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Sonstiges

Fahrerlaubnis, Umschreibung einer ausländischen - Drittstaaten

Zuständige Stelle

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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Eine gültige ausländische Fahrerlaubnis, die in einem Land ausgestellt wurde, das nicht den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehört, berechtigt bis zu einem halben Jahr nach dem Tag des ersten Grenzübertritts zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet.

Der Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis kann nur direkt bei der Führerscheinstelle gestellt werden.

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 9,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig. 
  • Original und Kopie des gültigen ausländischen Führerscheins 
  • Übersetzung (der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stellen wie z.B. öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer, die vom Oberlandesgerichten ermächtigt sind – siehe Spalte rechts; deutsche Konsuln im Ausstellungsstaat). 
  • 1 biometrisches Passbild (35x45 mm) ohne Kopfbedeckung 
  • Fahrschulantrag, da eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss. Ein Nachweis über Sonderfahrten muss nicht erbracht werden. 
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe  
  • Sehtest (von einem Augenoptiker oder Augenarzt), der nicht älter als zwei Jahre sein darf

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu € 44,70.

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