FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Sonstiges

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowerrichtlinie)

Zuständige Stelle
Rottweiler Straße 16-18
60327 Frankfurt am Main
im 3. OG, Zimmer 314 - 316
Telefon
Fax
E-Mail

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Hinweisgebende Personen leisten durch die Meldung von Rechtsverstößen und Missständen einen wichtigen Beitrag dazu, Fehlverhalten aufzudecken und negative Folgen dieses Fehlverhaltens vorzubeugen und abzustellen. Die Stadt Frankfurt am Main hat deshalb beim Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz eine interne Meldestelle eingerichtet.

Die interne Meldestelle für Hinweisgebende arbeitet auf der Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und dessen Ziel, den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken.

Dieser Schutz richtet sich primär an die Beschäftigten der Stadt Frankfurt am Main oder Personen, die mit der Verwaltung in einem beruflichen Zusammenhang stehen (z.B. Lieferant:innen oder Dienstleister:innen der Stadt Frankfurt am Main).

Alle Hinweise werden ernst genommen und vertraulich behandelt.

  • Gemeldet werden können Verstöße, die in den Anwendungsbereich des § 2 HinSchG fallen, insbesondere bei Handlungen oder Unterlassungen die strafbar sind.
  • Ordnungswidrigkeiten, wenn die Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.
  • Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Hinweise über einen der o.g. Verstöße sollten begründete, über bloße Vermutungen hinausgehende, Verdachtsmomente sein.

Die interne Meldestelle prüft, ob der gemeldete Verstoß in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt, hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt, prüft die Plausibilität der eingegangenen Meldung und bittet erforderlichenfalls um weitere Informationen. Dort, wo es angezeigt ist, werden entsprechende Konsequenzen ausgelöst und angemessene Folgemaßnahmen ergriffen. 

Hinweise können per E-Mail, Telefon, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch abgegeben werden. Die Meldestelle bearbeitet auch anonyme Hinweise. 

Für eine Kontaktaufnahme sind folgende Meldekanäle möglich:

E-Mail:          whistleblower@stadt-frankfurt.de
Telefon:        (069) 212-49206 oder (069) 212-49207
per Post:      Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz, Rottweiler Str. 16-18, 60327 Frankfurt am Main.

Neben den o.g. Meldekanälen steht auch eine externe Meldestelle beim Bundesamt für JustizExternal Link zur Verfügung.