen und zur 1. Lesung in die Plenarsitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024 eingebracht wird. Auf dieser
Grundlage kann eine Beschlussfassung vor der Sommerpause 2024 erfolgen.
Als
Grundvoraussetzungen für eine Haushaltsgenehmigung 2024 fordert die
Aufsichtsbehörde, dass im Ergebnis- und Finanzhaushalt unter Ausschöpfung aller
Einnahmepotenziale und gegebenenfalls unter Erhöhung von Kostendeckungsquoten
in Gebührenhaushalten ein ausgeglichener Haushalt erzielt wird. Freiwillige
Leistungen sind zu überprüfen und über ihren Umfang im Ergebnis- als auch im
Finanzhaushalt muss der Aufsicht berichtet werden.
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