FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Finanzielle und sonstige Hilfen

Schulden: Schuldner- und Insolvenzberatung in Frankfurt am Main

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Leistungsbeschreibung

Zuständigkeit und Arbeitsinhalte

Zur Sicherstellung der Beratung von überschuldeten Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des § 16 SGB II und des § 11 SGB XII und als bescheinigende Stelle im außergerichtlichen Vergleichsverfahren nach der Insolvenzordnung wurden kostenfreie Schuldnerberatungsangebote im Stadtgebiet Frankfurt am Main vernetzt und eine flächendeckende Schuldner- und Insolvenzberatung für alle Stadtteile sichergestellt.

Die fünf Beratungsstellen sind durch das Regierungspräsidium Darmstadt als geeignete Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt. Die Beratungsstellen wurden in ihren Zuständigkeiten den Sozialrathausbezirken zugeordnet, folgende Zuständigkeiten wurden bis auf weiteres bestimmt:

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Jugend- und SozialamtesInternal Link des Sozialrathaus Dornbusch, Eschersheimer Landstr. 241-249, 60320 Frankfurt, ist zuständig für den Einzugsbereich der Sozialrathäuser Nord (Kalbach, Bonames, Frankfurter Berg, Berkersheim, Harheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederursel, Heddernheim und Ginnheim), Dornbusch (Eschersheim, Eckenheim, Preungesheim, Westend-Nord und Nordend-West), Bockenheim (nur Praunheim und Hausen) und Sachsenhausen (nur Oberrad).

(Derzeit keine offenen Beratungssprechstunden.)

Die Soziale Schuldnerberatung der Caritas Internal Linkist für den Einzugsbereich der Sozialrathäuser Gallus (Gallus, Griesheim, Gutleut- und Bahnhofsviertel), Höchst (Höchst, Zeilsheim, Unterliederbach und Sindlingen), Bockenheim (Westend-Süd, Bockenheim und Rödelheim) und Sachsenhausen (Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd) zuständig.

(Derzeit keine offenen Beratungssprechstunden.)

Die Schuldnerberatung Frankfurt OstInternal LinkInternal Link ist für den Einzugsbereich des Sozialrathaus Ost (Altstadt, Innenstadt, Nordend-West, Nordend-Ost, Ostend, Bornheim, Fechenheim, Riederwald, Seckbach und Bergen-Enkheim) zuständig und für Haftentlassene bis 6 Monate nach Haftentlassung mit gewöhnlichen Aufenthalt in Frankfurt am Main.

(Derzeit keine offenen Beratungssprechstunden.)

Die Schuldnerberatung des Frankfurter ArbeitslosenzentrumsInternal Link ist für den Einzugsbereich des Sozialrathauses Sachsenhausen (nur mit den Bezirken Goldstein, Schwanheim, Niederrad und Flughafen) zuständig (und nicht nur für Arbeitslose).

(Derzeit keine offenen Beratungssprechstunden.)

Die Schuldnerberatung der Stiftung CHRISTEN HELFENInternal LinkInternal Link ist für den Einzugsbereich des Sozialrathauses Höchst (Sossenheim und Nied) zuständig.

Offene Sprechstunde jeden Dienstag von 10 bis 11:30 Uhr; alle weiteren Termine nur nach telefonischer Voranmeldung.
Die telefonischen Sprechzeiten sind Montags und Donnerstags von 9:00 bis 11:00 Uhr, Dienstags von 15:00 bis 17:00 Uhr.

 

Zielgruppe

Die kostenfreie Beratung der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger erfolgt unabhängig von der Art des Schuldnereinkommens, des Familienstandes oder Bekenntnisses.
Vorrangig werden Personen beraten, bei denen eine Krisenintervention bei überschuldungsbedingten Notlagen, insbesondere bei Kontenpfändung, bei drohender Haft, Obdachlosigkeit oder Energiesperre, bei drohender Fremd/Selbstgefährdung, bei pfändungsbedingter Sozialhilfebedürftigkeit sowie bei drohendem Arbeitsplatzverlust geboten ist.

Zielsetzung

Absicherung der zum Lebensunterhalt notwendigen Finanzmittel; mögliche Entschuldung innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes durch Eigeninitiativen; Vermeidung von Neuverschuldung und Abhängigkeit von Arbeitslosengeld II; persönliche Stabilisierung und sozialpädagogische Hilfestellung.

Aufgaben nach der Insolvenzordnung (InsO)

Die Verabschiedung der Insolvenzordnung ermöglicht seit dem 1.Januar 1999 die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung. Schwerpunkt der Beratungsstellen ist der gesetzlich vorgeschriebene außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern auf der Grundlage eines Plans im Sinn der Insolvenzordnung, ggfs. das Bescheinigen des Scheiterns der Vergleichsverhandlungen.

Zur Vorbereitung und Durchführung eines Verfahrens zählt die Sichtung der vorhandenen Schuldverbindlichkeiten, die rechtliche Vorprüfung und die Abrechnungsüberprüfung von Forderungen, die Datenerhebung, die Erstellung eines Haushaltsplans, die Fixierung aktueller Forderungen und die Überprüfung, ob die betreffenden Schuldner die subjektiven und objektiven Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens erfüllen können.

Andere Beratungsstellen

Neben den o. a. kooperierenden Beratungsstellen bestehen im Stadtgebiet weitere anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Energiesicherung

Pfändungstabelle

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

Restschuldbefreiung (Broschüre)

Schulden abbauen - Schulden vermeiden

Schuldenfrei im Alter

Schuldnerberatung Hessen

weitere Info-Blätter LAG Schuldnerberatung Hessen

Wohnungssicherung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vor einer Terminanfrage ist es sinnvoll, die wichtigsten Unterlagen zu sammeln und ordnen:

  • Namensliste aller Gläubiger
  • Anschreiben der Gläubiger
  • Einkommensnachweise

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