Haushalt und Finanzen
Land Hessen genehmigt städtischen Haushalt 2023
21.11.2023, 12:31 Uhr

„Das Land genehmigt den
Haushalt 2023, es verschärft aber seine Hinweise für zukünftige Haushalte
deutlich und macht uns einige Vorgaben“, fasst Frankfurts Stadtkämmerer Dr.
Bastian Bergerhoff den Genehmigungserlass des Landes für den Haushalt der Stadt
Frankfurt am Main für 2023 zusammen. „Wir werden diese Hinweise und Vorgaben
auswerten und müssen insbesondere unsere Planungsvorgaben sowie die Ausgaben
weiterhin kritisch auf den Prüfstand stellen.“
Zuvor hatte das
Hessische Ministerium des Innern und für Sport den städtischen Haushalt
genehmigt. Die „bestehende Rücklage unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung
der Steuererträge und deren Auswirkung auf die Ergebnisrechnung“ reichen dem
Ministerium für eine Etat-Genehmigung. „Die Haushaltsgenehmigung ist ebenso
erfreulich wie wichtig. Insbesondere gibt sie den zahlreichen
Zuwendungsempfängern Sicherheit“, sagt Dr. Bergerhoff. „Daher danke ich auch
den an der Haushaltsaufstellung beteiligten Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt
am Main.“
Das
Land macht der Stadt allerdings eine Reihe von Auflagen. „Der Prozess der
Haushaltskonsolidierung ist daher nicht nur fortzusetzen, sondern auszuweiten
und umfasst auch die städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe“, heißt es.
Vor dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sei die
Stadt verpflichtet, „die wirtschaftlichere Ausrichtung ihrer Beteiligungen
voranzutreiben und besser zu überwachen“, um die Risiken in Folge hoher
Verlustausgleiche zu reduzieren.
„Durch die allgemeine
Preissteigerung sind Leistungen und Produkte teurer geworden. Das trifft den
Konzern Stadt Frankfurt genauso wie die Menschen in unserer Stadt“, führt der
Stadtkämmerer aus. „In dieser Situation können wir nur verantwortlich handeln, wenn
wir künftig noch klarere Prioritäten setzen. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe
für alle Dezernate, denn nur so kann eine bestmögliche, an der Wirkung
orientierte Priorisierung gelingen.“
Auch
die Folgewirkung der Inflation auf Tarifabschlüsse und somit steigende
Personalkosten stellten eine deutliche Herausforderung dar: „Steigende Zinsen
für Kredite dürfen daher bei der Investitionsplanung nicht unberücksichtigt
bleiben“, so das Fazit des Landes. Außerdem wird die Ausweitung der Planstellen
im Stellenplan kritisch gesehen: „In Anbetracht der hohen Zahl nicht besetzter
Stellen in der Verwaltung der Stadt sollte es möglich sein, auf
Stellenmehrbedarfe in einzelnen Organisationseinheiten durch Umschichtungen
aktuell innerhalb der Verwaltung nicht besetzter Stellen reagieren zu können.“
Das
Ministerium kritisiert auch die Verdoppelung des bisherigen Kreditbestandes
innerhalb von vier Jahren mit Blick auf die Zinsentwicklung und die
Leistungsfähigkeit der Stadt: „Um eine deutliche Einschränkung der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt am Main abzuwenden ist das geplante
Volumen der Investitionen zu hinterfragen und auf das leistbare Maß anzupassen“,
heißt es in dem Erlass. „Der Abbau der Planungswelle insbesondere im
Investitionsprogramm ist eine Aufgabe, auf die ich bereits seit Amtsantritt
hinweise. Die Umsetzung gestaltet sich vor dem Hintergrund der vielfältigen
Gründe für die Nicht-Umsetzung verschiedener Projekte kompliziert. Das macht
die Aufgabe aber nicht weniger wichtig, und der Magistrat wird sich dem Thema
auch weiter intensiv widmen müssen“, ist der Stadtkämmerer überzeugt.
Keine Genehmigung
erteilte das Land Hessen dem Haushaltssicherungskonzept, da es pauschale
Konsolidierungen enthalte und nur in Teilen konkrete Schritte für eine
Ergebnisverbesserung aufzeige. „Viele der aufgeführten Maßnahmen stellen bloße
Erwartungen künftiger Steuererträge dar“, lautet es in dem Schreiben aus
Wiesbaden.
Eine weitere Auflage
ist die Überarbeitung der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften der Stadt
Frankfurt, die nach Ansicht des Ministeriums die rechtlichen Vorgaben der
Gemeindehaushaltsverordnung im Hinblick auf den Übertrag nicht verbrauchter
Gelder aus dem Vorjahr zu weit auslegen und daher angepasst werden müssen.
Die
Genehmigung des Haushaltes für 2024 und für die Folgejahre wird insgesamt lediglich
unter weiteren Vorgaben in Aussicht gestellt: So müssten gegebenenfalls die
Kostendeckungsquoten in Gebührenhaushalten erhöht und Einnahmepotenziale
ausgeschöpft werden, damit der Haushalt ausgeglichen ist. Die freiwilligen
Leistungen müssen überprüft werden.
Im
Ergebnishaushalt der Stadt Frankfurt für 2023 sind Erträge von rund 4,73
Milliarden Euro und Aufwendungen in Höhe von rund 4,80 Milliarden Euro
vorgesehen. Der Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2023 von 62,30 Millionen Euro kann
aus den Rücklagen aus den Überschüssen der Vorjahre gedeckt werden. Im
Finanzhaushalt sind Investitionen im Umfang von 823 Millionen vorgesehen.
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