Anschriftenänderung
Leistungsbeschreibung
Es ist zeitraubend, mühselig, aber unabdingbar - die Mitteilung der neuen Adresse. Nicht nur Freunde und Verwandte wollen informiert werden, auch Behörden, Institutionen, Dienstleister und andere Stellen müssen die Anschriftenänderung erhalten. Einen Postnachsendeauftrag sollten Sie auf jeden Fall stellen.
Einwohnermeldeamt - Bürgeramt (Personalausweis, Reisepass)
Arbeitgeber
Rentenversicherungen
Agentur für Arbeit
Familienkasse (Kindergeld)
Geldinstitute (Banken, Sparkassen)
Kreditkartengesellschaften
Krankenkasse
Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Auto, Auslandskrankenversicherung etc.)
Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
Finanzamt (Einkommensteuerstelle, Kraftfahrzeugsteuerstelle)
Kassen- und Steueramt (Hundesteuer)
Ordnungsamt (Bewohnerparkausweis)
Energieversorgungslieferant (Gas, Strom, Wasser)
Kindertageseinrichtung
Schule
Telefonanbieter
Internetanbieter
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt (Schwerbehindertenausweis)
Vereine
Reiseunternehmen (u.a. Bahn-Card)
Zeitungs- und Zeitschriften-Abos