Vor dem Hintergrund abschmelzender Bestände im öffentlich geförderten Wohnungsbau und auf Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 29.03.2007 (§ 1670) „Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum“ in Kraft gesetzt. Ziel dieser Förderung ist es, aus dem vorhandenen Wohnraumbestand in Frankfurt am Main preisgebunden Wohnraum für Haushalte zu sichern, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Einen Antrag auf Förderung sowie weitere Informationen finden Sie hierInternal Link.