FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Mieten / Vermieten

Milieuschutz Anhörung

Anhörung bei Maßnahmen in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen

Zuständige Stelle
Adickesallee 67-69
60322 Frankfurt am Main
Telefon
E-Mail
Internet

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Die Stabsstelle Mieterschutz führt die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung von betroffenen Mieter:innen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach § 173 Abs. 3 BauGB (Milieuschutz) durch.

Der Erhalt preiswerten Wohnraums ist eine wichtige Säule der Frankfurter Wohnungspolitik. Zur Sicherung von Gebieten mit preiswertem Wohnungsbestand und zum Erhalt der dortigen Bevölkerungsstruktur hat die Stadt Frankfurt Milieuschutz-Satzungen erlassen. In Gebieten von Milieuschutz-Satzungen darf vorhandener Wohnraum nicht so aufgewertet werden, dass er für die dort lebende Bevölkerung nicht mehr geeignet bzw. bezahlbar ist.

Bauliche Änderungen (Modernisierungen), Nutzungsänderungen und Abriss müssen vorab von der Bauaufsicht Frankfurt genehmigt werden. Der durchschnittliche, zeitgemäße Ausstattungsstandard für Wohnungen ist stets genehmigungsfähig, alles was darüber hinausgeht (Luxus-Modernisierung) nicht. Die Genehmigungskriterien sind genau festgelegt und können hierExternal Link (Merkblatt „Milieuschutz: Bauvorhaben in Milieuschutzgebieten“) abgerufen werden. Milieuschutzsatzungen tragen so dazu bei, dass Wohnraum durch Modernisierungen nicht unverhältnismäßig teurer wird.

Weitere Kategorien